Ein Schutzschirm für die Schwächsten
Der Abschwung trifft Leiharbeiter am härtesten. Beschäftigungspakte sind hier nicht möglich - aber die Politik kann auf andere Art helfen.
„Die jüngste Entwicklung der Leiharbeit lässt sich mit der Formel "Wie gewonnen, so zerronnen" beschreiben. Nach der steilen Karriere, ausgelöst durch Deregulierungen im Zuge der Hartz-Gesetze, droht dieser Beschäftigungsform nun ein ebenso jäher Absturz. Der Einbruch der Nachfrage im produzierenden Gewerbe trifft Leiharbeiter mit voller Wucht. Konjunkturellen Abschwüngen sind sie wesentlich ungeschützter ausgesetzt als die Kernbelegschaften. Schonungslos legt die aufziehende Arbeitsmarktkrise bloß, welche besonderen Risiken Leiharbeiter tragen. Instabilität ist ein immanentes Merkmal der Leiharbeit, die fest zum gut bestückten Repertoire betrieblicher Anpassungsmaßnahmen gehört: Bevor Firmen Stellen abbauen, können sie befristete Verträge auslaufen lassen, Leiharbeit beenden oder die Arbeitszeit mithilfe von Zeitkonten, Kurzarbeit oder der Verringerung der Regelarbeitszeit reduzieren. Zusammen bilden diese Varianten stattliche Flexibilitätspuffer, um die Beschäftigung der Kernbelegschaften für längere Zeit trotz nachlassender Nachfrage stabil zu halten. Der Schutzschirm hat allerdings seinen Preis: Dafür, dass Betriebe im Rahmen verbriefter Beschäftigungsgarantien auf betriebsbedingte Kündigungen verzichten, machen die Beschäftigten Zugeständnisse bei Arbeitszeit und/oder Einkommen. Zu Beginn des vergangenen Jahres hatten gut ein Viertel aller Firmen mit Betriebsrat derartige Garantien vereinbart. Solche Beschäftigungspakte schließen die Betriebe aber nicht mit Leiharbeitern ab, die ein Arbeitsverhältnis mit Verleihunternehmen eingegangen sind. Dort wäre dann auch der richtige Ort, vergleichbare Beschäftigungspakte auszuhandeln. Was spricht dagegen?...“ Gastkommentar von Hartmut Seifert (WSI) in der FTD vom 08.01.2009 http://www.ftd.de/meinung/kommentare/:Gastkommentar-Hartmut-Seifert-Ein-Schutzschirm-f%FCr-die-Schw%E4chsten/458412.html
Die Bundes-Leiharbeiter. Staat setzt verstärkt befristet ein
„In der Privatwirtschaft läuft der Boom der Leiharbeit aus, nicht aber beim Staat - und vor allem nicht bei der Bundeswehr. Die Bundesministerien und ihre Behörden beschäftigten 2008 so viele Leiharbeiter wie nie zuvor. Laut einer der FR vorliegenden Übersicht der Regierung setzte diese 771 Leiharbeiter ein. Das sind fünfmal so viele wie 2005, dem Antrittsjahr der Großen Koalition. Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich eine Zunahme um mehr als die Hälfte…“ Artikel von Markus Sievers in der Frankfurter Rundschau vom 07.01.2009 http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/1655320_Staat-setzt-verstaerkt-befristet-ein.html
klartext: Mit Mindestlöhnen gegen Lohndumping
„Die neuesten Zahlen belegen: die Krise hat den Arbeitsmarkt erfasst. Die Arbeitslosenzahlen steigen. Gerade jetzt könnten die Unternehmen versuchen, die Löhne zu drücken. Dagegen helfen Mindestlöhne: 7,50 Euro pro Stunde. Nicht weniger!..“ klartext – Neue Informationen aus dem Bereich Wirtschafts- und Steuerpolitik – vom 08.01.2009 beim DGB (pdf) http://www.dgb.de/themen/themen_a_z/abisz_doks/k/klartext01_2009.pdf/
Lohnkostenzuschüsse: Die Job-Programme des Bundes floppen
„Die Bundesregierung wollte mit Zuschüssen zum Lohn 200.000 neue Stellen für Langzeitarbeitslose schaffen. Bislang hat sie keinen Erfolg damit…“ Artikel von Thomas Öchsner in Süddeutsche Zeitung vom 11.01.2009 http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/327/454012/text/
Personalentscheidungen: Keine Kontrolle kirchlicher Rechtsakte durch staatliche Gerichte
„Innerkirchliche Personalentscheidungen können von staatlichen Gerichten nicht auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag (8. Januar) veröffentlichten Grundsatzbeschluss entschieden. Die "Unabhängigkeit der kirchlichen Gewalt" würde geschmälert, wenn der Staat seinen Gerichten das Recht einräumen würde, innerkirchliche Rechtsakte auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz zu prüfen, hieß es zur Begründung…“ Beitrag auf NGO-Online vom 08.01.2009 http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?Nr=19117
Siehe dazu:
Innerkirchliche Rechtsakte sind der staatlichen Gerichtsbarkeit entzogen
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Januar 2009. Das Urteil ist dort verlinkt. http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-001.html
Aus: LabourNet, 12. Januar 2009
http://freepage.twoday.net/search?q=Leiharbeit
