Das beste Verhütungsmittel gegen Hartz-IV-Klagen ist die Abschaffung von Hartz IV
Pressemitteilung von Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Zur erheblich gestiegenen Zahl von Klagen gegen Hartz-IV-Bescheide erklärt die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE., Katja Kipping:
Das beste Verhütungsmittel gegen Hartz-IV-Klagen ist die Abschaffung von Hartz IV. Die Betroffenen können und wollen sich zu Recht nicht mit diesem Verarmungs- und Repressionsgesetz abfinden. Hartz IV ist durch eine bedarfsorientierte und repressionsfreie soziale Grundsicherung zu ersetzen.
Zudem verdeutlichen die Klagen die Notwendigkeit einer unabhängigen Beratung von Erwerbslosen, wie sie unsere Fraktion schon seit langem fordert. Die Betroffenen müssen ihre Rechte umfassend geltend machen können. Die Zahl der Klagen ist nur die Spitze eines Eisbergs von Unrecht.
http://www.linksfraktion.de/pressemitteilung.php?artikel=1263503164
Zwangsverrentung von ALG II BezieherInnen
Ab 2008 wird die 58er-Regelung aufgehoben.
Da die Hartz IV Reform bei der Zusammenlegung der Arbeitslosenhilfe mit der Sozialhilfe das neue ALG II zu einer Fürsorgeleistung umgebaut hat, sind alle BezieherInnen von ALG II (die gesamte Bedarfsgemeinschaft, auch bei ergänzendem Bezug zu Erwerbseinkommen) verpflichtet, alles zu tun, ihre Hilfebedürftigkeit zu verringern oder zu vermeiden. Auf unsere Anfrage 16/5086 hat die Bundesregierung bestätigt, dass dies auch Renten aus der GRV mit Abschlägen (derzeit bis zu 18%, nach der Anhebung der Altersgrenzen bis 14,4%) einschließt. D.h. ALG II BezieherInnen, die Anspruch auf eine Altersrente haben, müssen diese in Anspruch nehmen, auch wenn die Höhe der Rente unter dem SGB II Regelsatz liegt. Diese Zwangsverrentung ist bis Ende 2007 durch die sogenannte 58er Regelung ausgeschlossen: Erwerbslose ab dem 58. Lebensjahr können diese Regelung abschließen und müssen dann nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, beziehen aber die vollen Leistungen nach dem SGB. Im Gegenzug werden sie nicht mehr als Erwerbslose registriert. Alle, die nach dem 1.1.2008 erwerbslos werden oder das 58. Lebensjahr vollenden, können diese Regelung nicht mehr in Anspruch nehmen.
Unmittelbar ergibt sich hieraus folgende Konsequenz: Wer Zwangsverrentet wird, verliert seinen Anspruch auf ALG II, da BezieherInnen von Altersrenten (auch vorgezogene) generell keinen Anspruch auf ALG II haben. Weiterhin hat, wer zwangsverrentet wird, bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (derzeit 65 Jahre, zukünftig 67) keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter (bei dieser wird auf den Unterhaltsrückgriff auf Eltern und Kinder verzichtet). Diese Personen werden letztlich auf die Sozialhilfe verwiesen, inklusive des dort geltenden Unterhaltsrückgriffs auf Kinder und Eltern, und dass, obwohl sie weiterhin erwerbsfähig sind; ein Umstand den die Hartz IV Reform ausräumen sollte. Mit der Anhebung des Rentenalters auf 67 verschärft sich das Risiko, am Ende des Erwerbslebens langzeiterwerbslos zu sein und damit zwangsverrentet zu werden, noch einmal deutlich. Dadurch steigen ebenfalls die Abschläge auf die Rente.
Wer zwangsverrentet wurde hat auch keinen Anspruch auf Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik, der Initiative 50Plus sowie der Perspektive 50Plus. D.h. eine Arbeitsaufnahme wird nicht mehr gefördert. Die, mit der Rente ab 67 von der Bundesregierung als zwingend notwendig erklärte, Verlängerung der Lebensarbeitszeit wird hier offensichtlich nicht angestrebt. Die Verdrängung vom Arbeitsmarkt scheint vielmehr darin begründet zu sein, dass der Staat nur zu etwa 30% an den Kosten der Rentenversicherung beteiligt ist, während er die Leistungen nach dem SGB II zum größten Teil alleine tragen muss. Schöner Nebeneffekt der Zwangsverrentung, die Erwerbsquote Älterer steigt und ihre Arbeitslosenquote sinkt. Den selben Effekt verursacht bereits die 58er Regelung, womit die geschönten Quoten nur für die Zukunft zumindest fortgeschrieben werden (tendenziell werden sie weiter geschönt, da nicht alle die 58er Regelung unterschrieben haben). Gleichzeitig widerspricht sich die Bundesregierung, wenn sie die Ablehnung des vorzeitigen Bezugs der Rente für besonders langjährig Versicherte damit begründet, dass dies dem Ziel, die Lebensarbeitszeit zu verlängern zuwider laufen würde. Anscheinend ist die Verlängerung der Lebensarbeitzeit nur dann erwünscht, wenn es nicht auf Kosten der Bundesregierung geht.
