Vorschrift über die abgesenkte Regelleistung für Kinder unter 14 Jahre ist verfassungswidrig
Kinder sind keine kleinen Erwachsenen
26. Januar 2009
"Die Regelsätze für Kinder in Hartz-IV-Familien sind deutlich zu niedrig", sagt die stellvertretende Parteivorsitzende Katja Kipping mit Blick auf die morgen anstehende Verhandlung vor dem Bundessozialgericht zu den Kinderregelsätzen bei Hartz IV. Sie erklärt:
DIE LINKE fordert die sofortige Anhebung der Kinderregelsätze auf rund
300 Euro und in einem zweiten Schritt die Einführung einer eigenständigen Kindergrundsicherung. Wenn Kinder in Armut leben müssen, ist dies für eine reiche Welt ein beispielloser Skandal. Die Regelsätze für Kinder in Hartz-IV-Familien sind deutlich zu niedrig. Abgeleitet werden sie von den Regelsätzen für Erwachsene, die ebenfalls extrem zu niedrig sind. Es ist nicht nachvollziehbar, warum Kinder und Heranwachsende nur deswegen weniger Bedürfnisse haben sollen, weil sie jünger sind. Im Gegenteil: Kinderbekleidung ist oft sogar teurer als Kleidung für Erwachsene und muss häufiger gekauft werden. Eine Aufwachsende hat eben wachsende Füße, spezielle Lebensmittel und Schulmaterialien kosten extra Geld. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Sie sind eigenständige Wesen mit eigenständigen Ansprüchen. Es wäre zu begrüßen, wenn die Rechtsprechung diesen Grundsatz berücksichtigen würde.
http://die-linke.de/presse/presseerklaerungen/detail/zurueck/presserklaerungen/artikel/kinder-sind-keine-kleinen-erwachsenen/
2. Februar 2009
Wenn zwei sich streiten, wird es peinlich
Zum Streit zwischen Minister Scholz und Ministerin von der Leyen über die Höhe der Hartz-IV-Regelsätze für Kinder erklärt die stellvertretende Vorsitzende der Partei DIE LINKE, Katja Kipping:
Minister Scholz und Ministerin von der Leyen spielen mit wechselnden Rollen „guter Minister, böser Minister“, Vorwürfe fliegen von einer Adresse zur anderen und letztlich werfen beide nur Nebelkerzen. Bei der Debatte um die Höhe der Hartz-IV-Regelsätze für Kinder möchte keiner der beiden Verlierer sein. Das wird den Problemen jedoch in keiner Weise gerecht. Weder die Vorschläge von Frau von der Leyen, noch die Berechnung von Minister Scholz, wonach der Regelsatz bei 6 bis 13- Jährigen um 35 Euro angehoben werden muss, würden das Urteil des BSG aufheben können. Beide sind Verlierer in einer peinlichen Posse zu Lasten von Kindern aus Hartz-IV-Familien. DIE LINKE hat vorgeschlagen, den Regelsatz sofort als dringende Reparaturleistung auf durchschnittlich rund 300 Euro anzuheben und schnell eine ehrliche Bedarfsfeststellung durchzuführen. Grundsätzlich gilt: Wir brauchen eine eigenständige Kindergrundsicherung, die jedem Kind das Existenzminimum garantiert. Das hilft auf jeden Fall mehr als großkoalitionäres Parteiengezänk um Zuständigkeiten.
