Entschädigungen für erzwungene Ein-Euro-Jobs
#Die Linkspartei.PDS: Pressemitteilungen
18. Januar 2007
Der erwerbslose Soziologe Thomas Meese (36) aus Hamburg hatte vom August 2005 bis Juni 2006 an zwei Instituten der Universität Hamburg einen so genannten Ein-Euro-Job. Nun klagt er gemäß dem von Deutschland 1956 ratifizierten Abkommen Nr. 29 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zum Verbot von Zwangsarbeit auf Entschädigung in Höhe von 10.784 Euro. Dazu erklärt die stellvertretende Parteivorsitzende Katja Kipping (MdB):
Ich fordere die Große Koalition auf, unverzüglich die rechtswidrigen Zumutbarkeitskriterien und Sanktionsandrohungen bei Hartz IV zurück zu nehmen. Entschädigungen für bisherig erzwungene Ein-Euro-Jobs sind zu zahlen. Im Abkommen Nr. 29 der Internationalen Arbeitsorganisation von 1930 wird Zwangsarbeit als eine Arbeit oder Dienstleistung bezeichnet, "die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat". Die ILO hat verschiedentlich betont, dass unter "Strafen" auch der "Verlust von Rechten und Privilegien" bzw. der "Ausschluss aus dem gemeinschaftlichen und sozialen Leben" zu verstehen sind. So auf der
93. Internationalen Arbeitskonferenz 2005 in Genf. Die Nichtannahme eines 1 Euro - Jobs hat die Absenkung bzw. den Wegfall des gesamten Leistungsanspruches des ALG II als mögliche Konsequenz. Ein von PDS-Landtagsfraktionen in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zu Hartz IV von Ulf Wende kam bereits 2004 zum Schluss, dass die Zumutbarkeitskriterien und die drohende Absenkung bzw. der Wegfall der Leistungen bei Hartz IV mit dem Arbeitszwang-Verbot im Grundgesetz
(Art. 12) unvereinbar ist, "wenn die Aufnahme von Arbeitsgelegenheiten gegen den Willen des Betroffenen verlangt wird und diesem der Arbeitsmarkt verschlossen ist." Eine Beschwerde gegen diese rechtswidrige Praxis kann gemäß Artikel 24 der ILO-Konvention jede Organisation der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer beim Verwaltungsrat der ILO einreichen. Es wird höchste Zeit, dass dieser Schritt gegangen wird.
http://sozialisten.de/presse/presseerklaerungen/view_html?zid=34953
http://freepage.twoday.net/search?q=Thomas+Meese
18. Januar 2007
Der erwerbslose Soziologe Thomas Meese (36) aus Hamburg hatte vom August 2005 bis Juni 2006 an zwei Instituten der Universität Hamburg einen so genannten Ein-Euro-Job. Nun klagt er gemäß dem von Deutschland 1956 ratifizierten Abkommen Nr. 29 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zum Verbot von Zwangsarbeit auf Entschädigung in Höhe von 10.784 Euro. Dazu erklärt die stellvertretende Parteivorsitzende Katja Kipping (MdB):
Ich fordere die Große Koalition auf, unverzüglich die rechtswidrigen Zumutbarkeitskriterien und Sanktionsandrohungen bei Hartz IV zurück zu nehmen. Entschädigungen für bisherig erzwungene Ein-Euro-Jobs sind zu zahlen. Im Abkommen Nr. 29 der Internationalen Arbeitsorganisation von 1930 wird Zwangsarbeit als eine Arbeit oder Dienstleistung bezeichnet, "die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat". Die ILO hat verschiedentlich betont, dass unter "Strafen" auch der "Verlust von Rechten und Privilegien" bzw. der "Ausschluss aus dem gemeinschaftlichen und sozialen Leben" zu verstehen sind. So auf der
93. Internationalen Arbeitskonferenz 2005 in Genf. Die Nichtannahme eines 1 Euro - Jobs hat die Absenkung bzw. den Wegfall des gesamten Leistungsanspruches des ALG II als mögliche Konsequenz. Ein von PDS-Landtagsfraktionen in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zu Hartz IV von Ulf Wende kam bereits 2004 zum Schluss, dass die Zumutbarkeitskriterien und die drohende Absenkung bzw. der Wegfall der Leistungen bei Hartz IV mit dem Arbeitszwang-Verbot im Grundgesetz
(Art. 12) unvereinbar ist, "wenn die Aufnahme von Arbeitsgelegenheiten gegen den Willen des Betroffenen verlangt wird und diesem der Arbeitsmarkt verschlossen ist." Eine Beschwerde gegen diese rechtswidrige Praxis kann gemäß Artikel 24 der ILO-Konvention jede Organisation der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer beim Verwaltungsrat der ILO einreichen. Es wird höchste Zeit, dass dieser Schritt gegangen wird.
http://sozialisten.de/presse/presseerklaerungen/view_html?zid=34953
http://freepage.twoday.net/search?q=Thomas+Meese
rudkla - 18. Jan, 13:34