Menschenverachtender Zynismus: Attacke auf Hartz IV-Empfänger

5. September 2008

Menschenverachtender Zynismus

Der stellvertretende Parteivorsitzende Klaus Ernst warnt vor einer neuen Hetzkampagne gegen Hartz-IV-Bezieher. Offensichtlich versuchten neoliberale Politiker gemeinsam mit willigen Auftragsforschern und skrupellose Journalisten ein Bündnis zur Durchsetzung neuer Leistungskürzungen im Sozialbereich zu schmieden. Er erklärt:

Das Hauptproblem an Hartz IV ist das Gesetz selbst. Es drückt Millionen Menschen in Armut. Und es macht den Arbeitsmarkt kaputt, weil die Leute dazu gezwungen werden, zu jedem Hungerlohn zu arbeiten. Seriöse Zahlen zeigen, dass der Missbrauch bei Hartz IV nicht über dem Durchschnitt bei anderen Sozialleistungen liegt. Die steigenden Zahlen haben vor allem einen Grund: Immer mehr Menschen sind auf Sozialleistungen angewiesen, weil sie arbeitslos sind oder zu wenig verdienen, um davon leben zu können. Deshalb erhält jeder zehnte Deutsche Leistungen nach dem Hartz-IV-Gesetz. Das sind mehr als acht Millionen Menschen. Es ist ein unglaublicher Zynismus, diesen Menschen zu sagen, sie könnten mit 132 Euro im Monat auskommen, wenn sie aufs Telefon verzichten und die Kleider von der Resterampe holen würden. 132 Euro im Monat - das ist in etwa so viel, wie ein deutscher Professor mit 50.000 Euro Jahresgehalt am Tag zur Verfügung hat. Ich rufe die Wissenschaftler in Chemnitz dazu auf, ihr Gedankenexperiment am eigenen Leib in die Tat umzusetzen. Die Politik hat einen klaren Handlungsauftrag. In Deutschland gibt es Mehrheiten für eine andere, sozial gerechte Politik, für einen gesetzlichen Mindestlohn und höhere Hartz-IV-Sätze.

http://www.die-linke.de/presse/presseerklaerungen/detail/artikel/menschenverachtender-zynismus/

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132 Euro im Monat reichen zum Leben?
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/28/28663/1.html

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Attacke auf Hartz IV-Empfänger
http://www.meta-info.de/?site=metainfo&lid=32669

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Die Höhe der Sozialen Mindestsicherung - Eine Neuberechnung: 132 Euro ausreichend

Im Juli erschien eine Studie zweier „Wissenschaftler“ an der TU-Chemnitz. Zweier „Wissenschaftler“, die eiskalt und völlig technokratisch berechnen, wieviel Geld „ein gesundes, rational handelndes Individuum frei von Sucht oder anderen Erkrankungen oder Behinderungen mit folgenden Ausprägungen: Männlich; 1-Personen Haushalt, keine Kinder; Mittleres Alter (18-65 Jahre); Körpergröße 1,70 m, Gewicht 70 kg; Deutsche Staatsangehörigkeit, deutsche Verbrauchsgewohnheiten; Kein Sonderfall (gesund, nicht geistig und körperlich behindert oder pflegebedürftig)“, braucht, um in Deutschland nicht zu verrecken. Ergebnis: „Ohne Wohnkosten betragen die Kosten der sozialen Mindestsicherung im Raum Chemnitz im Minimumfall 132 Euro und im Maximumfall 278 Euro. Der Minimumfall liegt sehr weit unterhalb, der Maximumfall immer noch deutlich unterhalb des derzeitigen Regelsatzes.“ In einer eilig hinzugefügten Präambel erklären die Herren dann zu allem Überfluß auch noch „In der Studie werden daraus keine Konsequenzen abgeleitet.“ Wolfgang Lieb schreibt dazu in seinem Kommentar auf den Nachdenkseiten völlig richtig: „… das ist die typische Art einer verantwortungslosen „Wissenschaft“, die irgendwelche inhumanen Berechnungen in die Welt setzt, ohne die Verantwortung für die Folgen übernehmen zu wollen und sich dann anschließend damit freizeichnen will, dass man ja daraus keine „Konsequenzen abgeleitet“ hätte. Genau so haben sich auch die „Wissenschaftler“ in der NS-Zeit etwa mit ihrer Rasse-„Forschung“ aus der Affäre ziehen wollen…“ Siehe dazu den vollständigen Kommentar von Wolfgang Lieb auf den Nachdenkseiten mit Anmerkungen von weiteren Lesern vom 05.09.2008 http://www.nachdenkseiten.de/?p=3440#more-3440