Quelle: http://www.linksfraktion.de/positionspapier_der_fraktion.php?artikel=7762993499
Dokument als PDF-Datei: http://dokumente.linksfraktion.net/pdfdownloads/7762993499.pdf
Dazu die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 23.05.2007 http://dokumente.linksfraktion.net/drucksachen/7790002404_1605461.pdf
Aus SOGA-NEWSLETTER Nr. 4 - 28. Woche 2007
http://freepage.twoday.net/search?q=Verarmung
http://freepage.twoday.net/search?q=Zwangsverrentung
Zur erheblich gestiegenen Zahl von Klagen gegen Hartz-IV-Bescheide erklärt die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE., Katja Kipping:
Das beste Verhütungsmittel gegen Hartz-IV-Klagen ist die Abschaffung von Hartz IV. Die Betroffenen können und wollen sich zu Recht nicht mit diesem Verarmungs- und Repressionsgesetz abfinden. Hartz IV ist durch eine bedarfsorientierte und repressionsfreie soziale Grundsicherung zu ersetzen.
Zudem verdeutlichen die Klagen die Notwendigkeit einer unabhängigen Beratung von Erwerbslosen, wie sie unsere Fraktion schon seit langem fordert. Die Betroffenen müssen ihre Rechte umfassend geltend machen können. Die Zahl der Klagen ist nur die Spitze eines Eisbergs von Unrecht.
http://www.linksfraktion.de/pressemitteilung.php?artikel=1263503164
Zwangsverrentung von ALG II BezieherInnen
Ab 2008 wird die 58er-Regelung aufgehoben.
Da die Hartz IV Reform bei der Zusammenlegung der Arbeitslosenhilfe mit der Sozialhilfe das neue ALG II zu einer Fürsorgeleistung umgebaut hat, sind alle BezieherInnen von ALG II (die gesamte Bedarfsgemeinschaft, auch bei ergänzendem Bezug zu Erwerbseinkommen) verpflichtet, alles zu tun, ihre Hilfebedürftigkeit zu verringern oder zu vermeiden. Auf unsere Anfrage 16/5086 hat die Bundesregierung bestätigt, dass dies auch Renten aus der GRV mit Abschlägen (derzeit bis zu 18%, nach der Anhebung der Altersgrenzen bis 14,4%) einschließt. D.h. ALG II BezieherInnen, die Anspruch auf eine Altersrente haben, müssen diese in Anspruch nehmen, auch wenn die Höhe der Rente unter dem SGB II Regelsatz liegt. Diese Zwangsverrentung ist bis Ende 2007 durch die sogenannte 58er Regelung ausgeschlossen: Erwerbslose ab dem 58. Lebensjahr können diese Regelung abschließen und müssen dann nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, beziehen aber die vollen Leistungen nach dem SGB. Im Gegenzug werden sie nicht mehr als Erwerbslose registriert. Alle, die nach dem 1.1.2008 erwerbslos werden oder das 58. Lebensjahr vollenden, können diese Regelung nicht mehr in Anspruch nehmen.
Unmittelbar ergibt sich hieraus folgende Konsequenz: Wer Zwangsverrentet wird, verliert seinen Anspruch auf ALG II, da BezieherInnen von Altersrenten (auch vorgezogene) generell keinen Anspruch auf ALG II haben. Weiterhin hat, wer zwangsverrentet wird, bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (derzeit 65 Jahre, zukünftig 67) keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter (bei dieser wird auf den Unterhaltsrückgriff auf Eltern und Kinder verzichtet). Diese Personen werden letztlich auf die Sozialhilfe verwiesen, inklusive des dort geltenden Unterhaltsrückgriffs auf Kinder und Eltern, und dass, obwohl sie weiterhin erwerbsfähig sind; ein Umstand den die Hartz IV Reform ausräumen sollte. Mit der Anhebung des Rentenalters auf 67 verschärft sich das Risiko, am Ende des Erwerbslebens langzeiterwerbslos zu sein und damit zwangsverrentet zu werden, noch einmal deutlich. Dadurch steigen ebenfalls die Abschläge auf die Rente.
Wer zwangsverrentet wurde hat auch keinen Anspruch auf Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik, der Initiative 50Plus sowie der Perspektive 50Plus. D.h. eine Arbeitsaufnahme wird nicht mehr gefördert. Die, mit der Rente ab 67 von der Bundesregierung als zwingend notwendig erklärte, Verlängerung der Lebensarbeitszeit wird hier offensichtlich nicht angestrebt. Die Verdrängung vom Arbeitsmarkt scheint vielmehr darin begründet zu sein, dass der Staat nur zu etwa 30% an den Kosten der Rentenversicherung beteiligt ist, während er die Leistungen nach dem SGB II zum größten Teil alleine tragen muss. Schöner Nebeneffekt der Zwangsverrentung, die Erwerbsquote Älterer steigt und ihre Arbeitslosenquote sinkt. Den selben Effekt verursacht bereits die 58er Regelung, womit die geschönten Quoten nur für die Zukunft zumindest fortgeschrieben werden (tendenziell werden sie weiter geschönt, da nicht alle die 58er Regelung unterschrieben haben). Gleichzeitig widerspricht sich die Bundesregierung, wenn sie die Ablehnung des vorzeitigen Bezugs der Rente für besonders langjährig Versicherte damit begründet, dass dies dem Ziel, die Lebensarbeitszeit zu verlängern zuwider laufen würde. Anscheinend ist die Verlängerung der Lebensarbeitzeit nur dann erwünscht, wenn es nicht auf Kosten der Bundesregierung geht.
Quelle: http://www.linksfraktion.de/positionspapier_der_fraktion.php?artikel=7762993499
Dokument als PDF-Datei: http://dokumente.linksfraktion.net/pdfdownloads/7762993499.pdf
Dazu die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 23.05.2007 http://dokumente.linksfraktion.net/drucksachen/7790002404_1605461.pdf
Aus SOGA-NEWSLETTER Nr. 4 - 28. Woche 2007
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rudkla - 13. Jul, 19:01