Kommunikationsverbot für Schäuble!
Schäuble 2.0
Nach provokanten Äußerungen probiert sich der Innenminister nun im Faktenschaffen und hat einen eigenen Entwurf zum BKA-Gesetz fertig gemacht - inklusive Onlinedurchsuchung. Artikel von Kai Biermann in der ZEIT online vom 17.7.2007 http://www.zeit.de/online/2007/29/BKA-Gesetz
Aus dem Text: „…das Innenministerium will dem BKA im Rahmen der Terrorabwehr eine ganze Reihe neuer Befugnisse geben. Im Ergebnis würde so etwas wie das amerikanische FBI entstehen, eine Art Superpolizei. Das BKA soll im Kampf gegen den Terror folgende Dinge dürfen: Zeugen befragen, vorladen, ihre Identität feststellen und sie erkennungsdienstlich behandeln; Verdeckte Ermittler und Vertrauensleute (V-Leute) einsetzen; Wohnungen, Telefone, Internetanschlüsse abhören und Rechner, Wohnungen und Büros durchsuchen; Rasterfahndung anwenden, Verbindungsdaten abfragen und Mobiltelefone orten. Grundsätzlich soll das BKA ein „Selbsteintrittsrecht“ bekommen, also die Möglichkeit, von sich aus aktiv zu werden, um konkrete Gefahren abzuwehren oder – auch das ein Novum – drohende Gefahren zu verhüten…“
Aus: LabourNet, 17. Juli 2007
http://freepage.twoday.net/search?q=Schäuble
Nach provokanten Äußerungen probiert sich der Innenminister nun im Faktenschaffen und hat einen eigenen Entwurf zum BKA-Gesetz fertig gemacht - inklusive Onlinedurchsuchung. Artikel von Kai Biermann in der ZEIT online vom 17.7.2007 http://www.zeit.de/online/2007/29/BKA-Gesetz
Aus dem Text: „…das Innenministerium will dem BKA im Rahmen der Terrorabwehr eine ganze Reihe neuer Befugnisse geben. Im Ergebnis würde so etwas wie das amerikanische FBI entstehen, eine Art Superpolizei. Das BKA soll im Kampf gegen den Terror folgende Dinge dürfen: Zeugen befragen, vorladen, ihre Identität feststellen und sie erkennungsdienstlich behandeln; Verdeckte Ermittler und Vertrauensleute (V-Leute) einsetzen; Wohnungen, Telefone, Internetanschlüsse abhören und Rechner, Wohnungen und Büros durchsuchen; Rasterfahndung anwenden, Verbindungsdaten abfragen und Mobiltelefone orten. Grundsätzlich soll das BKA ein „Selbsteintrittsrecht“ bekommen, also die Möglichkeit, von sich aus aktiv zu werden, um konkrete Gefahren abzuwehren oder – auch das ein Novum – drohende Gefahren zu verhüten…“
Aus: LabourNet, 17. Juli 2007
http://freepage.twoday.net/search?q=Schäuble
rudkla - 17. Jul, 13:36