Mobilfunkbetreiber muss Mast vorzeitig abbauen
HLV INFO 87/AT
12-09-2007
RA Frank Sommer 11-09-07
Auf die Räumungsklage einer Grundstückseigentümerin hin hat sich ein Mobilfunkbetreiber im Wege des gerichtlichen Vergleichs verpflichtet, eine von ihm betriebene Mobilfunkanlage auf einem Schreinereigebäude in Uffing am Staffelsee bis spätestens 31.12.2008 und damit weit vor Ende der ursprünglich vorgesehenen Vertragslaufzeit abzubauen. Die Klägerin konnte den Vertrag wegen eines Schriftformmangels damit erfolgreich vorzeitig beenden.
(LG München I - Az. 23 O 5241/07)
12-09-2007
RA Frank Sommer 11-09-07
Auf die Räumungsklage einer Grundstückseigentümerin hin hat sich ein Mobilfunkbetreiber im Wege des gerichtlichen Vergleichs verpflichtet, eine von ihm betriebene Mobilfunkanlage auf einem Schreinereigebäude in Uffing am Staffelsee bis spätestens 31.12.2008 und damit weit vor Ende der ursprünglich vorgesehenen Vertragslaufzeit abzubauen. Die Klägerin konnte den Vertrag wegen eines Schriftformmangels damit erfolgreich vorzeitig beenden.
(LG München I - Az. 23 O 5241/07)
rudkla - 12. Sep, 18:57