Weltkindertag: „Keine Kinder zweiter Klasse“
Pressemitteilung vom 18.09.2007
Aus Anlass des Weltkindertages am 20. September fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen (BAG-SHI) e.V. eine notwendige Erhöhung der ‚Hartz IV’-Regelleistung für Kinder und Jugendliche. Die geplante Einführung eines Kinderzuschusses für Geringverdiener lehnt die BAG-SHI in dieser Form ab.
„Es ist traurig, dass zwei Jahre nach Einführung von ‚Hartz IV’ immer noch kein nennenswerter Rückgang der Kinderarmut zu verzeichnen und immer noch keine adäquate Anpassung der Regelsätze erfolgt ist. Kinder und Jugendliche, die auf ‚Hartz IV’-Leistungen angewiesen sind, werden aufgrund zu niedrig bemessener Regelleistungen dauerhaft vom gesellschaftlichen Leben ausgegrenzt: Studien, die auf Auswertungen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2003 basieren, kommen bei Kindern bis zu sechs Jahren auf notwendige Verbrauchsausgaben von 468 Euro, bei Kindern im Alter von sechs bis zwölf Jahren auf 568 Euro und bei Jugendlichen im Alter bis 18 Jahren auf 655 Euro. Im ‚Hartz IV’-Regelsatz sind dagegen lediglich 208 Euro für Kinder bis 15 Jahren bzw. 278 Euro für Jugendliche bis zum 25. Lebensjahr enthalten“, so Andreas Geiger, Vorsitzender der BAG-SHI.
Die Pläne der Bundesregierung, einen Kinderzuschuss für Geringverdiener in Höhe von maximal 140 Euro einzuführen, lehnt die BAG-SHI als bundesweite Interessenvertretung unabhängiger Beratungsinitiativen und Betroffener ab: „Die Vorschläge der Bundesregierung, nur die Kinder von Menschen mit Arbeitseinkommen zu fördern, lehnen wir grundsätzlich ab. Es darf keine Kinder erster und zweiter Klasse geben. Mit den Plänen der Regierung würde die gesellschaftliche Spaltung weiter zementiert.“, so Geiger weiter.
Bundesweit sind in Deutschland 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (‚Hartz IV’) angewiesen. Von ihnen sind 1,8 Millionen unter 15 Jahre alt. Im Vergleich zum August 2006 sind nun knapp 60.000 Kinder unter 15 Jahren aus dem Leistungsbezug ausgeschieden, ohne dass ihre Armut damit nachweisbar beseitigt wurde.
Hinrich Garms, Geschäftsführer BAG-SHI e.V.
Kontakt: Andreas Geiger - Vorsitzender
(0160) 98 03 24 68 / geiger@bag-shi.de
Hinrich Garms - Geschäftsführer
(069) 27 22 08 96 / garms@bag-shi.de
Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen (BAG-SHI) e.V. Moselstr. 25, 60329 Frankfurt
http://www.bag-shi.de
http://www.alg-2.info info@bag-shi.de
-- BAG-SHI - Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen e.V. - Geschäftsstelle - Frankfurt/Main Fon: 069-27 22 08 96 - Fax: 069-27 22 08 97 - http://www.bag-shi.de
Aus Anlass des Weltkindertages am 20. September fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen (BAG-SHI) e.V. eine notwendige Erhöhung der ‚Hartz IV’-Regelleistung für Kinder und Jugendliche. Die geplante Einführung eines Kinderzuschusses für Geringverdiener lehnt die BAG-SHI in dieser Form ab.
„Es ist traurig, dass zwei Jahre nach Einführung von ‚Hartz IV’ immer noch kein nennenswerter Rückgang der Kinderarmut zu verzeichnen und immer noch keine adäquate Anpassung der Regelsätze erfolgt ist. Kinder und Jugendliche, die auf ‚Hartz IV’-Leistungen angewiesen sind, werden aufgrund zu niedrig bemessener Regelleistungen dauerhaft vom gesellschaftlichen Leben ausgegrenzt: Studien, die auf Auswertungen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2003 basieren, kommen bei Kindern bis zu sechs Jahren auf notwendige Verbrauchsausgaben von 468 Euro, bei Kindern im Alter von sechs bis zwölf Jahren auf 568 Euro und bei Jugendlichen im Alter bis 18 Jahren auf 655 Euro. Im ‚Hartz IV’-Regelsatz sind dagegen lediglich 208 Euro für Kinder bis 15 Jahren bzw. 278 Euro für Jugendliche bis zum 25. Lebensjahr enthalten“, so Andreas Geiger, Vorsitzender der BAG-SHI.
Die Pläne der Bundesregierung, einen Kinderzuschuss für Geringverdiener in Höhe von maximal 140 Euro einzuführen, lehnt die BAG-SHI als bundesweite Interessenvertretung unabhängiger Beratungsinitiativen und Betroffener ab: „Die Vorschläge der Bundesregierung, nur die Kinder von Menschen mit Arbeitseinkommen zu fördern, lehnen wir grundsätzlich ab. Es darf keine Kinder erster und zweiter Klasse geben. Mit den Plänen der Regierung würde die gesellschaftliche Spaltung weiter zementiert.“, so Geiger weiter.
Bundesweit sind in Deutschland 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (‚Hartz IV’) angewiesen. Von ihnen sind 1,8 Millionen unter 15 Jahre alt. Im Vergleich zum August 2006 sind nun knapp 60.000 Kinder unter 15 Jahren aus dem Leistungsbezug ausgeschieden, ohne dass ihre Armut damit nachweisbar beseitigt wurde.
Hinrich Garms, Geschäftsführer BAG-SHI e.V.
Kontakt: Andreas Geiger - Vorsitzender
(0160) 98 03 24 68 / geiger@bag-shi.de
Hinrich Garms - Geschäftsführer
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Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen (BAG-SHI) e.V. Moselstr. 25, 60329 Frankfurt
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rudkla - 18. Sep, 13:29