Konten von Hartz-IV-Empfängern sollen durchleuchtet werden
Achtung: Hartz IV-Konto-Spionage durch Ämter
Konto- Spionage durch die Ämter bei Hartz IV- Empfängern ist die Realität! Eine Konto-Abfrage von Menschen die auf Sozialleistungen wie das Arbeitslosengeld II angewiesen sind, wird nun auch den Sozialbehörden eingeräumt. Bisher wurde eine Konto-Überprüfung durch den Zoll und die Polizei bei Schwerst kriminellen Delikten wie der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung vollzogen. Doch das Unternehmenssteuergesetz macht dies nun auch bei Empfänger des Arbeitslosengeld II machbar.
Ein Verdacht auf einen sog. Leistungsmissbrauch soll zukünftig schon ausreichen, um Konten von Erwerbslosen zu durchleuchten. Nach einigen Zeitungsberichten werden die Konten sogar ohne Wissen der Betroffenen überprüft. Eine Auskunftspflicht besteht für die Arge nicht.
Die Bundesregierung, so die "Stuttgarter Zeitung" erwartet, dass die zuständigen Ämter die Überwachung von Bankkonten "rege nutzen werde". Ein Sprecher des Bundesministeriums für "Arbeit und Soziales" sagte gegenüber dem Blatt: "Das wird wahrscheinlich in Zukunft zu einem Anstieg der Gesamtzahl der Abfragen führen".
Erwerbslosen-initiativen kritisieren den Generalverdacht, unter denen Hartz IV Empfänger gestellt werden. Damit werden Sozialleistungsempfänger gleich gestellt mit Unternehmen, die im großen Umfang Steuerbetrug und Geldwäsche betreiben. "Allein die Tatsache auf Hartz IV angewiesen zu sein mache verdächtig", so Gritli Bertram von der Redaktion "gegen-hartz.de". Es wird erwartet, dass die Ämter im großen Umfang von der Überprüfung von Konten Gebrauch machen werde. Für die Ämter ist es nicht erforderlich nachzuweisen, dass vorige Auskunftsersuchen keinen Erfolg hatten. Zuständige Jobcenter können formulieren, dass vorige Auskunftsersuchen "keinen Erfolg versprechen".
Artikel:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e199720890a01.php
Ihre Gegen-hartz.de Redaktion
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Die Arbeitsagentur und ihre "Kundendaten"
Konto-Spionage
Konten von Hartz-IV-Empfängern sollen durchleuchtet werden
„Gemäß der Unternehmenssteuerreform sollen künftig auch Jobcenter und Arbeitsämter bei Verdacht auf Leistungsmissbrauch die Kontendaten von Hartz-IV-Empfängern abfragen dürfen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die neue Befugnis rege genutzt wird…“ Artikel von Stefan Krempl vom 19.07.2007 bei heise news http://www.heise.de/newsticker/meldung/93001
Hartz IV: Kontoabfrage möglich. Konto- Spionage durch die Ämter bei Hartz IV- Empfängern
„Eine Konto-Abfrage von Menschen die auf Sozialleistungen wie das Arbeitslosengeld II angewiesen sind, wird nun auch den Sozialbehörden eingeräumt. Bisher wurde eine Konto-Überprüfung durch den Zoll und die Polizei bei Schwerst kriminellen Delikten wie der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung vollzogen. Doch das Unternehmenssteuergesetz macht dies nun auch bei Empfänger des Arbeitslosengeld II machbar. (…) Erwerbslosen-initiativen kritisieren den Generalverdacht, unter denen Hartz IV Empfänger gestellt werden. Damit werden Sozialleistungsempfänger gleich gestellt mit Unternehmen, die im großen Umfang Steuerbetrug und Geldwäsche betreiben. "Allein die Tatsache auf Hartz IV angewiesen zu sein mache verdächtig", so Gritli Bertram von der Redaktion "gegen-hartz.de". Es wird erwartet, dass die Ämter im großen Umfang von der Überprüfung von Konten Gebrauch machen werde. Für die Ämter ist es nicht erforderlich nachzuweisen, dass vorige Auskunftsersuchen keinen Erfolg hatten. Zuständige Jobcenter können formulieren, dass vorige Auskunftsersuchen "keinen Erfolg versprechen".“ Bericht bei "gegen-hartz.de" vom 19.07.07 http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e199720890a01.php
Aus: LabourNet, 23. Juli 2007
Konto- Spionage durch die Ämter bei Hartz IV- Empfängern ist die Realität! Eine Konto-Abfrage von Menschen die auf Sozialleistungen wie das Arbeitslosengeld II angewiesen sind, wird nun auch den Sozialbehörden eingeräumt. Bisher wurde eine Konto-Überprüfung durch den Zoll und die Polizei bei Schwerst kriminellen Delikten wie der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung vollzogen. Doch das Unternehmenssteuergesetz macht dies nun auch bei Empfänger des Arbeitslosengeld II machbar.
