Weniger Recht für Arme? Die Prozesskostenhilfe soll begrenzt werden
„Das “Gesetz zur Begrenzung der Prozesskostenhilfe” soll Unterstützungsleistungen einsparen helfen, die bedürftige Kläger oder Beklagte erhalten, wenn sie Anwaltskosten und Gerichtsgebühren nicht selber bezahlen können. Die Befürworter sprechen von einem Einsparpotenzial von 100 Millionen. Die Gegner nennen das Gesetz einen Paradigmenwechsel in der Rechtspolitik…“ Artikel vom 15.01.2008 beim Deutschlandfunk http://www.dradio.de/dlf/sendungen/hintergrundpolitik/725276/
Aus: LabourNet, 29. Januar 2008
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Prozesskostenhilfe ade?
„Als „in erschütternder Weise verfassungswidrig“ charakterisiert die Neue Richtervereinigung den Gesetzesentwurf zur Begrenzung der Prozesskostenhilfe, der nach der Sommerpause vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden soll. Mit der Absicht, die Ausgaben für das früher so genannte Armenrecht massiv zu reduzieren, verletze der Entwurf Grundgesetzartikel, wonach jedem Bürger effektiver Rechtsschutz zu gewähren sei. Auch die Gewerkschaft Ver.di protestiert und sammelt Unterschriften dagegen. Sie vermutet, das „Kostendämpfungsgesetz“ richte sich besonders gegen Hartz-IV-Empfänger, die gegen ihre Bescheide klagen und dafür Prozesskostenhilfe benötigen. Für Betroffene geht es buchstäblich ums Ganze. Wenn kein Geld für den Anwalt da ist, muss die unberechtigte Kündigung aus der Wohnung hingenommen werden, die Vorenthaltung von Sozialleistungen oder die vom geschiedenen Ehegatten verweigerte Zahlung für die Kinder…“ Text zur Sendung von SWR2 Wissen von Albrecht Kieser am 01.08.2008 http://www.swr.de/swr2/programm/sendungen/wissen/-/id=660374/nid=660374/did=3658948/161vzvk/index.html
Aus: LabourNet, 14. August 2008
http://freepage.twoday.net/search?q=Prozesskostenhilfe
http://freepage.twoday.net/search?q=Armut
Aus: LabourNet, 29. Januar 2008
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Prozesskostenhilfe ade?
„Als „in erschütternder Weise verfassungswidrig“ charakterisiert die Neue Richtervereinigung den Gesetzesentwurf zur Begrenzung der Prozesskostenhilfe, der nach der Sommerpause vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden soll. Mit der Absicht, die Ausgaben für das früher so genannte Armenrecht massiv zu reduzieren, verletze der Entwurf Grundgesetzartikel, wonach jedem Bürger effektiver Rechtsschutz zu gewähren sei. Auch die Gewerkschaft Ver.di protestiert und sammelt Unterschriften dagegen. Sie vermutet, das „Kostendämpfungsgesetz“ richte sich besonders gegen Hartz-IV-Empfänger, die gegen ihre Bescheide klagen und dafür Prozesskostenhilfe benötigen. Für Betroffene geht es buchstäblich ums Ganze. Wenn kein Geld für den Anwalt da ist, muss die unberechtigte Kündigung aus der Wohnung hingenommen werden, die Vorenthaltung von Sozialleistungen oder die vom geschiedenen Ehegatten verweigerte Zahlung für die Kinder…“ Text zur Sendung von SWR2 Wissen von Albrecht Kieser am 01.08.2008 http://www.swr.de/swr2/programm/sendungen/wissen/-/id=660374/nid=660374/did=3658948/161vzvk/index.html
Aus: LabourNet, 14. August 2008
http://freepage.twoday.net/search?q=Prozesskostenhilfe
http://freepage.twoday.net/search?q=Armut
rudkla - 29. Jan, 13:35