Auch Hartz IV-Kinder brauchen Kindergeld
Höhere Kinderfreibeträge und mehr Kindergeld
„Die Bundesregierung wird den Kinderfreibetrag zum 1. Januar 2009 auf 3.864 Euro erhöhen. Denn das Existenzminimum eines Kindes ist mit dem bisherigen Freibetrag von 3.648 Euro nicht mehr gesichert. Das ist ein Ergebnis des Existenzminimumberichts der Bundesregierung…“ PM vom 19.11.2008 http://www.bundesregierung.de/nn_1264/Content/DE/Artikel/2008/11/2008-11-19-Existenzminimum.html
Siehe dazu
Siebenter Existenzminimumbericht. Bericht über die Höhe des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2010 (Siebenter Existenzminimumbericht), Entwurf vom 27.10.2008 (pdf) http://tinyurl.com/5b2wsd
Auch Hartz IV-Kinder brauchen Kindergeld! Tacheles e.V. fordert, die anstehende Kindergelderhöhung nicht von der Sozialleistung von Kindern aus einkommensschwachen Familien abzuziehen.
“Wenn die schwarz-rote Bundesregierung im Januar 2009 das Kindergeld erhöht, gehen die ärmsten Kinder der Republik leer aus. Während andere Familien pro Kind 10 Euro und ab dem dritten Kind 16 Euro monatlich mehr in der Tasche haben, wird das Kindergeld beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld und bei der Sozialhilfe als Einkommen des Kindes oder Einkommen des Kindergeldberechtigten angerechnet und die Leistung um die Erhöhung gekürzt. Das was die Kindergeldkasse auszahlt, sparen Bund und Kommunen an Sozialeistungen wieder ein. Ein Nullsummenspiel, auch für diejenigen, die eine Erhöhung am nötigsten bräuchten…“ Pressemitteilung vom 24.11.08 http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=1770
Aus: LabourNet, 25. November 2008
--------
Erwerbslosenverbände: Hartz IV-Ämter betreiben Rechtsbruch auf Kosten von Kindern
Die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS) und der Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles e.V. werfen den für Hartz IV zuständigen Behörden Rechtsbruch vor und Familien mit Kindern in existenzielle Not zu treiben. Seit September würden im Rahmen einer "Sonderaktion" der Bundesagentur für Arbeit bundesweit Anträge auf Arbeitslosengeld II (ALG II) abgelehnt und bereits bewilligte Leistungen mit dem Hinweis eingestellt, es könnten Wohngeld und der Kinderzuschlag beantragt werden. Lesen Sie den ganzen Artikel:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19b690801.php
10 Euro mehr für die einen - 40 Euro weniger für die anderen!
Ab ersten Januar 2009 bekommen Kinder, die keine Hartz-IV-Leistungen beziehen, 10 bzw. 16 Euro mehr Kindergeld. Die Bundesregierung erkennt damit an, dass alle Kinder mehr brauchen. Nur Kinder aus Hartz IV-Familien schließt sie von der Erhöhung aus, denn bei ihnen wird das Kindergeld auf ihren Hartz IV-Regelsatz angerechnet.
Lesen Sie den ganzen Artikel: Ungerechtigkeit bei der Kindergeldregelung
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/kindergeld23605.php
Hartz IV: Mogelpackung Schulbedarfspaket
Das am 22 Dezember 2008 verabschiedete Familienleistungsgesetz (FamLeistG) enthält u.a. das sog. Schulbedarfspaket für Kinder von ALG II Beziehern. Dazu wird in das SGB II u.a. ein neuer Paragraph, der § 24a, eingefügt. Ausweislich der Verkündung dieser Gesetzesänderung im Bundesgesetzblatt vom 29.12.2008 stellt sich diese angebliche Verbesserung jedoch als hinterhältige Mogelpackung heraus, da hierbei nicht das Kind sondern der Elternteil Anspruch auf diese Beihilfe hat.
