Hartz IV: Betrug bei den ALG II Unterkunftskosten
Werden ALG II Empfänger um ihre Unterkunftskosten betrogen? Nach dem derzeitigen Informationsstand kann man sagen: Ja, viele!
Lesen Sie den ausführlichen Bericht:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19ae90830b04.php
Hartz IV Heizkosten-Pauschalen widersprechen Sozialgesetz
Um heil über den Winter zu kommen, müssen ALG II - und Sozialhilfeempfänger nicht selten aus eigener Kasse draufzahlen. Wenn die von den Leistungsträgern bewilligte Heizkostenerstattung den tatsächlichen Bedarf nicht deckt, landen Teile der Regelleistung zweckentfremdet in den Taschen des Energieversorgers.
Lesen Sie den ganzen Artikel:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19b0611cbf04.php
ALG II Empfänger erhalten ergänzenden Sozialhilfeleistungen für Haftpflicht- und Hausratversicherung
Wer Sozialhilfe oder Sozialleistungen (ALG II Bezug) erhält, kann bei der zuständigen Arge die Kosten für eine private Haftpflichtversicherung und für eine Hausratversicherung geltent machen.
Lesen Sie weiter:
http://www.gegen-hartz.de/urteile/0344e19b040a4c80b.html
70 Prozent aller Hartz IV Bescheide sind falsch. Erwerbslosenforum kritisiert CDU Landtagsfraktion scharf.
Die CDU Landtagsfraktion in Nordrhein-Westfalen (NRW) hat in einer neuerlichen Pressemeldung die Streichung der finanziellen Mittel von ALG II Beratungsstellen gefordert. So sagte der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Norbert Post, dass "es nicht die Aufgabe eines Bundeslandes sein (kann), Arbeitslosenzentren zu fördern, die Bescheiden der staatlichen Argen widersprechen. Mit scharfer Kritik reagierte Martin Behrsing (Erwerbslosen Forum) auf diese Äußerungen und warf dem CDU Politiker die "Bekämpfung von Arbeitslosen und deren Ausgrenzung"...
Weiter unter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19ae60aa990a.php
Das Sozialgericht Frankfurt urteilte: Amt muss "angemessene Nebenkostennachzahlung" begleichen, auch wenn die Rechnung vom Hartz IV Betroffenen selbst beglichen wurde.
Das Sozialgericht Frankfurt urteilte: Arge muss "angemessene Nebenkostennachzahlung" begleichen, auch wenn die Rechnung vom Hartz IV Betroffenen selbst schon im Vorfeld beglichen wurde. Die Arge hatte es abgelehnt für die Kosten der Nebenkosten-Nachzahlung aus dem Jahre 2006 aufzukommen, mit der Begründung, dass der ALG II Empfänger bereits die Rechnung selbst bezahlt hätte. Der ALG II-Empfänger sei damit nicht "hilfebedürftig". Außerdem sei der Antrag zu spät gestellt worden, so die Behörde.
Lesen Sie das ganze Urteil: http://www.gegen-hartz.de/urteile/0344e19b230e9f307.html
Lesen Sie den ausführlichen Bericht:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19ae90830b04.php
Hartz IV Heizkosten-Pauschalen widersprechen Sozialgesetz
Um heil über den Winter zu kommen, müssen ALG II - und Sozialhilfeempfänger nicht selten aus eigener Kasse draufzahlen. Wenn die von den Leistungsträgern bewilligte Heizkostenerstattung den tatsächlichen Bedarf nicht deckt, landen Teile der Regelleistung zweckentfremdet in den Taschen des Energieversorgers.
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ALG II Empfänger erhalten ergänzenden Sozialhilfeleistungen für Haftpflicht- und Hausratversicherung
Wer Sozialhilfe oder Sozialleistungen (ALG II Bezug) erhält, kann bei der zuständigen Arge die Kosten für eine private Haftpflichtversicherung und für eine Hausratversicherung geltent machen.
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http://www.gegen-hartz.de/urteile/0344e19b040a4c80b.html
70 Prozent aller Hartz IV Bescheide sind falsch. Erwerbslosenforum kritisiert CDU Landtagsfraktion scharf.
Die CDU Landtagsfraktion in Nordrhein-Westfalen (NRW) hat in einer neuerlichen Pressemeldung die Streichung der finanziellen Mittel von ALG II Beratungsstellen gefordert. So sagte der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Norbert Post, dass "es nicht die Aufgabe eines Bundeslandes sein (kann), Arbeitslosenzentren zu fördern, die Bescheiden der staatlichen Argen widersprechen. Mit scharfer Kritik reagierte Martin Behrsing (Erwerbslosen Forum) auf diese Äußerungen und warf dem CDU Politiker die "Bekämpfung von Arbeitslosen und deren Ausgrenzung"...
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Das Sozialgericht Frankfurt urteilte: Amt muss "angemessene Nebenkostennachzahlung" begleichen, auch wenn die Rechnung vom Hartz IV Betroffenen selbst beglichen wurde.
Das Sozialgericht Frankfurt urteilte: Arge muss "angemessene Nebenkostennachzahlung" begleichen, auch wenn die Rechnung vom Hartz IV Betroffenen selbst schon im Vorfeld beglichen wurde. Die Arge hatte es abgelehnt für die Kosten der Nebenkosten-Nachzahlung aus dem Jahre 2006 aufzukommen, mit der Begründung, dass der ALG II Empfänger bereits die Rechnung selbst bezahlt hätte. Der ALG II-Empfänger sei damit nicht "hilfebedürftig". Außerdem sei der Antrag zu spät gestellt worden, so die Behörde.
Lesen Sie das ganze Urteil: http://www.gegen-hartz.de/urteile/0344e19b230e9f307.html
rudkla - 28. Jul, 11:09