Folgen der unprofessionellen Gesetzgebung nicht auf dem Rücken der Betroffenen austragen
20. Dezember 2007
Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Rechtswidrigkeit der Mischverwaltung bei Hartz IV erklärt die stellvertretende Parteivorsitzende Katja Kipping:
Die derzeitige Zusammenlegung der Aufgaben von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit ist verfassungswidrig. Dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine schallende Ohrfeige für die Hartz-IV-Parteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU/CSU und FDP. Es weist einmal mehr auf die unprofessionelle Hartz-IV-Gesetzgebung hin. Die Folgen dieses Urteils dürfen jetzt nicht auf dem Rücken der Menschen ohne Erwerbsarbeit bzw. mit geringem Einkommen ausgetragen werden. Dem ungeachtet müssen sofort Maßnahmen zur Verbesserung der Dienstleistungen für die Grundsicherungsbeziehenden ergriffen werden. Dazu gehören:
die unbefristete Einstellung einer ausreichenden Anzahl von Personal bei
den Trägern der Grundsicherungsleistungen,
die Qualifizierung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zur Verbesserung
der Beratungsqualität,
die umfassende Beratung über die sozialen Rechte der Betroffenen als
gleichwertige Zielsetzung der Träger.
Insbesondere ist die finanzielle Unterstützung unabhängiger Beratungsstellen für Erwerbslose und Menschen mit geringem Einkommen durch Bund, Land und Kommunen sicherzustellen. DIE LINKE bleibt dabei: Hartz IV ist Armut und Ausgrenzung per Gesetz. Deswegen fordern wir eine bedarfsorientierte repressionsfreie Grundsicherung, einen gesetzlichen Mindestlohn und öffentlich geförderte Beschäftigung.
http://www.die-linke.de/presse/presseerklaerungen/detail/artikel/folgen-der-unprofessionellen-gesetzgebung-nicht-auf-dem-ruecken-der-betroffenen-austragen/
http://freepage.twoday.net/search?q=Armut
Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Rechtswidrigkeit der Mischverwaltung bei Hartz IV erklärt die stellvertretende Parteivorsitzende Katja Kipping:
Die derzeitige Zusammenlegung der Aufgaben von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit ist verfassungswidrig. Dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine schallende Ohrfeige für die Hartz-IV-Parteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU/CSU und FDP. Es weist einmal mehr auf die unprofessionelle Hartz-IV-Gesetzgebung hin. Die Folgen dieses Urteils dürfen jetzt nicht auf dem Rücken der Menschen ohne Erwerbsarbeit bzw. mit geringem Einkommen ausgetragen werden. Dem ungeachtet müssen sofort Maßnahmen zur Verbesserung der Dienstleistungen für die Grundsicherungsbeziehenden ergriffen werden. Dazu gehören:
die unbefristete Einstellung einer ausreichenden Anzahl von Personal bei
den Trägern der Grundsicherungsleistungen,
die Qualifizierung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zur Verbesserung
der Beratungsqualität,
die umfassende Beratung über die sozialen Rechte der Betroffenen als
gleichwertige Zielsetzung der Träger.
Insbesondere ist die finanzielle Unterstützung unabhängiger Beratungsstellen für Erwerbslose und Menschen mit geringem Einkommen durch Bund, Land und Kommunen sicherzustellen. DIE LINKE bleibt dabei: Hartz IV ist Armut und Ausgrenzung per Gesetz. Deswegen fordern wir eine bedarfsorientierte repressionsfreie Grundsicherung, einen gesetzlichen Mindestlohn und öffentlich geförderte Beschäftigung.
http://www.die-linke.de/presse/presseerklaerungen/detail/artikel/folgen-der-unprofessionellen-gesetzgebung-nicht-auf-dem-ruecken-der-betroffenen-austragen/
http://freepage.twoday.net/search?q=Armut
rudkla - 20. Dez, 16:09