Hessisches Landessozialgericht: Hartz IV-Regelsätze sind verfassungswidrig

Hartz IV-Armut kommt vor das Bundesverfassungsgericht

Diskussion im Forum hier:
http://tinyurl.com/55m58g

Darmstadt – Nach einer heutigen Entscheidung des hessischen Landessozialgerichts reichen die Hartz IV-Regelsätze nicht aus, um das soziokulturelle Existenzminimum der Arbeitslosen zu sichern. Damit die entsprechenden Passagen des Sozialgesetzbuchs II dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Die pauschalen Sätze, die der Gesetzgeber für bedürftige Arbeitslose und ihre Kinder festgesetzt hat, sind nach Ansicht der Darmstädter Richter zu niedrig und verstoßen gegen die Menschenwürde der Arbeitslosen, gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, gegen das Schutzgebot für Ehe und Familie sowie gegen das Rechts- und Sozialstaatsprinzip.

»Das Bundesverfassungsgericht fordert einen Schutz des Existenzminimums ohne wenn und aber«, sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Borchert bei Bekanntgabe des Beschlusses. Doch der Gesetzgeber habe die Regelsätze so begrenzt, dass allenfalls das »nackte Überleben« gewährleistet sei.

Anlass für das Verfahren war die Klage einer Familie aus Eschwege. - Vater, Mutter und eine 14 Jahre alte Tochter. Die Arbeitsagentur Werra-Meisner hatte ihnen im Jahr 2005 einen monatlichen Betrag von knapp 830 Euro zugesprochen, je 311 Euro für die Eltern und 207 Euro für die Tochter. Hinzu kamen Miete und Heizkosten. Die Summe entsprach zwar den gesetzlichen Vorgaben, aber die Familie K. sah ihr Existenzminimum nicht gedeckt und forderte nachträglich eine monatliche Aufstockung um 355 Euro. Vor allem für die Tochter würde das Geld hinten und vorne nicht reichen. Das Kind könne sich kaum Hefte, Schuhe oder Klassenfahrten leisten.

Bislang hatten schon mehrere Arbeitslose haben erfolglos versucht, die Regelsätze des Sozialgesetzbuchs II gerichtlich auszuhebeln. Das Bundessozialgericht hatte die Hartz IV-Armut 2006 gebilligt, ein Urteil über die Summe für Kinder steht Mitte November an.

Familie K. hatte ihren Bedarf genau beziffert und das Gericht stützte seine Entscheidung auch auf die Aussage mehrerer Gutachter. In der mehr als sechs Stunden dauernden Verhandlung wurden die Berechnungsmethoden des Gesetzgebers kritisierten. Nachdem vier Gutachten zur Bedarfsbemessung eingeholt worden waren, beanstandeten die Darmstädter Richter, dass der besondere Bedarf von Familien mit Kindern durch die Regelleistungen nicht berücksichtigt werde. Für die Begrenzung der Leistung für Kinder auf 60 Prozent des Regelsatzes eines Erwachsenen fehle es an einer hinreichenden Begründung. Nicht ersichtlich sei auch, weshalb 14- jährige Kinder trotz höheren Bedarfs die gleiche Summe erhielten wie Neugeborene. Das Bundesverfassungsgericht habe bereits 1998 bei der Prüfung der Steuerfreibeträge den damals geltenden Regelsatz für Kinder beanstandet, weil dieser den außerschulischen Bildungsbedarf nicht berücksichtige. Diese höchstrichterliche Entscheidung sei bei der Hartz-IV-Gesetzgebung nicht beachtet worden, kritisierte das Landessozialgericht. Die Regelsätze seien weder mit der Menschenwürde, noch mit dem Gleichheitsgebot und dem sozialen Rechtsstaat vereinbar.

Beim Bundesverfassungsgericht wird nun die Frage anstehen, wie viel Gestaltungsspielraum der Gesetzgeber hat, wenn es um Hilfe für Bedürftige geht. In welchem Umfang können Gerichte statistische Methoden kontrollieren oder verwerfen? Der Vertreter der Bundesregierung kritisierte, die Sozialgerichte hätten schon »viel Kreativität darin bewiesen, Gesetze verfassungskonform auszulegen und sich als Bedarfslückenschließer zu betätigen«. Was volkswirtschaftlich wünschenswert sei, sei juristisch nicht immer zwingend. (Az. L 6 AS 336/07).

http://www.elo-forum.net/hartz-iv/hartz-iv/-200810292035.html

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Verfassungswidrigkeit von Hartz IV–Regelsätzen bestätigt

"Endlich greift die Erkenntnis um sich, dass die Hartz IV-Regelsätze zu niedrig sind", begrüßte Klaus Ernst, stellvertretender Vorsitzender der Linksfraktion, die Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts vom 29. Oktober, nach der die Hartz IV-Regelleistungen nicht das soziokulturelle Existenzminimum abdecken und damit gegen das Grundgesetz verstoßen. "Wenn die Bundesregierung eine erneute Blamage in Karlsruhe verhindern will, muss sie umgehend reagieren", fordert Ernst.

http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?H=N&Nr=18848



Abschaffung von "Hartz IV"

Demonstration gegen Sozialpolitik der Bundesregierung am 8. November in Berlin

Zu einer Demonstration gegen die Sozialpolitik der Bundesregierung hat ein Aktionsbündnis für den 8. November in Berlin aufgerufen. Initiator ist die bundesweite Montagsdemonstrationsbewegung, die sich in der Tradition der Vorwende-Demonstrationen in der DDR und der Proteste gegen die "Agenda 2010" sieht. Zu ihren Forderungen zählen die Abschaffung von "Hartz IV" und der Rente mit 67 sowie die generelle Einführung von gesetzlichen Mindestlöhnen, wie das Bündnis am Donnerstag mitteilte.

http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?H=N&Nr=18844

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Die Hartz IV Regelsätze sind verfassungswidrig

Eventuell haben Sie es schon mitbekommen: Das Hessisches Landessozialgericht bringt die Hartz-IV Regelsätze vor das Bundesverfassungsgericht - hier die Geschichte dahinter . Ein Familie aus Eschwege / Werra-Meißner-Kreis (Nordhessen) erringt nach vier Jahren Rechtstreit gegen die nicht ausreichende Hartz-IV Regelsätze einen ersten Etappensieg!