Ein Verdacht auf einen sog. Leistungsmissbrauch soll zukünftig schon ausreichen, um Konten von Erwerbslosen zu durchleuchten. Nach einigen Zeitungsberichten werden die Konten sogar ohne Wissen der Betroffenen überprüft. Eine Auskunftspflicht besteht für die Arge nicht.
Die Bundesregierung, so die "Stuttgarter Zeitung" erwartet, dass die zuständigen Ämter die Überwachung von Bankkonten "rege nutzen werde". Ein Sprecher des Bundesministeriums für "Arbeit und Soziales" sagte gegenüber dem Blatt: "Das wird wahrscheinlich in Zukunft zu einem Anstieg der Gesamtzahl der Abfragen führen".
Erwerbslosen-initiativen kritisieren den Generalverdacht, unter denen Hartz IV Empfänger gestellt werden. Damit werden Sozialleistungsempfänger gleich gestellt mit Unternehmen, die im großen Umfang Steuerbetrug und Geldwäsche betreiben. "Allein die Tatsache auf Hartz IV angewiesen zu sein mache verdächtig", so Gritli Bertram von der Redaktion "gegen-hartz.de". Es wird erwartet, dass die Ämter im großen Umfang von der Überprüfung von Konten Gebrauch machen werde. Für die Ämter ist es nicht erforderlich nachzuweisen, dass vorige Auskunftsersuchen keinen Erfolg hatten. Zuständige Jobcenter können formulieren, dass vorige Auskunftsersuchen "keinen Erfolg versprechen".
Artikel:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e199720890a01.php
Ihre Gegen-hartz.de Redaktion
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Die Arbeitsagentur und ihre "Kundendaten"
Konto-Spionage
Konten von Hartz-IV-Empfängern sollen durchleuchtet werden
„Gemäß der Unternehmenssteuerreform sollen künftig auch Jobcenter und Arbeitsämter bei Verdacht auf Leistungsmissbrauch die Kontendaten von Hartz-IV-Empfängern abfragen dürfen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die neue Befugnis rege genutzt wird…“ Artikel von Stefan Krempl vom 19.07.2007 bei heise news http://www.heise.de/newsticker/meldung/93001
Hartz IV: Kontoabfrage möglich. Konto- Spionage durch die Ämter bei Hartz IV- Empfängern
„Eine Konto-Abfrage von Menschen die auf Sozialleistungen wie das Arbeitslosengeld II angewiesen sind, wird nun auch den Sozialbehörden eingeräumt. Bisher wurde eine Konto-Überprüfung durch den Zoll und die Polizei bei Schwerst kriminellen Delikten wie der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung vollzogen. Doch das Unternehmenssteuergesetz macht dies nun auch bei Empfänger des Arbeitslosengeld II machbar. (…) Erwerbslosen-initiativen kritisieren den Generalverdacht, unter denen Hartz IV Empfänger gestellt werden. Damit werden Sozialleistungsempfänger gleich gestellt mit Unternehmen, die im großen Umfang Steuerbetrug und Geldwäsche betreiben. "Allein die Tatsache auf Hartz IV angewiesen zu sein mache verdächtig", so Gritli Bertram von der Redaktion "gegen-hartz.de". Es wird erwartet, dass die Ämter im großen Umfang von der Überprüfung von Konten Gebrauch machen werde. Für die Ämter ist es nicht erforderlich nachzuweisen, dass vorige Auskunftsersuchen keinen Erfolg hatten. Zuständige Jobcenter können formulieren, dass vorige Auskunftsersuchen "keinen Erfolg versprechen".“ Bericht bei "gegen-hartz.de" vom 19.07.07 http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e199720890a01.php
Aus: LabourNet, 23. Juli 2007
rudkla - 19. Jul, 19:11