Der Fall der alten Dame: Etappensieg für betreute Rentnerin, deren Haus gegen ihren Willen verkauft wurde

Der vollständige Bericht des NDR ist hier zu finden: http://www3.ndr.de/ndrtv_pages_std/0,3147,OID2452324,00.html

Der Besitz einer alten Dame wird gegen ihren Willen verkauft. Kein Einzelfall. Neu ist hingegen, dass eine Zeitung nicht darüber berichten darf. Dem "Hamburger Abendblatt" ist es so ergangen, als es die Geschichte einer 67-Jährigen im Kreis Pinneberg veröffentlichte. Ein Gericht hatte der Frau zwei Betreuer zur Seite gestellt. Die Gemeinde kaufte ihr Grundstück, aber weder der Bürgermeister noch die Betreuer wollen dazu Stellung nehmen. Stattdessen wurde das "Hamburger Abendblatt" per Gerichtsbeschluss genötigt, sämtliche Namen in seinem Artikel vom 24. März zu schwärzen. Bemerkenswert ist, dass die Betreuer sich einen bekannten Medienanwalt in Berlin genommen haben - ausgerechnet jenen, der in der "taz" für Pressefreiheit kämpft. Zapp über die medialen Hintergründe einer menschlich bewegenden Geschichte. [.....]

Der vollständige Bericht des Hamburger Abendblatts ist hier zu finden:
http://www.abendblatt.de/daten/2006/04/15/553528.html

Der Fall der alten Dame: Gericht hebt Maulkorb auf Betreuungsaffäre: Erfolg für Thea Schädlich (68). Neuer Etappensieg für betreute Rentnerin, deren Haus gegen ihren Willen verkauft wurde. Entscheidung hat Mustercharakter für Pressefreiheit. [....]

In dem Verfahren vor dem Landgericht Berlin, das für die Pressefreiheit und den Umgang mit betreuten Menschen Züge eines Musterprozesses hat, hatten die Richter es als eine Frage von allgemeinem öffentlichen Interesse bezeichnet, ob einem Menschen verwehrt werden könne, sich hilfesuchend an die Presse zu wenden - auch wenn er unter Betreuung stehe.

Absurde Folge der neuen Landgerichts-Entscheidung: Weil das Abendblatt den Prozeß gegen Thea Schädlich gewonnen hat, muß die alte Dame jetzt für die Prozeßkosten aufkommen. Denn ihr Betreuer, handelnd in ihrem Namen, hatte die Redaktion verklagt. Auf eine Erstattung der eigenen Anwaltskosten verzichtet das Abendblatt selbstverständlich. Dagegen muß Thea Schädlich jetzt die Gerichtskosten von 2232 Euro zahlen und zusätzlich den Anwalt, den ihr der Betreuer aufgezwungen hatte. Seine Anwaltskosten belaufen sich derzeit auf etwa 6500 Euro.

Den Namen des Betreuers, der den Grundstücksverkauf getätigt hatte, darf das Abendblatt weiter nicht nennen.



Ein Fall für den Landtag

Im Hamburger Abendblatt der Bericht von den Ermittlungen in einem anderen Betreuer-Verbrechen: http://www.abendblatt.de/daten/2006/04/21/555037.html

Der Fall der alten Dame - jetzt ist er ein Thema im Landtag: Die FDP-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag in Kiel will den Fall der betreuten Thea Schädlich (68) aus Kummerfeld, deren Grundstück von ihren Betreuern gegen ihren Willen an die Gemeinde verkauft wurde, parlamentarisch aufarbeiten... Die Ausschußvorsitzenden wurden aufgefordert, dafür zu sorgen, daß zu den Debatten Vertreter des Ministeriums für Justiz, Arbeit und Europa entsandt werden. Diese sollen auch Auskunft geben über den Stand des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens gegen die Betreuer der alten Dame.


Nachrichten vom Werner-Fuß-Zentrum
Scharnweberstr. 29
10247 Berlin
http://www.psychiatrie-erfahrene.de

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Heute im Hamburger Abendblatt: http://www.abendblatt.de/daten/2006/05/10/561153.html

Zwar scheint nur die bürgerliche Angst vor der Enteignung dies bewirkt zu haben, und nicht die von den Opfern als Folter empfundene psychiatrische Zwangsbehandlung, aber trotzdem ist es gut, dass die ins Vielfache gesteigerte Entmüdigung (irreführend "Betreuung" genannt) in die mediale Aufmerksamkeit gekommen ist. Schutz kann allerdings nur die Vorsorgevollmacht bieten: http://www.vo-vo.de/index2.htm


Der Fall der alten Dame - er hat bundesweit für Schlagzeilen gesorgt

Der Fall der alten Dame: Thea Schädlich - im vergangenen Februar stand sie eines Tages in der Redaktion der "Pinneberger Zeitung" und erzählte ihre Geschichte. Erst griff die Regionalausgabe das Thema auf, dann das Hamburger Abendblatt selbst. Und nach und nach berichteten auch andere Medien wie der NDR, der "Spiegel" und die "Süddeutsche Zeitung" über die Betreuungsaffäre und den zeitweise verhängten Maulkorb gegen die Redaktion. Eine Chronik:

# 25. März: "Die schrullige Frau und das Haus": "Spiegel Online" berichtet über den Fall und wirft die Frage auf: "Wer schützt hilfsbedürftige Menschen vor derartiger Betreuung?"

# 29. März: "Zapp", das Medienmagazin des NDR, sendet eine knapp acht Minuten lange Reportage über die "Hintergründe einer menschlich bewegenden Geschichte" - und die juristischen Auseinandersetzungen um die Abendblatt-Berichterstattung: "Gerüchte oder Fakten - genau darüber wollen auch die Reporter vom Hamburger Abendblatt berichten, doch sie dürfen nicht." Vor und nach der TV-Ausstrahlung versucht der Betreuer gegen den Willen von Thea Schädlich, auch diesen Bericht zu verhindern.

# 4. April: "Wie eine alte Frau ihr Haus verlor" - auch die "Kieler Nachrichten" berichten über Thea Schädlich. Der Fall werfe "Fragen auf, die schlaglichtartig auch die gesamte Betreuungsproblematik beleuchten", so das Blatt.

# 10. April: Auf zwei Seiten nimmt sich das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" des Falls an. Überschrift: "Da kommt keiner zwischen" - eine Anspielung auf die für Betroffene undurchdringbare Allianz von Betreuern und Vormundschaftsrichtern, die es möglicherweise auch im Fall Thea Schädlich gibt.

# 24. April: Mit der Überschrift "Betreutes Schreiben" berichtet die "Süddeutsche Zeitung" auf ihrer Medienseite groß über die "bizarre Medienaffäre", in der das Abendblatt zeitweise keinen Ort und keine Namen nennen durfte. Der Grundstücksverkauf "rieche nach Mauschelei", so die Zeitung.


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