http://freepage.twoday.net/search?q=Mindestlohn
http://freepage.twoday.net/search?q=Lohndumping
„Die jüngste Entwicklung der Leiharbeit lässt sich mit der Formel "Wie gewonnen, so zerronnen" beschreiben. Nach der steilen Karriere, ausgelöst durch Deregulierungen im Zuge der Hartz-Gesetze, droht dieser Beschäftigungsform nun ein ebenso jäher Absturz. Der Einbruch der Nachfrage im produzierenden Gewerbe trifft Leiharbeiter mit voller Wucht. Konjunkturellen Abschwüngen sind sie wesentlich ungeschützter ausgesetzt als die Kernbelegschaften. Schonungslos legt die aufziehende Arbeitsmarktkrise bloß, welche besonderen Risiken Leiharbeiter tragen. Instabilität ist ein immanentes Merkmal der Leiharbeit, die fest zum gut bestückten Repertoire betrieblicher Anpassungsmaßnahmen gehört: Bevor Firmen Stellen abbauen, können sie befristete Verträge auslaufen lassen, Leiharbeit beenden oder die Arbeitszeit mithilfe von Zeitkonten, Kurzarbeit oder der Verringerung der Regelarbeitszeit reduzieren. Zusammen bilden diese Varianten stattliche Flexibilitätspuffer, um die Beschäftigung der Kernbelegschaften für längere Zeit trotz nachlassender Nachfrage stabil zu halten. Der Schutzschirm hat allerdings seinen Preis: Dafür, dass Betriebe im Rahmen verbriefter Beschäftigungsgarantien auf betriebsbedingte Kündigungen verzichten, machen die Beschäftigten Zugeständnisse bei Arbeitszeit und/oder Einkommen. Zu Beginn des vergangenen Jahres hatten gut ein Viertel aller Firmen mit Betriebsrat derartige Garantien vereinbart. Solche Beschäftigungspakte schließen die Betriebe aber nicht mit Leiharbeitern ab, die ein Arbeitsverhältnis mit Verleihunternehmen eingegangen sind. Dort wäre dann auch der richtige Ort, vergleichbare Beschäftigungspakte auszuhandeln. Was spricht dagegen?...“ Gastkommentar von Hartmut Seifert (WSI) in der FTD vom 08.01.2009 http://www.ftd.de/meinung/kommentare/:Gastkommentar-Hartmut-Seifert-Ein-Schutzschirm-f%FCr-die-Schw%E4chsten/458412.html
Die Bundes-Leiharbeiter. Staat setzt verstärkt befristet ein
„In der Privatwirtschaft läuft der Boom der Leiharbeit aus, nicht aber beim Staat - und vor allem nicht bei der Bundeswehr. Die Bundesministerien und ihre Behörden beschäftigten 2008 so viele Leiharbeiter wie nie zuvor. Laut einer der FR vorliegenden Übersicht der Regierung setzte diese 771 Leiharbeiter ein. Das sind fünfmal so viele wie 2005, dem Antrittsjahr der Großen Koalition. Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich eine Zunahme um mehr als die Hälfte…“ Artikel von Markus Sievers in der Frankfurter Rundschau vom 07.01.2009 http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/1655320_Staat-setzt-verstaerkt-befristet-ein.html
klartext: Mit Mindestlöhnen gegen Lohndumping
„Die neuesten Zahlen belegen: die Krise hat den Arbeitsmarkt erfasst. Die Arbeitslosenzahlen steigen. Gerade jetzt könnten die Unternehmen versuchen, die Löhne zu drücken. Dagegen helfen Mindestlöhne: 7,50 Euro pro Stunde. Nicht weniger!..“ klartext – Neue Informationen aus dem Bereich Wirtschafts- und Steuerpolitik – vom 08.01.2009 beim DGB (pdf) http://www.dgb.de/themen/themen_a_z/abisz_doks/k/klartext01_2009.pdf/
Lohnkostenzuschüsse: Die Job-Programme des Bundes floppen
„Die Bundesregierung wollte mit Zuschüssen zum Lohn 200.000 neue Stellen für Langzeitarbeitslose schaffen. Bislang hat sie keinen Erfolg damit…“ Artikel von Thomas Öchsner in Süddeutsche Zeitung vom 11.01.2009 http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/327/454012/text/
Personalentscheidungen: Keine Kontrolle kirchlicher Rechtsakte durch staatliche Gerichte
„Innerkirchliche Personalentscheidungen können von staatlichen Gerichten nicht auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag (8. Januar) veröffentlichten Grundsatzbeschluss entschieden. Die "Unabhängigkeit der kirchlichen Gewalt" würde geschmälert, wenn der Staat seinen Gerichten das Recht einräumen würde, innerkirchliche Rechtsakte auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz zu prüfen, hieß es zur Begründung…“ Beitrag auf NGO-Online vom 08.01.2009 http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?Nr=19117
Siehe dazu:
Innerkirchliche Rechtsakte sind der staatlichen Gerichtsbarkeit entzogen
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Januar 2009. Das Urteil ist dort verlinkt. http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-001.html
Aus: LabourNet, 12. Januar 2009
http://freepage.twoday.net/search?q=Leiharbeit
http://freepage.twoday.net/search?q=Mindestlohn
http://freepage.twoday.net/search?q=Lohndumping
rudkla - 12. Jan, 13:53