Bundesverfassungsgericht setzt Verschärfung des Versammlungsrechts in Bayern außer Kraft
Karlsruhe stoppt "anlasslose Datenbevorratung"
Das Bundesverfassungsgericht hat zentrale Regelungen des seit Oktober 2008 geltenden bayerischen Versammlungsgesetzes vorläufig außer Kraft gesetzt. Ein Eilantrag mehrerer Parteien, Gewerkschaften und nichtstaatlicher Organisationen hatte damit teilweise Erfolg, wie es in dem am Freitag (27. Februar) veröffentlichten Beschluss heißt. So wurden die Befugnisse für polizeiliche Beobachtungs- und Dokumentationsmaßnahmen bei Versammlungen bis zur Entscheidung über die anhängige Verfassungsbeschwerde deutlich eingeschränkt. Die Richter rügten, dass die im Gesetz vorgesehene "anlasslose Datenbevorratung" zu durchgreifenden Nachteilen für Demonstrationsteilnehmer führe.
http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?H=N&Nr=19385
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Bundesverfassungsgericht setzt Verschärfung des Versammlungsrechts in Bayern außer Kraft
Das Bundesverfassungsgericht hat einem Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mehrerer Landesverbände von Gewerkschaften und Parteien sowie anderer nichtstaatlicher Organisationen teilweise entsprochen. Siehe dazu:
Eilantrag in Sachen "Bayerisches Versammlungsgesetz" teilweise erfolgreich
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes vom 17. Februar 2009 http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-017.html
Die Entscheidung im Wortlaut http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20090217_1bvr249208.html
Versammlungsgesetz nicht erledigt
„Laut einer Pressemitteilung zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu einem Eilantrag in Sachen "Bayerisches Versammlungsgesetz" soll dieser "teilweise erfolgreich" sein. Zur Entscheidung eine erste Beurteilung von den Gegnern in Bayern und Baden - Württemberg…“ Kommentar von Thomas Trueten vom 27.02.2009 bei indymedia http://de.indymedia.org/2009/02/242824.shtml
Aktionswoche zur Verteidigung des Rechtes auf Versammlungsfreiheit vom 09. bis 13. März in Stuttgart
In der Aktionswoche soll die Bevölkerung in Betrieben, Schulen, Fußgängerzonen über das erklärte Vorhaben der Landesregierung, das Versammlungsgesetz deutlich zu verschärfen, aufgeklärt werden. Siehe Aufrufe auf der Bündnishomepage http://www.versammlungsrecht2009.de/neu/publikationen.html
Aus: LabourNet, 2. März 2009
http://freepage.twoday.net/search?q=Versammlungsgesetz
Das Bundesverfassungsgericht hat zentrale Regelungen des seit Oktober 2008 geltenden bayerischen Versammlungsgesetzes vorläufig außer Kraft gesetzt. Ein Eilantrag mehrerer Parteien, Gewerkschaften und nichtstaatlicher Organisationen hatte damit teilweise Erfolg, wie es in dem am Freitag (27. Februar) veröffentlichten Beschluss heißt. So wurden die Befugnisse für polizeiliche Beobachtungs- und Dokumentationsmaßnahmen bei Versammlungen bis zur Entscheidung über die anhängige Verfassungsbeschwerde deutlich eingeschränkt. Die Richter rügten, dass die im Gesetz vorgesehene "anlasslose Datenbevorratung" zu durchgreifenden Nachteilen für Demonstrationsteilnehmer führe.
http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?H=N&Nr=19385
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Bundesverfassungsgericht setzt Verschärfung des Versammlungsrechts in Bayern außer Kraft
Das Bundesverfassungsgericht hat einem Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mehrerer Landesverbände von Gewerkschaften und Parteien sowie anderer nichtstaatlicher Organisationen teilweise entsprochen. Siehe dazu:
Eilantrag in Sachen "Bayerisches Versammlungsgesetz" teilweise erfolgreich
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes vom 17. Februar 2009 http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-017.html
Die Entscheidung im Wortlaut http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20090217_1bvr249208.html
Versammlungsgesetz nicht erledigt
„Laut einer Pressemitteilung zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu einem Eilantrag in Sachen "Bayerisches Versammlungsgesetz" soll dieser "teilweise erfolgreich" sein. Zur Entscheidung eine erste Beurteilung von den Gegnern in Bayern und Baden - Württemberg…“ Kommentar von Thomas Trueten vom 27.02.2009 bei indymedia http://de.indymedia.org/2009/02/242824.shtml
Aktionswoche zur Verteidigung des Rechtes auf Versammlungsfreiheit vom 09. bis 13. März in Stuttgart
In der Aktionswoche soll die Bevölkerung in Betrieben, Schulen, Fußgängerzonen über das erklärte Vorhaben der Landesregierung, das Versammlungsgesetz deutlich zu verschärfen, aufgeklärt werden. Siehe Aufrufe auf der Bündnishomepage http://www.versammlungsrecht2009.de/neu/publikationen.html
Aus: LabourNet, 2. März 2009
http://freepage.twoday.net/search?q=Versammlungsgesetz
rudkla - 27. Feb, 22:30