Bundessozialgericht: Hartz-IV-Empfänger können auf mehr Geld hoffen
„In einer Reihe von Entscheidungen hat das Bundessozialgericht am Dienstag erstmals die Ansprüche von Hartz-IV-Empfängern präzisiert. Dabei hat das höchste deutsche Sozialgericht den Behörden aufgegeben, bei der Erstattung von Unterkunftskosten weniger pauschal als bisher vorzugehen, sondern die Einzelfälle individuell zu prüfen. Im Ergebnis könnten Langzeitarbeitslose dadurch mehr Unterstützung als bisher erhalten. Zudem stellten die Kasseler Richter fest, daß in "atypischen Fällen" der feste Regelsatz von 345 Euro zwar nicht erhöht werden dürfe, aber außerordentliche Belastungen durch den Sozialhilfeträger ausgeglichen werden könnten…“ Artikel von Corinna Budras in der FAZ vom 08. November 2006 http://www.faz.net/s/Rub6B15D93102534C72B5CF6E7956148562/Doc~E88C8A29A743D4
Gericht kritisiert Teile von Hartz IV
Seit Einführung von Hartz IV wird über die Unterkunftskosten gestritten. Das Sozialgericht hat nun festgestellt, dass Mietkosten an den Verhältnissen der betroffenen Städte gemessen werden müssen. Video der heute-journal-Sendung vom 7.11.06 http://www.zdf.de/ZDFmediathek/inhalt/24/0,4070,3998392-6-wm_dsl,00.html
Siehe dazu:
Grundsätzlich keine neue Übergangsfrist für Suche nach einer angemessenen Wohnung bei Arbeitslosengeld II-Empfängern
Pressemitteilung des Bundessozialgerichtes Nr. 34/06 vom 7.11.2006 http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2006&Sort=3&nr=9641&pos=0&anz=34
Anspruch auf Arbeitslosengeld II trotz vorhandener Eigentumswohnung
Pressemitteilung des Bundessozialgerichtes Nr. 33/06 vom 7.11.2006 http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2006&Sort=3&nr=9640&pos=1&anz=34
Aus: LabourNet, 8. November 2006
Gericht kritisiert Teile von Hartz IV
Seit Einführung von Hartz IV wird über die Unterkunftskosten gestritten. Das Sozialgericht hat nun festgestellt, dass Mietkosten an den Verhältnissen der betroffenen Städte gemessen werden müssen. Video der heute-journal-Sendung vom 7.11.06 http://www.zdf.de/ZDFmediathek/inhalt/24/0,4070,3998392-6-wm_dsl,00.html
Siehe dazu:
Grundsätzlich keine neue Übergangsfrist für Suche nach einer angemessenen Wohnung bei Arbeitslosengeld II-Empfängern
Pressemitteilung des Bundessozialgerichtes Nr. 34/06 vom 7.11.2006 http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2006&Sort=3&nr=9641&pos=0&anz=34
Anspruch auf Arbeitslosengeld II trotz vorhandener Eigentumswohnung
Pressemitteilung des Bundessozialgerichtes Nr. 33/06 vom 7.11.2006 http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2006&Sort=3&nr=9640&pos=1&anz=34
Aus: LabourNet, 8. November 2006
rudkla - 8. Nov, 14:33