Anzeige eines ALG II-Empfängers gegen die ARGE wegen rechtswidriger Masseneingliederungs-Vereinbarungen
Masseneingliederungsvereinbarungen bei Hartz IV – Arbeitsloser zeigt ARGE an DGB Hamburg: Rechtswidrige Praxis der ARGE stoppen – ALG II-Empfänger individuell fördern
“Die Anzeige eines ALG II-Empfängers gegen die ARGE wegen rechtswidriger Masseneingliederungs-Vereinbarungen* belegt nach Ansicht des DGB Hamburg die weiterhin mangelhafte Förderung Langzeitarbeitsloser und die Gleichgültigkeit des Senats gegenüber den ohnehin geringen Rechten der Hartz IV-Empfänger. Sie haben nach SGB II § 15 einen Anspruch auf eine individuelle Eingliederungsvereinbarung: Ihr soll eine Stärken-Schwächen-Analyse vorausgehen und festgelegen, wie Fördermaßnahmen aussehen sollen und was der Arbeitslose an eigenem Bemühen zur Integration in den Arbeitsmarkt leisten soll…“ Pressemitteilung vom 12. November 06 bei Tacheles http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=1616
Aus: LabourNet, 17. November 2006
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Eingliederungsvereinbarung: Masseneingliederungsvereinbarungen in Hamburg
Noch mehr Arges bei der ARGE: Nicht nur Eingliederungsvereinbarungen im Bündel, nun auch noch per Post!
„Nachdem der DGB Hamburg letzte Woche die Anzeige eines ALG II-Empfängers gegen ARGE-Sachbearbeiter des Jobcenters Bramfeld wegen rechtswidriger Masseneingliederungs-Vereinbarungen bekannt gemacht hatte, gibt es nun eine weitere Variante ungesetzlichen Vorgehens der ARGE: Die Eingliederungsvereinbarung per Post….“ Pressemitteilung des DGB Hamburg vom 20. November 06 http://www.dgb-hamburg.de/index.php?theme=item-anzeige&item=news&artikel=1203
Aus: LabourNet, 20. November 2006
http://freepage.twoday.net/search?q=Eingliederungsvereinbarung
“Die Anzeige eines ALG II-Empfängers gegen die ARGE wegen rechtswidriger Masseneingliederungs-Vereinbarungen* belegt nach Ansicht des DGB Hamburg die weiterhin mangelhafte Förderung Langzeitarbeitsloser und die Gleichgültigkeit des Senats gegenüber den ohnehin geringen Rechten der Hartz IV-Empfänger. Sie haben nach SGB II § 15 einen Anspruch auf eine individuelle Eingliederungsvereinbarung: Ihr soll eine Stärken-Schwächen-Analyse vorausgehen und festgelegen, wie Fördermaßnahmen aussehen sollen und was der Arbeitslose an eigenem Bemühen zur Integration in den Arbeitsmarkt leisten soll…“ Pressemitteilung vom 12. November 06 bei Tacheles http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=1616
Aus: LabourNet, 17. November 2006
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Eingliederungsvereinbarung: Masseneingliederungsvereinbarungen in Hamburg
Noch mehr Arges bei der ARGE: Nicht nur Eingliederungsvereinbarungen im Bündel, nun auch noch per Post!
„Nachdem der DGB Hamburg letzte Woche die Anzeige eines ALG II-Empfängers gegen ARGE-Sachbearbeiter des Jobcenters Bramfeld wegen rechtswidriger Masseneingliederungs-Vereinbarungen bekannt gemacht hatte, gibt es nun eine weitere Variante ungesetzlichen Vorgehens der ARGE: Die Eingliederungsvereinbarung per Post….“ Pressemitteilung des DGB Hamburg vom 20. November 06 http://www.dgb-hamburg.de/index.php?theme=item-anzeige&item=news&artikel=1203
Aus: LabourNet, 20. November 2006
http://freepage.twoday.net/search?q=Eingliederungsvereinbarung
rudkla - 17. Nov, 19:15