Lesen Sie dazu:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/regesaetzeverfassungswidrig6655301.php und
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19b481232004.php


Nach hessischem Hartz IV-Urteil – Ansprüche sichern

Bonn – Das hessische Landessozialgericht hatte am Donnerstag (29.Oktober) verfassungsrechtliche Bedenken bei den Regelleistungen bei Hartz IV geäußert und deshalb in mündlicher Verhandlung beschlossen, das Verfahren an das Bundesverfassungsgericht abzugeben. Ebenfalls ist seit dem 30.Juli eine Verfassungsbeschwerde einer Hartz IV-Bezieherin aus dem Neckar-Kreis anhängig. Unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1523/08 wurde der Frau durch das höchste Gericht Prozesskostenhilfe gewährt und gleichzeitig der Bundestag, Bundesregierung alle Bundesländer und zahlreiche Bundesbehörden und Verbände mit einer Stellungnahme bis Ende November beauftragt. Deshalb rät das Erwerbslosen Forum Deutschland, dass Betroffene sich unbedingt noch vor einer Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht ihre eventuellen Ansprüche für die Vergangenheit sichern sollen. Normalerweise müssen Behörden ihre Entscheidungen für die Vergangenheit zurück nehmen und Geldleistungen bis zu vier Jahre für die Vergangenheit zurück zahlen. Dennoch gibt es bei höchstrichterlichen Entscheidungen eine Sonderregelung, wonach Behörden Geldleistungen für die Vergangenheit nicht berücksichtigen müssen, wenn nicht vorher sog. Überprüfungsanträge oder Widersprüche gestellt wurden, die gleichzeitig den Antrag auf Aussetzung des Verfahren bis zu einer Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht beinhalten. (§ 40 SGB II i.V.m. § 330 SGB III).

Das Erwerbslosen Forum Deutschland stellt auf seinen Websiten sogenannte Überprüfungsanträge [1] und Widersprüche [2] zur Verfügung und weist darauf hin, dass für Ansprüche aus dem Jahr 2005 bis zum Ende des Jahres diese Überprüfungsanträge bei den Hartz IV-Behörden eingereicht werden müssen, da sonst die Ansprüche für das Jahr 2005, wegen der Vier-Jahresfrist, nicht mehr berücksichtigt werden. Wichtig ist, dass für rechtskräftige Bescheide, wo die Widerspruchsfrist abgelaufen ist oder Klagen durch die Sozialgerichte abgewiesen wurden, Überprüfungsanträge gestellt werden. Für zukünftige Bescheide muss Widerspruch eingelegt werden. Allen Anträgen liegt gleichzeitig der Antrag zu Grunde, dass im Fall der Regelleistungen die Behörde das Verfahren bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aussetzt.

Das Erwerbslosen Forum Deutschland weist darauf hin, dass damit zu rechnen sei, dass Behörden den Anträgen nicht folgen würden. Auch für diesen Fall hält das Erwerbslosen Forum Deutschland ein Muster für eine Klage [3] beim Sozialgericht bereit. Dabei ist zu beachten, dass zuerst Widerspruch gegen die Ablehnung des Überprüfungsantrags eingereicht werden muss. Nur wenn dem Widerspruch nicht abgeholfen wurde, kann Klage eingereicht werden, die für Hartz IV-Bezieher kostenlos ist.

Infos und Anträge unter http://www.erwerbslosenforum.de/nachrichten/2_022008021102_311_1.htm

[1] http://www.erwerbslosenforum.de/bvg/ueberpruef.pdf [2] http://www.erwerbslosenforum.de/bvg/widerspruch.pdf [3] http://www.erwerbslosenforum.de/bvg/klage.pdf

Weitere Informationen und Pressekontakt:
Erwerbslosen Forum Deutschland
Schickgasse 3
53117 Bonn
Tel.: 0228 2495594
Mobil: 0160 99278357
Fax: 0228 180 19099

http://www.erwerbslosenforum.de
redaktion@erwerbslosenforum.de

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Tumulte bei Verhandlung gegen Hartz IV kritischen Anwalt

Über 200 Menschen waren gekommen, um dem Anwalt ihre Solidarität zu bekunden. Kroll ist ein Anwalt für das Sozialrecht und vertrat bereits zahlreiche Menschen, die durch die Behörden in Not geraten waren. Sein anwaltliches Engagement gilt insbesondere behinderten Menschen und Hartz IV Empfängern, um ihnen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Der durch die Behörden verklagte Rechtsanwalt Alfred Kroll erlebte eine große Solidarität von Betroffenen bei Prozess-Beginn. Der Anwalt setzt sich seit Jahren für sozial Benachteiligte ein und musste nun selbst vor Gericht.

Lesen Sie den ganzen Artikel:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/alfredkroll99844501.php



http://freepage.twoday.net/search?q=Hartz+IV
http://freepage.twoday.net/search?q=Sozialgesetzbuch+II
http://freepage.twoday.net/search?q=Regelleistung
http://freepage.twoday.net/search?q=Existenzminimum
http://freepage.twoday.net/search?q=Armut

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