Lesen Sie weiter: Mogelpackung Schulbedarfspaket
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/schulbedarfspaket72341908.php
http://freepage.twoday.net/search?q=Hartz+IV
http://freepage.twoday.net/search?q=Arbeitslosengeld+II
http://freepage.twoday.net/search?q=ALG+II
http://freepage.twoday.net/search?q=Existenzminimum
http://freepage.twoday.net/search?q=Armut
http://freepage.twoday.net/search?q=Schulbedarf
„Die Bundesregierung wird den Kinderfreibetrag zum 1. Januar 2009 auf 3.864 Euro erhöhen. Denn das Existenzminimum eines Kindes ist mit dem bisherigen Freibetrag von 3.648 Euro nicht mehr gesichert. Das ist ein Ergebnis des Existenzminimumberichts der Bundesregierung…“ PM vom 19.11.2008 http://www.bundesregierung.de/nn_1264/Content/DE/Artikel/2008/11/2008-11-19-Existenzminimum.html
Siehe dazu
Siebenter Existenzminimumbericht. Bericht über die Höhe des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2010 (Siebenter Existenzminimumbericht), Entwurf vom 27.10.2008 (pdf) http://tinyurl.com/5b2wsd
Auch Hartz IV-Kinder brauchen Kindergeld! Tacheles e.V. fordert, die anstehende Kindergelderhöhung nicht von der Sozialleistung von Kindern aus einkommensschwachen Familien abzuziehen.
“Wenn die schwarz-rote Bundesregierung im Januar 2009 das Kindergeld erhöht, gehen die ärmsten Kinder der Republik leer aus. Während andere Familien pro Kind 10 Euro und ab dem dritten Kind 16 Euro monatlich mehr in der Tasche haben, wird das Kindergeld beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld und bei der Sozialhilfe als Einkommen des Kindes oder Einkommen des Kindergeldberechtigten angerechnet und die Leistung um die Erhöhung gekürzt. Das was die Kindergeldkasse auszahlt, sparen Bund und Kommunen an Sozialeistungen wieder ein. Ein Nullsummenspiel, auch für diejenigen, die eine Erhöhung am nötigsten bräuchten…“ Pressemitteilung vom 24.11.08 http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=1770
Aus: LabourNet, 25. November 2008
--------
Erwerbslosenverbände: Hartz IV-Ämter betreiben Rechtsbruch auf Kosten von Kindern
Die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS) und der Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles e.V. werfen den für Hartz IV zuständigen Behörden Rechtsbruch vor und Familien mit Kindern in existenzielle Not zu treiben. Seit September würden im Rahmen einer "Sonderaktion" der Bundesagentur für Arbeit bundesweit Anträge auf Arbeitslosengeld II (ALG II) abgelehnt und bereits bewilligte Leistungen mit dem Hinweis eingestellt, es könnten Wohngeld und der Kinderzuschlag beantragt werden. Lesen Sie den ganzen Artikel:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19b690801.php
10 Euro mehr für die einen - 40 Euro weniger für die anderen!
Ab ersten Januar 2009 bekommen Kinder, die keine Hartz-IV-Leistungen beziehen, 10 bzw. 16 Euro mehr Kindergeld. Die Bundesregierung erkennt damit an, dass alle Kinder mehr brauchen. Nur Kinder aus Hartz IV-Familien schließt sie von der Erhöhung aus, denn bei ihnen wird das Kindergeld auf ihren Hartz IV-Regelsatz angerechnet.
Lesen Sie den ganzen Artikel: Ungerechtigkeit bei der Kindergeldregelung
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/kindergeld23605.php
Hartz IV: Mogelpackung Schulbedarfspaket
Das am 22 Dezember 2008 verabschiedete Familienleistungsgesetz (FamLeistG) enthält u.a. das sog. Schulbedarfspaket für Kinder von ALG II Beziehern. Dazu wird in das SGB II u.a. ein neuer Paragraph, der § 24a, eingefügt. Ausweislich der Verkündung dieser Gesetzesänderung im Bundesgesetzblatt vom 29.12.2008 stellt sich diese angebliche Verbesserung jedoch als hinterhältige Mogelpackung heraus, da hierbei nicht das Kind sondern der Elternteil Anspruch auf diese Beihilfe hat.
Lesen Sie weiter: Mogelpackung Schulbedarfspaket
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/schulbedarfspaket72341908.php
http://freepage.twoday.net/search?q=Hartz+IV
http://freepage.twoday.net/search?q=Arbeitslosengeld+II
http://freepage.twoday.net/search?q=ALG+II
http://freepage.twoday.net/search?q=Existenzminimum
http://freepage.twoday.net/search?q=Armut
http://freepage.twoday.net/search?q=Schulbedarf
rudkla - 25. Nov, 13:12