Alle Menschen sind verwertbar: das Antidiskriminierungsgesetz wird nicht vor Diskriminierung schützen
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz kommt
„Der Deutsche Bundestag hat heute das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beschlossen. Mit diesem Gesetz kommt Deutschland seiner Verpflichtung nach, vier Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft zum Schutz vor Diskriminierung in nationales Recht umzusetzen. Die Richtlinien betreffen verschiedene Bereiche unserer Rechtsordnung - der Schwerpunkt liegt im Bereich von Beschäftigung und Beruf, die Bestimmungen gelten gleichermaßen etwa für Arbeitnehmer, Auszubildende oder für den öffentlichen Dienst. Betroffen ist aber auch das Zivilrecht, also Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen - insbesondere Verträge mit Lieferanten, Dienstleistern oder Vermietern…“ Pressemitteilung des Justizministeriums vom 29. Juni 2006 http://www.bmj.bund.de/enid/8a11347d5418832a5a14cfba1b8ab960,4ee69f707265737365617274696b656c5f6964092d0932343937093a096d795f79656172092d0932303036093a096d795f6d6f6e7468092d093036093a095f7472636964092d0932343937/Presse/Pressemitteilungen_58.html
Gleichbehandlungsgesetz wird entschärft. Bei Diskriminierungen im Betrieb soll es kein eigenes Klagerecht für Betriebsräte und Gewerkschaften geben.
Meldung im Haufe Personal Portal vom 27.06.2006 http://www.personal-office.de/SID112.YgT6XkSqP-g/newsDetails?newsID=1151411922.73&d_start:int=1&
Alle Menschen sind verwertbar
Das Antidiskriminierungsgesetz wird nicht vor Diskriminierung schützen. Es erfüllt lediglich Richtlinien der EU, die vor allem darauf abzielen, den europäischen Markt zu vereinheitlichen. Artikel von Thomas Uwer in Jungle World vom 24. Mai 2006 http://www.jungle-world.com/seiten/2006/21/7799.php
Aus: LabourNet, 4. Juli 2006
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz kommt
„Der Deutsche Bundestag hat heute das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beschlossen. Mit diesem Gesetz kommt Deutschland seiner Verpflichtung nach, vier Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft zum Schutz vor Diskriminierung in nationales Recht umzusetzen. Die Richtlinien betreffen verschiedene Bereiche unserer Rechtsordnung - der Schwerpunkt liegt im Bereich von Beschäftigung und Beruf, die Bestimmungen gelten gleichermaßen etwa für Arbeitnehmer, Auszubildende oder für den öffentlichen Dienst. Betroffen ist aber auch das Zivilrecht, also Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen - insbesondere Verträge mit Lieferanten, Dienstleistern oder Vermietern…“ Pressemitteilung des Justizministeriums vom 29. Juni 2006 http://www.bmj.bund.de/enid/8a11347d5418832a5a14cfba1b8ab960,4ee69f707265737365617274696b656c5f6964092d0932343937093a096d795f79656172092d0932303036093a096d795f6d6f6e7468092d093036093a095f7472636964092d0932343937/Presse/Pressemitteilungen_58.html
Gleichbehandlungsgesetz wird entschärft. Bei Diskriminierungen im Betrieb soll es kein eigenes Klagerecht für Betriebsräte und Gewerkschaften geben.
Meldung im Haufe Personal Portal vom 27.06.2006 http://www.personal-office.de/SID112.YgT6XkSqP-g/newsDetails?newsID=1151411922.73&d_start:int=1&
Alle Menschen sind verwertbar
Das Antidiskriminierungsgesetz wird nicht vor Diskriminierung schützen. Es erfüllt lediglich Richtlinien der EU, die vor allem darauf abzielen, den europäischen Markt zu vereinheitlichen. Artikel von Thomas Uwer in Jungle World vom 24. Mai 2006 http://www.jungle-world.com/seiten/2006/21/7799.php
Aus: LabourNet, 4. Juli 2006
rudkla - 4. Jul, 14:40