Newsletter der gegen-hartz.de Redaktion
Im folgenden aktuellen Newsletter der gegen-hartz.de Redaktion möchten wir Sie auf diverse neue Artikel & Neuigkeiten aufmerksam machen.
1. Hartz IV Beratung in Offenbach am Main
In Offenbach am Main, Rathaus, EG Zimmer 16 wird eine unabhängige Beratung von SGB - Betroffene angeboten. Da werden sämtliche Hilfen - auch Formularhilfen - angeboten. Zudem steht ein Fachanwalt für Sozialrecht der Beratungsstelle zur Verfügung. Sprechzeiten: Montag und Mittwoch 10.00 - 13.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung. Ansprechpartner ist Wolfgang Radner - Fraktionsmitarbeiter - Tel: 069 - 8065 2921
2. Ratgeber Widerspruch bei Hartz IV Was tun, wenn der ALG II Bescheid nicht zulässig ist?
Gegen einen Bescheid vom Amt ist immer ein Widerspruch zulässig. Dafür gelten bestimmte Fristen, die im jeweiligen Bescheid angegeben sein müssen. Bei ALG II-Bescheiden beträgt diese Frist 1 Monat nach Bekanntgabe. Lt. SGB X § 37 Abs. 2 gilt ein schriftlicher Verwaltungsakt am 3. Tag nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Lt. SGB X § 26 Abs. 3 beginnt eine Frist mit dem nächsten, auf den Tag der Bekanntgabe folgenden, Werktag. Lesen sie weiter: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e199b30a8a001.php
3. Kunst- Stimmen gegen Armut & die Folgen von Hartz IV
Mit der jüngst ins Leben gerufenen Aktion KUNSTSTIMMEN GEGEN ARMUT rufen Künstler aus ganz Deutschland auf, ein Zeichen gegen die fortschreitende Armut in Deutschland setzen. Jeder Bürger Deutschlands wird darin aufgerufen, ein durch ihn geschaffenes Werk zum Stichtag 15. November 2007 nach Berlin zu senden. Auf unterschiedlichste Werke zum Thema Armut, Hartz IV, daraus resultierenden Emotionen sowie zur Frage "Sind wir Deutschland?” darf sich die Kanzlerin bereits heute freuen. Lesen Sie weiter: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e199b20b4e401.php
4. Hartz IV: Nicht anrechnungsfähiges Einkommen
Privilegiertes Einkommen ist Einkommen, das nicht auf das Arbeitslosengeld II (ALG II) angerechnet werden darf. Hier nun eine Liste der Einkommen, die "priviligiert" sind. Die vollständige Aufzählung finden Sie unter: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e199b00fda506.php
5. Hartz IV: Mangelernährung und Isolation
Die von Arbeitsminister Müntefering (SPD) angestoßene Debatte zur Erhöhung der Hartz IV-Leistungen für Kinder wird von verschiedenen Erwerbsloseninitiativen gern aufgegriffen. Eine Erhöhung der Regelleistung um monatlich 10 Euro soll nach Ansicht des Ministers Mangelernährung von Kindern in Hartz IV-Bezug ausschließen. Das würde eine Erhöhung um ca. 30 Cent am Tag ausmachen. Der Betrag, der zur gesunden Ernährung von Schulkindern zwischen 6 und 14 Jahren nötig wäre, würde sich damit jedoch nur auf etwa 2 Euro am Tag reduzieren. Um Mangelernährung auszuschließen, müssen die monatlichen Leistungen für 6 bis 14-jährige um etwa 70 Euro, für 15 bis 18-jährige um etwa 90 Euro angehoben werden. Lesen Sie dazu ein Informationsblatt, das mehrere regional und bundesweit tätige Erwerbslosenzusammenschlüsse diese Woche gemeinsam veröffentlicht haben. Lesen Sie weiter: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e199ab0a77701.php
Weitere Themen und Nachrichten finden Sie unter: http://www.gegen-hartz.de/ Fragen & Antworten im Forum: http://www.hartz.info/
Ihre gegen-hartz.de Redaktion
gegen-hartz.de @gmx.de
1. Hartz IV Beratung in Offenbach am Main
In Offenbach am Main, Rathaus, EG Zimmer 16 wird eine unabhängige Beratung von SGB - Betroffene angeboten. Da werden sämtliche Hilfen - auch Formularhilfen - angeboten. Zudem steht ein Fachanwalt für Sozialrecht der Beratungsstelle zur Verfügung. Sprechzeiten: Montag und Mittwoch 10.00 - 13.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung. Ansprechpartner ist Wolfgang Radner - Fraktionsmitarbeiter - Tel: 069 - 8065 2921
