DGB: Immer mehr Druck auf Hartz IV Empfänger
Leistungen können auf Null gekürzt werden
Der DGB Ruhr-Mark weist auf eine weitere Verschärfung der Richtlinien für ALG II EmpfängerInnen hin. Arbeitslosen, die ohne wichtigen Grund gegen Pflichten verstoßen, können nun für 3 Monate die Leistungen um 30% gekürzt werden. Im Wiederholungsfall innerhalb von 12 Monaten können die Behörden das Arbeitslosengeld II um 60 % kürzen. Neu ist auch, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld II bei weiteren Pflichtverletzungen einschließlich der Leistung für Unterkunft und Heizung ganz entfallen kann.
Lesen Sie weiter: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e198bf0ee0c09.php
Der DGB Ruhr-Mark weist auf eine weitere Verschärfung der Richtlinien für ALG II EmpfängerInnen hin. Arbeitslosen, die ohne wichtigen Grund gegen Pflichten verstoßen, können nun für 3 Monate die Leistungen um 30% gekürzt werden. Im Wiederholungsfall innerhalb von 12 Monaten können die Behörden das Arbeitslosengeld II um 60 % kürzen. Neu ist auch, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld II bei weiteren Pflichtverletzungen einschließlich der Leistung für Unterkunft und Heizung ganz entfallen kann.
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rudkla - 27. Jan, 09:52