http://www.die-linke.de/presse/presseerklaerungen/detail/artikel/wenn-zwei-sich-streiten-wird-es-peinlich/
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Vorschrift über die abgesenkte Regelleistung für Kinder unter 14 Jahre ist verfassungswidrig
Der 14. Senat des Bundessozialgerichts hält § 28 Abs 1 Satz 3 Nr 1 SGB II, der die Regelleistung für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres auf 60 vH der für alleinstehende Erwachsene maßgebenden Regelleistung festsetzt, für verfassungswidrig. Pressemitteilung des Bundessozialgerichts vom 27.01.2009 http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2009&nr=10753&pos=0&anz=3
Siehe dazu:
Ruf nach höherem Hartz IV für Kinder wird lauter
„Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts zur Festsetzung des Hartz-IV-Satzes für Kinder werden Rufe nach einer schnellen Anhebung laut. Der Deutsche Kinderschutzbund, Politiker aus Linkspartei und FDP sowie die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di sprachen sich für eine Erhöhung des Satzes aus. Die Unterstützung müsse sich wirklich an den Bedürfnissen der Kinder orientieren, sagte der Vorsitzende des Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, der «Nordwest- Zeitung» (Mittwoch)…“ Artikel in der Financial Times Deutschland vom 28.01.2009 http://www.ftd.de/politik/deutschland/:Ruf-nach-h%F6herem-Hartz-IV-f%FCr-Kinder-wird-lauter/467164.html
Aus: LabourNet, 30. Januar 2009
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Rechtsanwalt Martin Reucher: Schallende Ohrfeige für den Gesetzgeber. Erfolg für den Bochumer Rechtsanwalt Reucher und Hartz IV-Berechtigte
Rechtsanwalt Reucher und sein Beistand und Bürokollege Steffen Bundrück ist es gelungen, das Bundessozialgericht zu überzeugen: der 14. Senat des Bundessozialgerichts hält die Hartz IV-Regelleistung für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres für verfassungswidrig.
Lesen Sie den ganzen Artikel: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/reucher73623.php
VDK rät zu Widerspruch
Nach dem Urteil des Bundessozialgerichtes: Der VdK rät Hartz-IV-Familien, Widerspruch einzulegen Betroffene können Musterwiderspruch im Internet herunterladen
Der Sozialverband VdK Deutschland rät Hartz-IV-Familien mit Kindern, Widerspruch gegen Behördenbescheide einzulegen oder einen Überprüfungsantrag zu stellen mit dem Ziel, höhere Regelleistungen für ihre Kinder zu erhalten.
Lesen Sie weiter: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartziv7266387.php
http://freepage.twoday.net/search?q=Regelsatz
http://freepage.twoday.net/search?q=Hartz+IV
http://freepage.twoday.net/search?q=Armut
http://freepage.twoday.net/search?q=Bundessozialgericht
http://freepage.twoday.net/search?q=Existenzminimum
26. Januar 2009
"Die Regelsätze für Kinder in Hartz-IV-Familien sind deutlich zu niedrig", sagt die stellvertretende Parteivorsitzende Katja Kipping mit Blick auf die morgen anstehende Verhandlung vor dem Bundessozialgericht zu den Kinderregelsätzen bei Hartz IV. Sie erklärt:
DIE LINKE fordert die sofortige Anhebung der Kinderregelsätze auf rund
300 Euro und in einem zweiten Schritt die Einführung einer eigenständigen Kindergrundsicherung. Wenn Kinder in Armut leben müssen, ist dies für eine reiche Welt ein beispielloser Skandal. Die Regelsätze für Kinder in Hartz-IV-Familien sind deutlich zu niedrig. Abgeleitet werden sie von den Regelsätzen für Erwachsene, die ebenfalls extrem zu niedrig sind. Es ist nicht nachvollziehbar, warum Kinder und Heranwachsende nur deswegen weniger Bedürfnisse haben sollen, weil sie jünger sind. Im Gegenteil: Kinderbekleidung ist oft sogar teurer als Kleidung für Erwachsene und muss häufiger gekauft werden. Eine Aufwachsende hat eben wachsende Füße, spezielle Lebensmittel und Schulmaterialien kosten extra Geld. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Sie sind eigenständige Wesen mit eigenständigen Ansprüchen. Es wäre zu begrüßen, wenn die Rechtsprechung diesen Grundsatz berücksichtigen würde.
