Hartz4-Plattform erwartet Erfolg für Klage gegen 345 €-Regelsatz beim Bundessozialgericht
Heute eingereichte Klage setzt auf richterliche Bewertung der „tatsächlich konkret markt-verfügbaren“ Kostensituation anstelle des „abstrakten Regelsatzes“
Brigitte Vallenthin, die Vorsitzende der Hartz4-Plattform, ist optimistisch, dass ihre heute beim Wiesbadener Sozialgericht eingereichte Musterklage für eine Erhöhung des Hartz4-Regelsatzes um 329,22 € spätestens nach dem Instanzenweg beim Bundessozialgericht für Millionen unter Hartz IV-Existenznöten leidende Menschen in Deutschland zu einem Erfolg führen wird.
Zwar hat das Bundessozialgericht in einer Entscheidung aus dem Jahre 2006 den 345 €-Regelsatz für ausreichend befunden, was jedoch lediglich auf einer rechtlichen Bewertung des „abstrakt“ festgelegten Regelsatzes geschah, da der Kläger in anderem Klage-Zusammenhang nur pauschal und ohne begründende Beweismittel den Regelsatz allgemein für unzureichend erklärt hatte. Die heute von Vallenthin eingereichte Klage ist jedoch im Unterschied dazu die erste, die bei den Gerichten eine rechtliche Bewertung der „tatsächlichen, konkreten markt-verfügbaren“ Kostensituation beantragt.
Für die Beweismittel hat die Hartz4-Plattform umfangreiche Recherchen angestellt und dem Gericht für sämtliche 10 Abteilungen des Regelsatzes Einkaufsnachweise aus den aktuell niedrigst verfügbaren Einkaufsquellen vorgelegt. Dabei stellt sich heraus, dass in keinem Bereich eine finanzielle Deckung für geringste Überlebensbedarfe durch den Regelsatz gewährleistet ist.....
Die ganze Pressemitteilung mit Zahlen und Fakten finden Sie hier: http://www.hartz4-plattform.de/images/PE_345-Klage-2_10_07_07.pdf
Aus: SOGA-NEWSLETTER Nr. 5 - 29. Woche 2007
Brigitte Vallenthin, die Vorsitzende der Hartz4-Plattform, ist optimistisch, dass ihre heute beim Wiesbadener Sozialgericht eingereichte Musterklage für eine Erhöhung des Hartz4-Regelsatzes um 329,22 € spätestens nach dem Instanzenweg beim Bundessozialgericht für Millionen unter Hartz IV-Existenznöten leidende Menschen in Deutschland zu einem Erfolg führen wird.
Zwar hat das Bundessozialgericht in einer Entscheidung aus dem Jahre 2006 den 345 €-Regelsatz für ausreichend befunden, was jedoch lediglich auf einer rechtlichen Bewertung des „abstrakt“ festgelegten Regelsatzes geschah, da der Kläger in anderem Klage-Zusammenhang nur pauschal und ohne begründende Beweismittel den Regelsatz allgemein für unzureichend erklärt hatte. Die heute von Vallenthin eingereichte Klage ist jedoch im Unterschied dazu die erste, die bei den Gerichten eine rechtliche Bewertung der „tatsächlichen, konkreten markt-verfügbaren“ Kostensituation beantragt.
Für die Beweismittel hat die Hartz4-Plattform umfangreiche Recherchen angestellt und dem Gericht für sämtliche 10 Abteilungen des Regelsatzes Einkaufsnachweise aus den aktuell niedrigst verfügbaren Einkaufsquellen vorgelegt. Dabei stellt sich heraus, dass in keinem Bereich eine finanzielle Deckung für geringste Überlebensbedarfe durch den Regelsatz gewährleistet ist.....
Die ganze Pressemitteilung mit Zahlen und Fakten finden Sie hier: http://www.hartz4-plattform.de/images/PE_345-Klage-2_10_07_07.pdf
Aus: SOGA-NEWSLETTER Nr. 5 - 29. Woche 2007
rudkla - 18. Jul, 08:42