2. Ratgeber Widerspruch bei Hartz IV Was tun, wenn der ALG II Bescheid nicht zulässig ist?
Gegen einen Bescheid vom Amt ist immer ein Widerspruch zulässig. Dafür gelten bestimmte Fristen, die im jeweiligen Bescheid angegeben sein müssen. Bei ALG II-Bescheiden beträgt diese Frist 1 Monat nach Bekanntgabe. Lt. SGB X § 37 Abs. 2 gilt ein schriftlicher Verwaltungsakt am 3. Tag nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Lt. SGB X § 26 Abs. 3 beginnt eine Frist mit dem nächsten, auf den Tag der Bekanntgabe folgenden, Werktag. Lesen sie weiter: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e199b30a8a001.php
3. Kunst- Stimmen gegen Armut & die Folgen von Hartz IV
Mit der jüngst ins Leben gerufenen Aktion KUNSTSTIMMEN GEGEN ARMUT rufen Künstler aus ganz Deutschland auf, ein Zeichen gegen die fortschreitende Armut in Deutschland setzen. Jeder Bürger Deutschlands wird darin aufgerufen, ein durch ihn geschaffenes Werk zum Stichtag 15. November 2007 nach Berlin zu senden. Auf unterschiedlichste Werke zum Thema Armut, Hartz IV, daraus resultierenden Emotionen sowie zur Frage "Sind wir Deutschland?” darf sich die Kanzlerin bereits heute freuen. Lesen Sie weiter: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e199b20b4e401.php
4. Hartz IV: Nicht anrechnungsfähiges Einkommen
Privilegiertes Einkommen ist Einkommen, das nicht auf das Arbeitslosengeld II (ALG II) angerechnet werden darf. Hier nun eine Liste der Einkommen, die "priviligiert" sind. Die vollständige Aufzählung finden Sie unter: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e199b00fda506.php
5. Hartz IV: Mangelernährung und Isolation
Die von Arbeitsminister Müntefering (SPD) angestoßene Debatte zur Erhöhung der Hartz IV-Leistungen für Kinder wird von verschiedenen Erwerbsloseninitiativen gern aufgegriffen. Eine Erhöhung der Regelleistung um monatlich 10 Euro soll nach Ansicht des Ministers Mangelernährung von Kindern in Hartz IV-Bezug ausschließen. Das würde eine Erhöhung um ca. 30 Cent am Tag ausmachen. Der Betrag, der zur gesunden Ernährung von Schulkindern zwischen 6 und 14 Jahren nötig wäre, würde sich damit jedoch nur auf etwa 2 Euro am Tag reduzieren. Um Mangelernährung auszuschließen, müssen die monatlichen Leistungen für 6 bis 14-jährige um etwa 70 Euro, für 15 bis 18-jährige um etwa 90 Euro angehoben werden. Lesen Sie dazu ein Informationsblatt, das mehrere regional und bundesweit tätige Erwerbslosenzusammenschlüsse diese Woche gemeinsam veröffentlicht haben. Lesen Sie weiter: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e199ab0a77701.php
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rudkla - 22. Sep, 18:29