http://die-linke.de/presse/presseerklaerungen/detail/zurueck/presserklaerungen/artikel/kinder-sind-keine-kleinen-erwachsenen/
2. Februar 2009
Wenn zwei sich streiten, wird es peinlich
Zum Streit zwischen Minister Scholz und Ministerin von der Leyen über die Höhe der Hartz-IV-Regelsätze für Kinder erklärt die stellvertretende Vorsitzende der Partei DIE LINKE, Katja Kipping:
Minister Scholz und Ministerin von der Leyen spielen mit wechselnden Rollen „guter Minister, böser Minister“, Vorwürfe fliegen von einer Adresse zur anderen und letztlich werfen beide nur Nebelkerzen. Bei der Debatte um die Höhe der Hartz-IV-Regelsätze für Kinder möchte keiner der beiden Verlierer sein. Das wird den Problemen jedoch in keiner Weise gerecht. Weder die Vorschläge von Frau von der Leyen, noch die Berechnung von Minister Scholz, wonach der Regelsatz bei 6 bis 13- Jährigen um 35 Euro angehoben werden muss, würden das Urteil des BSG aufheben können. Beide sind Verlierer in einer peinlichen Posse zu Lasten von Kindern aus Hartz-IV-Familien. DIE LINKE hat vorgeschlagen, den Regelsatz sofort als dringende Reparaturleistung auf durchschnittlich rund 300 Euro anzuheben und schnell eine ehrliche Bedarfsfeststellung durchzuführen. Grundsätzlich gilt: Wir brauchen eine eigenständige Kindergrundsicherung, die jedem Kind das Existenzminimum garantiert. Das hilft auf jeden Fall mehr als großkoalitionäres Parteiengezänk um Zuständigkeiten.
http://www.die-linke.de/presse/presseerklaerungen/detail/artikel/wenn-zwei-sich-streiten-wird-es-peinlich/
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Vorschrift über die abgesenkte Regelleistung für Kinder unter 14 Jahre ist verfassungswidrig
Der 14. Senat des Bundessozialgerichts hält § 28 Abs 1 Satz 3 Nr 1 SGB II, der die Regelleistung für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres auf 60 vH der für alleinstehende Erwachsene maßgebenden Regelleistung festsetzt, für verfassungswidrig. Pressemitteilung des Bundessozialgerichts vom 27.01.2009 http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2009&nr=10753&pos=0&anz=3
Siehe dazu:
Ruf nach höherem Hartz IV für Kinder wird lauter
„Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts zur Festsetzung des Hartz-IV-Satzes für Kinder werden Rufe nach einer schnellen Anhebung laut. Der Deutsche Kinderschutzbund, Politiker aus Linkspartei und FDP sowie die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di sprachen sich für eine Erhöhung des Satzes aus. Die Unterstützung müsse sich wirklich an den Bedürfnissen der Kinder orientieren, sagte der Vorsitzende des Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, der «Nordwest- Zeitung» (Mittwoch)…“ Artikel in der Financial Times Deutschland vom 28.01.2009 http://www.ftd.de/politik/deutschland/:Ruf-nach-h%F6herem-Hartz-IV-f%FCr-Kinder-wird-lauter/467164.html
Aus: LabourNet, 30. Januar 2009
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Rechtsanwalt Martin Reucher: Schallende Ohrfeige für den Gesetzgeber. Erfolg für den Bochumer Rechtsanwalt Reucher und Hartz IV-Berechtigte
Rechtsanwalt Reucher und sein Beistand und Bürokollege Steffen Bundrück ist es gelungen, das Bundessozialgericht zu überzeugen: der 14. Senat des Bundessozialgerichts hält die Hartz IV-Regelleistung für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres für verfassungswidrig.
Lesen Sie den ganzen Artikel: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/reucher73623.php
VDK rät zu Widerspruch
Nach dem Urteil des Bundessozialgerichtes: Der VdK rät Hartz-IV-Familien, Widerspruch einzulegen Betroffene können Musterwiderspruch im Internet herunterladen
Der Sozialverband VdK Deutschland rät Hartz-IV-Familien mit Kindern, Widerspruch gegen Behördenbescheide einzulegen oder einen Überprüfungsantrag zu stellen mit dem Ziel, höhere Regelleistungen für ihre Kinder zu erhalten.
Lesen Sie weiter: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartziv7266387.php
http://freepage.twoday.net/search?q=Regelsatz
http://freepage.twoday.net/search?q=Hartz+IV
http://freepage.twoday.net/search?q=Armut
http://freepage.twoday.net/search?q=Bundessozialgericht
http://freepage.twoday.net/search?q=Existenzminimum
rudkla - 26. Jan, 10:27