Sozial Bedürftige sollen für Unfähigkeit der Bundesregierung zahlen
10. Oktober 2008
Der Zugang zur Rechtsberatung für Bedürftige soll nach Willen des Bundesrats künftig schwerer werden. Zum Gesetzentwurf von fünf Bundesländern zur Reform des Beratungshilferechts erklärt die stellvertretende Parteivorsitzende Katja Kipping:
Das Beratungshilfegesetz in seiner bisherigen Form sieht vor, dass außergerichtliche Rechtsanwaltskosten für Menschen mit geringen Einkommen, sowie Sozialhilfeempfänger und Arbeitslosengeld-II-Bezieher bis auf einen Eigenanteil von 10 Euro vom Staat übernommen werden. Das Vorhaben der Bundesländer Sachsen-Anhalt, Sachsen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, nun die Beratungsgebühr um weitere 20 Euro zu erhöhen, zeigt erneut, wie weit sich Regierungspolitik von der Lebenswirklichkeit der Menschen entfernt hat. Eine Eigenbeteiligung von 30 Euro bedeutet für Bezieher von ALG II oder Sozialhilfe, dass sie an anderen Stellen ihres ohnehin viel zu knappen Budgets sparen oder auf Rechtshilfe verzichten müssen. All dies nur, weil der Gesetzgeber mit einem verwirrenden, für viele Menschen kaum durchschaubaren Regelwerk und Antragsverfahren den Antragstellern von vornherein ein Gefühl der Unsicherheit vermittelt, sowie durch in der Vergangenheit tausendfach falsch berechnete Leistungsbescheide ein enormes Misstrauen unter den Betroffenen geschaffen hat. DIE LINKE weist diese rechtliche Schlechterstellung von sozial Bedürftigen entschieden zurück und fordert die Abschaffung der Beratungsgebühr sowie eine umfassende Vereinfachung und Überarbeitung der Sozialgesetzgebung.
http://www.die-linke.de/presse/presseerklaerungen/detail/artikel/sozial-beduerftige-sollen-fuer-unfaehigkeit-der-bundesregierung-zahlen/
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Hartz IV Beratung wird teurer- nicht mit uns!
Die Länderkammer verabschiedete am Freitag den Gesetzesentwurf zur Änderung des Beratungshilfegesetzes für Sozialhilfe und ALG II Bezieher/innen. Hintergrund der "Reform" dürfte die Klageflut an den Sozialgerichten sein. Die Verteuerung soll die Klageflut eindämmen. Seit der Einführung der Hartz IV Arbeitsmarktreform werden die Gerichte mit Klagen überhäuft.
Hier hilft nur, den Spieß herum drehen indem man die Ämter für die Beratungskosten zur Kasse bittet und so die Pläne der Bundesregierung auf Rechtebeschneidung zu vereiteln. Die Möglichkeit dazu eröffnet § 63 SGB X (Auszug aus Abs. 1 und 2): "Soweit der Widerspruch erfolgreich ist, hat der Rechtsträger, dessen Behörde den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, demjenigen, der Widerspruch erhoben hat, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen zu erstatten."
"Die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts oder eines sonstigen Bevollmächtigten im Vorverfahren sind erstattungsfähig, wenn die Zuziehung eines Bevollmächtigten notwendig war."
Lesen Sie den ganzen Artikel: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19b360952101.php
http://freepage.twoday.net/search?q=ALG+II
http://freepage.twoday.net/search?q=Sozialhilfe
Der Zugang zur Rechtsberatung für Bedürftige soll nach Willen des Bundesrats künftig schwerer werden. Zum Gesetzentwurf von fünf Bundesländern zur Reform des Beratungshilferechts erklärt die stellvertretende Parteivorsitzende Katja Kipping:
Das Beratungshilfegesetz in seiner bisherigen Form sieht vor, dass außergerichtliche Rechtsanwaltskosten für Menschen mit geringen Einkommen, sowie Sozialhilfeempfänger und Arbeitslosengeld-II-Bezieher bis auf einen Eigenanteil von 10 Euro vom Staat übernommen werden. Das Vorhaben der Bundesländer Sachsen-Anhalt, Sachsen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, nun die Beratungsgebühr um weitere 20 Euro zu erhöhen, zeigt erneut, wie weit sich Regierungspolitik von der Lebenswirklichkeit der Menschen entfernt hat. Eine Eigenbeteiligung von 30 Euro bedeutet für Bezieher von ALG II oder Sozialhilfe, dass sie an anderen Stellen ihres ohnehin viel zu knappen Budgets sparen oder auf Rechtshilfe verzichten müssen. All dies nur, weil der Gesetzgeber mit einem verwirrenden, für viele Menschen kaum durchschaubaren Regelwerk und Antragsverfahren den Antragstellern von vornherein ein Gefühl der Unsicherheit vermittelt, sowie durch in der Vergangenheit tausendfach falsch berechnete Leistungsbescheide ein enormes Misstrauen unter den Betroffenen geschaffen hat. DIE LINKE weist diese rechtliche Schlechterstellung von sozial Bedürftigen entschieden zurück und fordert die Abschaffung der Beratungsgebühr sowie eine umfassende Vereinfachung und Überarbeitung der Sozialgesetzgebung.
http://www.die-linke.de/presse/presseerklaerungen/detail/artikel/sozial-beduerftige-sollen-fuer-unfaehigkeit-der-bundesregierung-zahlen/
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Hartz IV Beratung wird teurer- nicht mit uns!
Die Länderkammer verabschiedete am Freitag den Gesetzesentwurf zur Änderung des Beratungshilfegesetzes für Sozialhilfe und ALG II Bezieher/innen. Hintergrund der "Reform" dürfte die Klageflut an den Sozialgerichten sein. Die Verteuerung soll die Klageflut eindämmen. Seit der Einführung der Hartz IV Arbeitsmarktreform werden die Gerichte mit Klagen überhäuft.
Hier hilft nur, den Spieß herum drehen indem man die Ämter für die Beratungskosten zur Kasse bittet und so die Pläne der Bundesregierung auf Rechtebeschneidung zu vereiteln. Die Möglichkeit dazu eröffnet § 63 SGB X (Auszug aus Abs. 1 und 2): "Soweit der Widerspruch erfolgreich ist, hat der Rechtsträger, dessen Behörde den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, demjenigen, der Widerspruch erhoben hat, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen zu erstatten."
"Die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts oder eines sonstigen Bevollmächtigten im Vorverfahren sind erstattungsfähig, wenn die Zuziehung eines Bevollmächtigten notwendig war."
Lesen Sie den ganzen Artikel: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19b360952101.php
http://freepage.twoday.net/search?q=ALG+II
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rudkla - 10. Okt, 14:03