Zweite Stufe der Vorratsdatenspeicherung in Kraft

Bundesregierung hält sich bei der Vorratsdatenspeicherung für unangreifbar

„An Neujahr ist die zweite Stufe der Vorratsdatenspeicherung in Kraft getreten. Demnach müssen nun auch Internetprovider die elektronischen Spuren ihrer Kunden sechs Monaten lang verdachtsunabhängig protokollieren. Dies betrifft vor allem die zugewiesene IP-Adresse, Beginn und Ende der Internetnutzung sowie die Anschlusskennung (DSL-Kennung oder Rufnummer). Beim E-Mail-Verkehr sind die Netzkennungen sowohl des Absenders als auch des Empfängers zu sichern, dasselbe gilt für die Internet-Telefonie (VoIP). Bei Telefonaten über Festnetz oder Mobilfunk müssen die Anbieter bereits seit Anfang 2008 die entsprechenden Verbindungs- sowie auch Standortdaten vorhalten. Bei einem konkreten Verdacht haben Sicherheitsbehörden Zugriff auf die bei den Providern liegenden Datenberge. TK-Konzerne und Provider wie die Deutsche Telekom, Vodafone Arcor, 1&1, Versatel oder Kabel Deutschland sowie größere lokale Betreiber wie Hansenet, M-net htp aus Hannover oder NetCologne versicherten Ende vergangenen Jahres gegenüber c't, den Auflagen mehr oder weniger zähneknirschend Folge leisten zu wollen. Kleinere Zugangsanbieter oder Provider mit vielen Geschäftskunden, die bislang noch keine Anfragen zur Herausgabe von Bestandsdaten hinter verdächtigen IP-Adressen erhalten haben, dürften teils anders verfahren. Offiziell hat bislang nur der Internetdienstleister manitu aus St. Wendel erklärt, seiner "Linie der Nicht-Speicherung" auch 2009 zu folgen…“ Artikel von Stefan Krempl vom 02.01.2009 bei heise online http://www.heise.de/newsticker/Bundesregierung-haelt-sich-bei-der-Vorratsdatenspeicherung-fuer-unangreifbar--/meldung/121089

Siehe dazu:

Bundesregierung wirft Gegnern der Vorratsdatenspeicherung "systematische" Fehler vor

„Die Bundesregierung blickt dem Verfahren um die Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung offiziell gelassen entgegen. Wie aus ihrem knapp 120 Seiten langen Verteidigungsschriftsatz hervorgeht, den der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung gerade veröffentlicht hat, sieht sie eine Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts überhaupt nicht gegeben. Die angegriffenen Normen im Telekommunikationsgesetz entsprächen den "verpflichtenden Vorgaben" der entsprechenden EU-Richtlinie, heißt es zur Begründung. Damit entzögen sie sich "einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht am Maßstab der Vorschriften des Grundgesetzes"…“ Meldung vom 02.01.2009 bei ct http://www.heise.de/ct/Bundesregierung-wirft-Gegnern-der-Vorratsdatenspeicherung-systematische-Fehler-vor--/hintergrund/meldung/121088

Der „Verteidigungsschriftsatz“ dokumentiert beim Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (pdf) http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/vb_breg_2008-11-28.pdf


Bundesgerichte kritisieren Vorratsdatenspeicherung - Aufruf zu Protest im Internet

„Eine heute vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veröffentlichte Stellungnahme des Bundesverwaltungsgerichts kritisiert die von CDU/CSU und SPD Ende 2007 beschlossene verdachtslose Protokollierung der Telefon-, Handy- und Internetnutzung scharf. (..) Um gegen die am 01.01.2009 zwingend in Kraft tretende verdachtslose Protokollierung auch sämtlicher Internetzugänge, Internettelefonie und E-Mail-Konten zu protestieren, ruft der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung alle Anbieter von Internetpräsenzen dazu auf, ihre Webseiten zum Jahreswechsel in schwarz zu verhüllen und mit einer Protestanzeige zu versehen. In der Anzeige heißt es: "Zum Auftakt des Wahljahres 2009 lassen SPD und CDU/CSU alle unsere Internetzugänge, Internettelefonie und E-Mail-Nutzung verdachtslos protokollieren. Wir Internetnutzer protestieren - Stoppt die Vorratsdatenspeicherung!"..“ Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 29.12.2008 http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/284/55/lang,de/


Aufwandsentschädigung für Telefonfirmen: Die Betriebskosten der Überwachung

Telefon- und Internetfirmen, die der Polizei helfen, bekommen bald mehr Geld. Dies sieht ein neues Gesetz vor, das nur noch durch den Bundesrat muss. Artikel von Christian Rath in der Taz vom 01.01.2009 http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/die-betriebskosten-der-ueberwachung/

Siehe dazu:

Riskante Entschädigung für die Ermittlungshilfe von Unternehmen: Wenn Überwachung sich lohnt

„Selten waren sich Bürgerrechtler und Lobbyverbände der Industrie so einig: Die Kosten der Vorratsdatenspeicherung müssen den Unternehmen ersetzt werden. Doch dabei ist außer Blick geraten, dass die Firmen am Ende gar ein Interesse an mehr staatlicher Überwachung bekommen könnten…“ Kommentar von Christian Rath in der Taz vom 01.01.2009 http://www.taz.de/1/debatte/kommentar/artikel/1/wenn-ueberwachung-sich-lohnt/


Kein Mangel an Sicherheitsgesetzen. Otto-Kataloge und mehr: Sicherheitspakete vor und seit 9/11

„Am 28. November 2008 hat der Bundesrat das BKA-Gesetz gestoppt – vorerst. Erstmals schienen Risse in der anti-terroristischen Fast-Allparteien-Koalition sichtbar zu werden, die seit Herbst 2001 eins ums andere Gesetz durchgepaukt hat. Sie wurden umgehend wieder gekittet…“ Artikel von Heiner Busch, veröffentlicht in: FriedensForum 6/2008, dokumentiert beim Grundrechtekomitee http://www.grundrechtekomitee.de/ub_showarticle.php?articleID=303


Aus: LabourNet, 5. Januar 2009



http://freepage.twoday.net/search?q=Vorratsdatenspeicherung
http://freepage.twoday.net/search?q=Überwachung
http://freepage.twoday.net/search?q=BKA

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