Siehe dazu die unsägliche Studie:

Friedrich Thießen und Christian Fischer: Die Höhe der Sozialen Mindestsicherung - Eine Neuberechnung „bottom up“

Die Studie steht im Netz. Kurzfassung, erschienen in Zeitschrift für Wirtschaftspolitik (2008), Heft 2 S. 145-173. http://www.tu-chemnitz.de/wirtschaft/bwl4//interessantes/Soziale_Mindestsicherung_2008_ZusFas.pdf

Langfassung http://www.tu-chemnitz.de/wirtschaft/bwl4//interessantes/Soziale_Mindestsicherung_2008_komplett.pdf


Aus: LabourNet, 8. September 2008

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Wovon sollen Kinder leben?

Artikel von Rainer Roth vom 05.09.2008 (pdf)
http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/hilfe/roth_kinder.pdf


BILD hetzt und die CSU kocht darauf ihr Wahlkampfsüppchen

„Der große Hartz-IV-Report“, unter diesem Motto hetzt die Bild-Zeitung mal wieder ihre Leserinnen und Leser gegen Alg II-Empfänger auf. Das Ziel dieser wiederholten Bild-Kampagnen ist immer das gleiche: Man versucht den Zorn der Verängstigten und der Verlierer auf diejenigen zu lenken, denen es noch schlechter geht, oder man säht Hass auf Minderheiten, die sich nicht wehren können. Bei den Rechtsextremisten und Neonazis sind das die Ausländer, bei Bild eben die „Hartz-IV-Abzocker“. Auf dieser „gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit“ kocht die Politik ihr Süppchen und lenkt damit vom eigenen Versagen ab; wie früher Superminister Clement mit seiner „Sozialschmarotzer“-Broschüre, so jetzt die verunsicherte CSU im bayerischen Wahlkampf. Artikel von Wolfgang Lieb auf den Nachdenkseiten vom 03.09.2008 http://www.nachdenkseiten.de/?p=3434


Aus: LabourNet, 10. September 2008

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Eine Kürzung aus dem Weg räumen!
http://groups.google.com/group/omeganews/t/975062489d3d5080?hl=de

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Anzeige gegen den Autor der Chemitz-Studie

Vor einigen Tagen ist gegen den Autor der Chemnitzer Studie Anzeige wegen Volksverhetzung erstattet wurden. Seitdem ist auf der Website des Instituts nur noch die Präambel zu finden, nicht mehr aber die Studie selbst.

Die Anzeige ist keineswegs anonym, sondern mit Namen und Adresse erstattet worden; um mögliche Konsequenzen für der Anzeigensteller zu vermeiden, wurde der Name hier jedoch weggelassen. Er regt aber an, dass sich möglichst viele dieser Anzeige anschließen oder selbst eine ähnliche Anzeige formulieren.

Günter Sölken

Hier der Text der Anzeige:

Anzeige

Hiermit zeige ich Herrn Prof. Dr. Friedrich Thießen lehrend an der TU Chemnitz wegen Volksverhetzung nach §130 (Abs. 2, Satz 1 des Strafgesetzbuches) an.

Begründung:

Herr Prof. Dr. Thießen hat eine Studie veröffentlicht, nach der der Regelsatz für Harz IV Empfänger zwischen 132 € Minimum und 278 € Maximum zu liegen habe.

http://www.tu-chemnitz.de/wirtschaft/bwl4/interessantes/Soziale_Mindestsicherung_2008_komplett.pdf

Mit dieser Studie wird der Eindruck erweckt, der jetzige Harz IV Satz sei völlig überhöht.Die Studie ist geeignet, die gesellschaftliche Akzeptanz von Harz IV Empfängern zu untergraben, deutlicher ausgedrückt: den Haß auf Harz IV Empfänger anzustacheln und weiter zu schüren. Harz IV Empfängern werden Bedingungen zugemutet, die mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sind. Der soziale Frieden in der Bundesrepublik Deutschland wird gefährdet.

