Zudem haben immer mehr Klagen der ALG II Betroffenen Erfolg Die Anzahl der Klagen an den Sozialgerichten aufgrund der Hartz IV Gesetzgebungen steigt weiter an. Zudem haben immer mehr Klagen der ALG II Betroffenen Erfolg. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) sind gemessen an dem letzten Jahr die Klagen um rund 30 Prozent angestiegen. Für das komplette Jahr 2008 lägen aber noch keine genauen Berechnungen vor.
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Hartz IV - Mehrbedarf bei Krankheit § 21 Abs. 5 SGB II.
"Raubrittertum bei krankheitsbedingtem Mehrbedarf beim ALG II?" Schon mit in Kraft treten der Änderung der Weisung der BA zu § 21 SGB II am 20 Dezember 2008 wurde dies Liste anerkannter Krankheiten eben auf Empfehlung des o.g. Vereines gravierend von vorher 17 auf nunmehr noch 9 Krankheiten zusammen gestrichen.
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Nach der Art und Weise, wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) § 21 Abs. 5 SGB II anwendet, wäre diese Bezeichnung durchaus treffend. In ihrer Weisung zu § 21 SGB II hat die BA festgelegt, für welche Krankheiten dieser Mehrbedarf gezahlt wird und in welcher Höhe. Dabei stützt sich die BA auf die "Empfehlungen des Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge (DV)".
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