Hartz IV-Armut ist verfassungsgemäß: Bundessozialgericht legitimiert den Armutssturz

Ein anderer Hartz-IV-Regelsatz muss politisch erstritten werden

Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen
Geschäftsführung
Moselstraße 25
60329 Frankfurt am Main
Telefon: 069/2722 0896
Fax: 069/2722 0897
Internet: http://www.bag-shi.de

Die BAG-SHI nimmt zur heutigen Entscheidung des Bundessozialgerichts Stellung:

Ein anderer Hartz-IV-Regelsatz muss politisch erstritten werden.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen (BAG-SHI) hat nicht erwartet, dass das Bundessozialgericht am 23.11. die Hartz-IV-Regelleistungen für verfassungswidrig erklären würde. Schließlich sind Gerichte nicht dafür zuständig, klare politische Entscheidungen – und seien sie noch so schlecht – zurechtzurücken. Wer dafür sorgen will, dass auch Erwerbslose anständig leben und an Gesellschaft und Kultur teilnehmen können, muss politisch dafür streiten. Das bedeutet, sich mit anderen Betroffenen zusammen zu schließen, gemeinsam zu protestieren und gemeinsam Interessen zu vertreten.

Der Weg zu den Sozialgerichten ist für Menschen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, immer dann richtig und wichtig, wenn Behördenentscheidungen gegen geltendes Recht verstoßen oder willkürlich sind, weil der Gesetzgeber für den zu entscheidenden Fall keine Regelung getroffen hat. Solche behördlichen Rechtsverstöße und solche Regelungslücken gibt es zuhauf, seit das Sozialgesetzbuch II, die Rechtsgrundlage für das Arbeitslosengeld II, in Kraft ist. Die BAG-SHI ermutigt die Betroffenen stets, ihre mageren Rechte im Zweifelsfall auch mit Hilfe der Sozialgerichte zu behaupten, wenn Behörden diese Rechte beschneiden wollen oder ihren Handlungsspielraum zu Ungunsten der Betroffenen nutzen.

Aber die BAG-SHI rät Betroffenen nicht, ihre Energie in sinnlosen Rechtsstreitigkeiten zu verschleißen. Sinnlos sind Rechtsstreitigkeiten in der Regel dann, wenn der Gesetzgeber eine Sache klar geregelt hat. Dass auch Bundesgerichte sich in solchen Situationen ganz formal hinter den Spielraum des Gesetzgebers zurückziehen, wie es jetzt in Kassel geschah, ist normal. In solchen Situationen hilft kein individuelles juristisches Klagen, sondern nur kollektive Gegenwehr.

Anne Ames
Geschäftsführerin

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Bundessozialgericht: ALG II verfassungskonform!

Reaktionen auf das Urteil

Ein anderer Hartz-IV-Regelsatz muss politisch erstritten werden.

„Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen (BAG-SHI) hat nicht erwartet, dass das Bundessozialgericht am 23.11. die Hartz-IV-Regelleistungen für verfassungswidrig erklären würde. Schließlich sind Gerichte nicht dafür zuständig, klare politische Entscheidungen – und seien sie noch so schlecht – zurechtzurücken. Wer dafür sorgen will, dass auch Erwerbslose anständig leben und an Gesellschaft und Kultur teilnehmen können, muss politisch dafür streiten. Das bedeutet, sich mit anderen Betroffenen zusammen zu schließen, gemeinsam zu protestieren und gemeinsam Interessen zu vertreten…“ Pressemitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen vom 23.11.06 http://www.bag-shi.de/presse/archiv/pm061123-bsg/view


BSG: Hartz IV nicht verfassungswidrig, aber heftige Kritik an der Verwaltungspraxis

„Nach dem siebten Senat vor zwei Wochen entschied heute auch der elfte Senat des BSG erstmals über Hartz IV. Claudia Fittkow und Erwin Denzler nahmen an der Verhandlung teil und berichten für Tacheles, da die vollständigen Urteilstexte erfahrungsgemäß erst nach einigen Monaten vorliegen werden…“ Bericht bei Tacheles http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2006/BSG_HartzIV_Kritik.aspx


Bundessozialgericht blockiert eine Erhöhung der Hartz IV-Regelsätze. Sozialproteste setzen auf sozialpolitischen Widerstand

„Das Bundessozialgericht hat heute entschieden, dass die ALG II-Regelsätze nicht angehoben werden müssen. Offensichtlich ist den verantwortlichen Richtern nicht klar, was es bedeutet, wenn für eine alleinstehende Person für das Mittagessen oder Abendbrot regelmäßig jeweils 1,55 Euro und für das Frühstück 0,87 Euro zur Verfügung stehen. Für verheiratete und in eine Bedarfsgemeinschaft gerechnete Menschen reduziert sich dieser Betrag auf 1,40 bzw. 0,78 Euro, für Kinder bis 14 Jahre 0,93 Euro bzw. 0,52 Euro. Angesichts der drohenden Erhöhung der Mehrwertsteuer gleich um 3 Prozentpunkte schreibt dieses Urteil nicht nur die Regelsätze fest, sondern verfügt praktisch deren Kürzung…“ Aus der Pressemitteilung des Koordinierungskreises des bundesweiten Aktionsbündnisses Sozialproteste vom 23.11.06


Hartz IV-Armut ist verfassungsgemäß. Wut und Fassungslosigkeit unter den Erwerbsloseninitiativen

Pressemitteilung des Erwerbslosen Forum Deutschland vom 23.11.2006 http://www.erwerbslosenforum.de/nachrichten/hartz_iv-armut_ist_verfassungsgemas.htm

Bundessozialgericht legitimiert den Armutssturz – eine Herausforderung für Politik und Sozialprotest

„Die beiden Berliner Sozialwissenschaftler Prof. Peter Grottian und Karl-Heinz Selm haben das Urteil des Bundessozialgerichts zur qualifizierten Festlegung der Regelsätze (Alg II) heftig kritisiert. Die Richter haben sich selbst zum Vollstrecker neoliberaler Haushaltspolitik gemacht, anstatt die menschengerechten Bedürfnisse diskriminierter armer Menschen wirklich ernst zu nehmen…“ Artikel von Peter Grottian und Karl-Heinz Selm vom 23.11.2006 in Linke Zeitung http://www.linkezeitung.de/cms/content/view/1366/32/


DGB erwägt Klage gegen Hartz-IV-Regelsatz. Reichen 345 Euro monatlich zum Leben?

„Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat sich vom Urteil des Bundessozialgerichts zum Hartz-IV-Regelsatz vom 345 Euro pro Monat unbeeindruckt gezeigt: Obwohl die Kasseler Richter keinen Verfassungsverstoß feststellen konnten, prüft der DGB eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Dorthin will auch die unterlegene Klägerin ziehen…“ http://tinyurl.com/ymuedo


Aus: LabourNet, 27. November 2006



http://freepage.twoday.net/search?q=Bundessozialgericht

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