Hessisches LSG lässt Hartz IV-Regelsätze überprüfen
Wir hatten auf PR-SOZIAL berichtet, dass das hessische Landessozialgericht die Regelsätze überprüfen läst. Darmstadt – Erstmalig seit Einführung von Hartz IV hat ein ranghohes Landessozialgericht ein Gutachten zu den Regelsätzen bei Hartz IV in Auftrag gegeben. Geklagt hatte eine Familie mit einem Kind, der die Regelsätze zu niedrig bemessen erschienen, und hatte dies 2004 in ihrer Klage ausführlich vorgetragen. Die vom Landessozialgericht beauftragten Gutachter sollen nun gezielt Aussagen zu den Methoden und der Geeignetheit der Bedarfsermittlung der Regelsätze durch die Bundesregierung machen. Ebenso soll überprüft werden, ob die SGB II- und SGB XII-Regelsatzleistungen überhaupt familiengerecht sind und die Teilhabe von Kindern an kulturellen, sportlichen und außerhäuslichen Begegnungen ermöglichen.
Mehr.. (http://www.elo-forum.net/hartz-iv/hartz-iv/-200808131895.html )
Wir haben den Beschluss des hess. Landessozialgericht veröffentlicht. Beschluss vom 8. August 2008 unter dem Aktenzeichen L 6 AS 336/07 http://www.elo-forum.org/news-diskussionen-tagespresse/28182-hessisches-landessozialgericht-hessen-laesst-hartz-iv-regelsaetze-ueberpruefen.html
Das Gericht macht sehr großen Druck und will das Gutachten schon September/Oktober Harald Thommé von Tacheles e.V. sagte heute in einem Newsletter dazu:
„Es wird anlässlich der Entscheidung weiterhin darüber nachzudenken sein , ob nicht SGB II + SGB XII Leistungsbezieher mit Verweis auf das hessische Verfahren Widerspruch gegen die jeweiligen Bescheide wegen der Höhe der Regelleistungen einlegen, diese aber, bis zur endgültigen Entscheidung in diesem Verfahren, ruhend stellen. Dabei darf nur nicht vergessen werden, dass gegen jeden Bescheid, ob Änderung oder neuer Bewilligungsabschnitt, erneut Widerspruch eingelegt werden muss. Über einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X muss derzeit noch nicht nachgedacht werden, der sollte erst später gestellt werden. Durch ein späteres Stellen des Ü-Antrages gehen derzeit keinesfalls Ansprüche verloren. Mehr dazu aber später. „
„Hartz IV: Fördern durch Kürzen“
http://www.kinderarmut-durch-hartz4.de/
Im Rahmen der Kampagne „Hartz IV – fördern durch Kürzen“ wurde ein neuer Flyer herausgegeben.
http://www.die-soziale-bewegung.de/2008/kuerzung_schulkinder/kuerzungen-bei-schulkindern-2008-07-28.pdf
Der Flyer kann aber auch kostenfrei bei Rainer Roth, Berger Str. 195, 60385 Frankfurt, fon (069) 45 38 32 bestellt werden. Zur der Kampagne gehört auch die Broschüre "Hartz IV - fördern durch kürzen", die es hier gibt: http://www.kinderarmut-durch-hartz4.de/download/foerdern_durch_kuerzenA5.pdf
Ebenso gibt es eine Unterschriftenliste, um auch Menschen auf der „Straße“ zu erreichen: http://kinderarmut-durch-hartz4.de/download/unterschriftenliste.pdf
Die Kampagne wird durchgeführt von: Aktionsbündnis Sozialproteste, Erwerbslosen Forum Deutschland, Rhein-Main-Bündnis gegen Sozialabbau und Billiglöhne und Selbstverständlich von Tacheles e.V.
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Kampagne online mitgezeichnet werden kann. Sowohl Einzelpersonen, als auch Organisationen können sich eintragen: http://www.kinderarmut-durch-hartz4.de/aufruf/eintrag.php
http://freepage.twoday.net/search?q=Armut
http://freepage.twoday.net/search?q=Kinderarmut
http://freepage.twoday.net/search?q=Regelleistung
Mehr.. (http://www.elo-forum.net/hartz-iv/hartz-iv/-200808131895.html )
Wir haben den Beschluss des hess. Landessozialgericht veröffentlicht. Beschluss vom 8. August 2008 unter dem Aktenzeichen L 6 AS 336/07 http://www.elo-forum.org/news-diskussionen-tagespresse/28182-hessisches-landessozialgericht-hessen-laesst-hartz-iv-regelsaetze-ueberpruefen.html
Das Gericht macht sehr großen Druck und will das Gutachten schon September/Oktober Harald Thommé von Tacheles e.V. sagte heute in einem Newsletter dazu:
„Es wird anlässlich der Entscheidung weiterhin darüber nachzudenken sein , ob nicht SGB II + SGB XII Leistungsbezieher mit Verweis auf das hessische Verfahren Widerspruch gegen die jeweiligen Bescheide wegen der Höhe der Regelleistungen einlegen, diese aber, bis zur endgültigen Entscheidung in diesem Verfahren, ruhend stellen. Dabei darf nur nicht vergessen werden, dass gegen jeden Bescheid, ob Änderung oder neuer Bewilligungsabschnitt, erneut Widerspruch eingelegt werden muss. Über einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X muss derzeit noch nicht nachgedacht werden, der sollte erst später gestellt werden. Durch ein späteres Stellen des Ü-Antrages gehen derzeit keinesfalls Ansprüche verloren. Mehr dazu aber später. „
„Hartz IV: Fördern durch Kürzen“
http://www.kinderarmut-durch-hartz4.de/
Im Rahmen der Kampagne „Hartz IV – fördern durch Kürzen“ wurde ein neuer Flyer herausgegeben.
http://www.die-soziale-bewegung.de/2008/kuerzung_schulkinder/kuerzungen-bei-schulkindern-2008-07-28.pdf
Der Flyer kann aber auch kostenfrei bei Rainer Roth, Berger Str. 195, 60385 Frankfurt, fon (069) 45 38 32 bestellt werden. Zur der Kampagne gehört auch die Broschüre "Hartz IV - fördern durch kürzen", die es hier gibt: http://www.kinderarmut-durch-hartz4.de/download/foerdern_durch_kuerzenA5.pdf
Ebenso gibt es eine Unterschriftenliste, um auch Menschen auf der „Straße“ zu erreichen: http://kinderarmut-durch-hartz4.de/download/unterschriftenliste.pdf
Die Kampagne wird durchgeführt von: Aktionsbündnis Sozialproteste, Erwerbslosen Forum Deutschland, Rhein-Main-Bündnis gegen Sozialabbau und Billiglöhne und Selbstverständlich von Tacheles e.V.
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Kampagne online mitgezeichnet werden kann. Sowohl Einzelpersonen, als auch Organisationen können sich eintragen: http://www.kinderarmut-durch-hartz4.de/aufruf/eintrag.php
http://freepage.twoday.net/search?q=Armut
http://freepage.twoday.net/search?q=Kinderarmut
http://freepage.twoday.net/search?q=Regelleistung
rudkla - 24. Aug, 22:25