Vorratsdaten in den Schredder
6. November 2008
Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung und dem aktuellen „Kompromiss“ zur Online-Durchsuchung erklärt Jan Korte, Innenpolitiker und Parteivorstandsmitglied der LINKEN:
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum seit Januar geltenden Vorratsdatenspeicherungsgesetz setzt positive, aber auch negative Signale. Zum einen begrüßt DIE LINKE, dass die Nutzung der auf Vorrat gespeicherten Daten durch die Sicherheitsbehörden weiter eingeschränkt und damit konkretisiert wurde. So dürfen die erfassten Daten nur an die Behörden weitergereicht werden, wenn ein konkreter Verdacht auf eine schwere Straftat vorliegt. Auch die Verwendung der Informationen zum Zwecke der Gefahrenabwehr darf nun nur unter eingeschränkten Bedingungen erfolgen. Damit hat das Verfassungsgericht die Anwendung der Landesverfassungsschutz- und Polizeigesetze in Thüringen und Bayern weiter eingeschränkt. Dennoch: Eine endgültige Entscheidung über das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist damit nicht gefallen. Im Gegenteil. Die Vermutung liegt nahe, dass das Gesetz Bestand haben wird und lediglich an einigen Paragrafen nachgebessert werden wird. Denn den Zugriff der Landesverfassungsschutzämter auf Daten der Telekommunikationsunternehmen ist mit der heutigen Eilentscheidung nicht untersagt worden. Im Klartext heißt dies, dass sowohl Polizei als auch Geheimdienste über diese Daten verfügen können. Die Überwachung der Bürgerinnen und Bürger und ihres Sozial- und Kommunikationsverhaltens bleibt damit möglich. DIE LINKE lehnt nicht nur vor diesem Hintergrund die Vorratsdatenspeicherung ab und drängt auf die Durchsetzung eines Moratoriums aller geplanten Sicherheitsgesetzverschärfungen sowie auf eine Überprüfung aller bereits beschlossenen Sicherheitsgesetze auf ihren Grundrechtsgehalt. Die Vorratsdaten gehören geschreddert und nicht in die Akten der Geheimdienste. Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung und der aktuelle „Kompromiss“ zur Online-Durchsuchung lösen bei mir nur noch Kopfschütteln aus. Ich kann gar nicht so viele Tabletten nehmen, um die Schmerzen im Nackenbereich nach dem Studium der Bürgerrechtspolitik der Großen Koalition zu lindern.
http://www.die-linke.de/presse/presseerklaerungen/detail/artikel/vorratsdaten-in-den-schredder/
http://freepage.twoday.net/search?q=Vorratsdaten
http://freepage.twoday.net/search?q=Online-Durchsuchung
http://freepage.twoday.net/search?q=Überwachung
Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung und dem aktuellen „Kompromiss“ zur Online-Durchsuchung erklärt Jan Korte, Innenpolitiker und Parteivorstandsmitglied der LINKEN:
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum seit Januar geltenden Vorratsdatenspeicherungsgesetz setzt positive, aber auch negative Signale. Zum einen begrüßt DIE LINKE, dass die Nutzung der auf Vorrat gespeicherten Daten durch die Sicherheitsbehörden weiter eingeschränkt und damit konkretisiert wurde. So dürfen die erfassten Daten nur an die Behörden weitergereicht werden, wenn ein konkreter Verdacht auf eine schwere Straftat vorliegt. Auch die Verwendung der Informationen zum Zwecke der Gefahrenabwehr darf nun nur unter eingeschränkten Bedingungen erfolgen. Damit hat das Verfassungsgericht die Anwendung der Landesverfassungsschutz- und Polizeigesetze in Thüringen und Bayern weiter eingeschränkt. Dennoch: Eine endgültige Entscheidung über das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist damit nicht gefallen. Im Gegenteil. Die Vermutung liegt nahe, dass das Gesetz Bestand haben wird und lediglich an einigen Paragrafen nachgebessert werden wird. Denn den Zugriff der Landesverfassungsschutzämter auf Daten der Telekommunikationsunternehmen ist mit der heutigen Eilentscheidung nicht untersagt worden. Im Klartext heißt dies, dass sowohl Polizei als auch Geheimdienste über diese Daten verfügen können. Die Überwachung der Bürgerinnen und Bürger und ihres Sozial- und Kommunikationsverhaltens bleibt damit möglich. DIE LINKE lehnt nicht nur vor diesem Hintergrund die Vorratsdatenspeicherung ab und drängt auf die Durchsetzung eines Moratoriums aller geplanten Sicherheitsgesetzverschärfungen sowie auf eine Überprüfung aller bereits beschlossenen Sicherheitsgesetze auf ihren Grundrechtsgehalt. Die Vorratsdaten gehören geschreddert und nicht in die Akten der Geheimdienste. Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung und der aktuelle „Kompromiss“ zur Online-Durchsuchung lösen bei mir nur noch Kopfschütteln aus. Ich kann gar nicht so viele Tabletten nehmen, um die Schmerzen im Nackenbereich nach dem Studium der Bürgerrechtspolitik der Großen Koalition zu lindern.
http://www.die-linke.de/presse/presseerklaerungen/detail/artikel/vorratsdaten-in-den-schredder/
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rudkla - 6. Nov, 17:18