Erwerbslose und Menschen mit geringem Einkommen müssen Koalitionspfusch ausbaden
#Die Linkspartei.PDS: Pressemitteilungen
31. Juli 2006
Am 1. August 2006 treten erneut Änderungen für Hartz-IV-Empfänger in Kraft. Diese wurden im so genannten Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) beschlossen. Dazu erklärt die stellvertretende Parteivorsitzende Katja Kipping (MdB):
Dreimal abgeschnitten und immer noch zu kurz auf diese Formel kann man die Hartz-IV-Gesetzesarbeit der Großen Koalition bringen. Immer wieder wird an diesem schlechten Gesetz herumgedoktert, was zumeist zu Schikanen oder Leistungskürzungen für die Betroffenen, aber nicht zu einem besseren Gesetz führt. Ab August treten nun erneut zahlreiche Änderungen in Kraft. Dazu gehören u.a., dass die Behörden Langzeitarbeitslose regelmäßig zwischen 8 und 20 Uhr anrufen oder mit Außendienstkontrollen Angaben zu Wohn- und Lebensverhältnissen überprüfen dürfen. Weitere Änderungen betreffen eine stärkere Zweckbindung des Schonvermögens. Während Altervorsorgefreibeträge um 50 Euro pro Lebensjahr erhöht werden, wird das Ersparte, über das Langzeitarbeitlose frei verfügen können, um 50 Euro reduziert. Im Klartext heißt das: Erwerbslose bzw. Menschen mit geringem Einkommen müssen erst Teile ihrer Lebensversicherung aufbrauchen, bevor sie Anspruch auf die Grundsicherung haben. Mit diesem Fortentwicklungsgesetz werden grundlegende Sozial- und Rechtsstaatsprinzipien ausgehebelt: Die verschärften Leistungskürzungen bei Ablehnung einer angebotenen zumutbaren Arbeit bis auf Null verstoßen gegen das grundgesetzliche Verbot der Zwangsarbeit und das Sozialstaatsprinzip. Die Umkehrung der Beweislast bei so genannten eheähnlichen Lebensgemeinschaften hebelt das gültige rechtsstaatliche Prinzip der Beweislast seitens des Klägers aus. In dubio pro reo im Zweifel für den Angeklagten gilt zwar für Straftäter, nicht aber für Empfänger von Arbeitslosengeld II. Trotz verfassungsrechtlichen Bedenken hat die Bundesregierung mit Hilfe von SPD- und Unionsfraktion die entsprechenden Änderungen durchgepeitscht. Vergeblich hat die Fraktion DIE LINKE. auf die Stockfehler und unsozialen Verschärfungen der Gesetzgebung hingewiesen und entsprechende Änderungen angemahnt. Rechtlich unsaubere Gesetze und die Aushebelung grundgesetzlich geschützter Normen diesen Koalitionspfusch müssen nun erneut Erwerbslose und Menschen mit geringem Einkommen ausbaden.
http://sozialisten.de/presse/presseerklaerungen/view_html?zid=33480
31. Juli 2006
Am 1. August 2006 treten erneut Änderungen für Hartz-IV-Empfänger in Kraft. Diese wurden im so genannten Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) beschlossen. Dazu erklärt die stellvertretende Parteivorsitzende Katja Kipping (MdB):
Dreimal abgeschnitten und immer noch zu kurz auf diese Formel kann man die Hartz-IV-Gesetzesarbeit der Großen Koalition bringen. Immer wieder wird an diesem schlechten Gesetz herumgedoktert, was zumeist zu Schikanen oder Leistungskürzungen für die Betroffenen, aber nicht zu einem besseren Gesetz führt. Ab August treten nun erneut zahlreiche Änderungen in Kraft. Dazu gehören u.a., dass die Behörden Langzeitarbeitslose regelmäßig zwischen 8 und 20 Uhr anrufen oder mit Außendienstkontrollen Angaben zu Wohn- und Lebensverhältnissen überprüfen dürfen. Weitere Änderungen betreffen eine stärkere Zweckbindung des Schonvermögens. Während Altervorsorgefreibeträge um 50 Euro pro Lebensjahr erhöht werden, wird das Ersparte, über das Langzeitarbeitlose frei verfügen können, um 50 Euro reduziert. Im Klartext heißt das: Erwerbslose bzw. Menschen mit geringem Einkommen müssen erst Teile ihrer Lebensversicherung aufbrauchen, bevor sie Anspruch auf die Grundsicherung haben. Mit diesem Fortentwicklungsgesetz werden grundlegende Sozial- und Rechtsstaatsprinzipien ausgehebelt: Die verschärften Leistungskürzungen bei Ablehnung einer angebotenen zumutbaren Arbeit bis auf Null verstoßen gegen das grundgesetzliche Verbot der Zwangsarbeit und das Sozialstaatsprinzip. Die Umkehrung der Beweislast bei so genannten eheähnlichen Lebensgemeinschaften hebelt das gültige rechtsstaatliche Prinzip der Beweislast seitens des Klägers aus. In dubio pro reo im Zweifel für den Angeklagten gilt zwar für Straftäter, nicht aber für Empfänger von Arbeitslosengeld II. Trotz verfassungsrechtlichen Bedenken hat die Bundesregierung mit Hilfe von SPD- und Unionsfraktion die entsprechenden Änderungen durchgepeitscht. Vergeblich hat die Fraktion DIE LINKE. auf die Stockfehler und unsozialen Verschärfungen der Gesetzgebung hingewiesen und entsprechende Änderungen angemahnt. Rechtlich unsaubere Gesetze und die Aushebelung grundgesetzlich geschützter Normen diesen Koalitionspfusch müssen nun erneut Erwerbslose und Menschen mit geringem Einkommen ausbaden.
http://sozialisten.de/presse/presseerklaerungen/view_html?zid=33480
rudkla - 31. Jul, 11:31