Bundesanwalt gegen Grundgesetz
25. September 2008
Zu den Äußerungen des stellvertretenden Generalbundesanwaltes Griesbaum, auch Aussagen unter Folter sollten in Einzelfällen für weitere Ermittlungen verwendet werden dürfen, erklärt die stellvertretende Parteivorsitzende Halina Wawzyniak:
Voraussetzung für die Befähigung zum Richteramt ist die Kenntnis des Grundgesetzes. Nach den jetzt bekannt gewordenen Äußerungen ist zweifelhaft, ob dies auch für stellvertretende Generalbundesanwälte gilt. Knapp 60 Jahre nach dem ersten Zusammentreten des Parlamentarischen Rates, welcher das Grundgesetz erarbeitet hat, stellt Rainer Griesbaum das wichtigste Essential des Grundgesetzes zur Disposition. Das die Würde des Menschen unantastbar ist, ist eine der wichtigsten Lehren aus der Zeit des Faschismus gewesen. Die Würde des Menschen verbietet es, den Menschen zum bloßen Objekt staatlichen Handelns zu machen. Nichts anderes schlägt aber Herr Griesbaum vor. Damit stellt er sich gegen das Grundgesetz. Eine glaubwürdige Strafverfolgung ist mit ihm nicht denkbar. Wer an den Grundfesten der Verfassung rüttelt, kann nicht Verfassungsfeinde verfolgen. Die Bundesjustizministerin steht in der Verantwortung ihrer Dienstaufsicht nachzukommen.
http://www.die-linke.de/presse/presseerklaerungen/detail/artikel/bundesanwalt-gegen-grundgesetz/
http://freepage.twoday.net/search?q=Folter
Zu den Äußerungen des stellvertretenden Generalbundesanwaltes Griesbaum, auch Aussagen unter Folter sollten in Einzelfällen für weitere Ermittlungen verwendet werden dürfen, erklärt die stellvertretende Parteivorsitzende Halina Wawzyniak:
Voraussetzung für die Befähigung zum Richteramt ist die Kenntnis des Grundgesetzes. Nach den jetzt bekannt gewordenen Äußerungen ist zweifelhaft, ob dies auch für stellvertretende Generalbundesanwälte gilt. Knapp 60 Jahre nach dem ersten Zusammentreten des Parlamentarischen Rates, welcher das Grundgesetz erarbeitet hat, stellt Rainer Griesbaum das wichtigste Essential des Grundgesetzes zur Disposition. Das die Würde des Menschen unantastbar ist, ist eine der wichtigsten Lehren aus der Zeit des Faschismus gewesen. Die Würde des Menschen verbietet es, den Menschen zum bloßen Objekt staatlichen Handelns zu machen. Nichts anderes schlägt aber Herr Griesbaum vor. Damit stellt er sich gegen das Grundgesetz. Eine glaubwürdige Strafverfolgung ist mit ihm nicht denkbar. Wer an den Grundfesten der Verfassung rüttelt, kann nicht Verfassungsfeinde verfolgen. Die Bundesjustizministerin steht in der Verantwortung ihrer Dienstaufsicht nachzukommen.
http://www.die-linke.de/presse/presseerklaerungen/detail/artikel/bundesanwalt-gegen-grundgesetz/
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rudkla - 25. Sep, 11:00