Die Studie widerspricht dem Grundgesetz Artikel 1 Abs. 1, dass den Bürgern der Bundesrepublik ein Leben in Würde zusichert. Nach Artikel 2 Abs. 1 hat auch jeder das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Nach Artikel 20 Abs. 1 ist die Bundesrepublik ein sozialer Bundesstaat.

Die Würde des Menschen wird in der Studie insofern verletzt, als Harz IV Empfänger als Getränk lediglich Leitungswasser (!) zur Verfügung steht.

Weiterhin ist der Hatz IV Empfänger dazu angehalten, sich die Haare wachsen zu lassen, da kein Friseurbesuch im Regelsatz enthalten ist.

Alkohol gibt es nicht einmal zu festlichen Anlässen wie z.B. Weihnachten oder Geburtstag.

Da Verhütungsmittel nicht enthalten sind, sind dem Harz IV Empfänger auch keine sexuellen Kontakte möglich.

Ein Telefon ist nicht vorgesehen, so dass Kontaktaufnahme mit anderen Menschen sehr erschwert ist.

Besuch kann der Hatz IV Empfänger ebenfalls nicht haben, es sei denn dieser bringt eigenes Besteck und Geschirr mit.

Falls der Harz IV Empfänger einmal eingeladen sein sollte, ist er nicht in der Lage ein Geschenk mitzubringen und ist somit vom sozialen Leben ausgeschlossen.

Dem Harz IV Empfänger ist also kein Leben in Würde möglich, auch hat er keinerlei Möglichkeit, seine Persönlichkeit auch nur ansatzsweise zu verwirklichen. Ein Staat, der dies seinen Bürgern zumuteten würde, handelt nicht im Sinne des Grundgesetzes als Sozialstaat.

Auch Artikel 2 Abs. 2 des Grundgesetzes wäre verletzt, da das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in Anbetracht von 6,9€ im Monat für Artikel aus der Apotheke, Brillengläser und Zuzahlungen in Gefahr wäre. Wäre der Harz IV Empfänger krank und auf eine kostenpflichtige Einkaufshilfe angewiesen, würde er bei diesem knapp bemessenen Satz schlicht verhungern, was eine Gefahr für sein Leben darstellt.

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Beachtung einer Hartz IV Studie. Eine fundierte Kritik

Die Autoren Friedrich Thießen und Christian Fischer befassen sich in der Studie "Die Höhe der sozialen Mindestsicherung"der TU Chemnitz von Prof. Dr. Friedrich Thießen, Diplom.-Kfm. Christian Fischer mit der Höhe des Regelsatzes von Hartz-IV unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Sie unterschieden zwei grundsätzliche Herangehensweisen, einen „Maximumfall„ sowie einen "Minimumfall". Dabei kommen sie zu dem Ergebnis, der aktuelle Regelsatz von 351 Euro den von ihnen errechneten Maximumfall von 278 Euro deutlich überschreite, den Minimumfall, 132 Euro, sogar um ein Vielfaches.

Folgend haben sich die Autoren der vorliegenden Beachtung der Studie anstelle eines Gutachtens befleißigt, durch eine umfassende Auszugsauswahl und deren Bearbeitung, eine fundierte Kritik anhand einer solchen realitätsfernen Grundlage vorzulegen.

Lesen Sie den ganzen Artikel:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19b16148a101.php



http://freepage.twoday.net/search?q=Armut
http://freepage.twoday.net/search?q=Hartz-IV
http://freepage.twoday.net/search?q=Alg+II-Empfänger
http://freepage.twoday.net/search?q=Clement
http://freepage.twoday.net/search?q=Sozialschmarotzer
http://freepage.twoday.net/search?q=Mindestsicherung

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