Neubemessung der Regelsätze nach SGB XII: Regelsatz nach EVS 2003
Neubemessung der Regelsätze nach SGB XII
Betrifft: Regelsatz nach EVS 2003 „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags mögen beschließen
1. dass der für den Regelsatz zuständige Ausschuss für Arbeit und Soziales (vgl. Ausschussdrucksache 16(11)286) alle Daten der EVS 2003 veröffentlichen, die eine ausreichende Beurteilung der sozialen Berechnungsbasis ermöglichen. Insbesondere sind dazu erforderlich: Alter, soziale Stellung (z.B. erwerbstätig / nicht erwerbstätig, freiberuflich / selbstständig / abhängig Beschäftigt / Rentner usw.) der Bezugsgruppe.
2. Falls dies aufgrund fehlender Daten nicht möglich ist, die Anwendung der Regelsatzverordnung vorläufig auszusetzen und stattdessen die in der EVS ermittelten Verbrauchsausgaben 1 zu 1 als aktuellen Regelsatz zu übernehmen, da aufgrund unvollständiger Datenbasis kein Regelsatz entsprechend SGB XII § 27, insbesondere Abs.2 (d.h. eine Bedarfsdeckung für Kinder und Jugendliche, die sich aus den Erfordernissen ihrer Entwicklung als Heranwachsender ableiten soll) möglich ist…“
Petition von Armin Kammrad vom 23.7.06 (pdf) http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/hilfe/regelsatz_ak.pdf
Aus: LabourNet, 25. Juli 2006
Betrifft: Regelsatz nach EVS 2003 „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags mögen beschließen
1. dass der für den Regelsatz zuständige Ausschuss für Arbeit und Soziales (vgl. Ausschussdrucksache 16(11)286) alle Daten der EVS 2003 veröffentlichen, die eine ausreichende Beurteilung der sozialen Berechnungsbasis ermöglichen. Insbesondere sind dazu erforderlich: Alter, soziale Stellung (z.B. erwerbstätig / nicht erwerbstätig, freiberuflich / selbstständig / abhängig Beschäftigt / Rentner usw.) der Bezugsgruppe.
2. Falls dies aufgrund fehlender Daten nicht möglich ist, die Anwendung der Regelsatzverordnung vorläufig auszusetzen und stattdessen die in der EVS ermittelten Verbrauchsausgaben 1 zu 1 als aktuellen Regelsatz zu übernehmen, da aufgrund unvollständiger Datenbasis kein Regelsatz entsprechend SGB XII § 27, insbesondere Abs.2 (d.h. eine Bedarfsdeckung für Kinder und Jugendliche, die sich aus den Erfordernissen ihrer Entwicklung als Heranwachsender ableiten soll) möglich ist…“
Petition von Armin Kammrad vom 23.7.06 (pdf) http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/hilfe/regelsatz_ak.pdf
Aus: LabourNet, 25. Juli 2006
rudkla - 25. Jul, 15:06