Bei Hartz IV: Keine Persönlichkeits- und Datenschutzrechte
20. August 2008
Über den Umgang mit persönlichen Daten von Hartz-IV-Empfängerinnen und Empfängern war bislang wenig bekannt. Hierzu erklären die stellvertretende Parteivorsitzende, Halina Wawzyniak und der Datenschutzbeauftragte der Linksfraktion, Jan Korte (MdB):
Während sich die Grünen in populistischen Forderungen nach der Aufnahme des Datenschutzes ins Grundgesetz ergehen, offenbart sich, dass die Ausführungen der von ihnen beschlossenen Hartz-IV-Gesetze eklatante Mängel im Bereich des Datenschutzes aufweisen. So sieht die Bundesregierung entgegen ausdrücklicher Forderungen von Datenschützern keinen Grund Einzelgespräche zwischen Sachbearbeitern und Hartz-IV-Empfängern in einem Einzelzimmer (Diskretionsraum) verpflichtend vorzuschreiben. Bislang werden lediglich Empfehlungen hierfür ausgesprochen. Obwohl sich die Bundesregierung bei der Beantwortung einer Kleinen Anfrage der Linksfraktion mehr Zeit zur Recherche erbat, war sie nicht in der Lage, konkrete Fragen der LINKEN gewissenhaft zu beantworten. So konnte beispielsweise die Bundesregierung die Zahl der nach den Hartz-IV-Gesetzen zulässigen Hausbesuche, die einen der stärksten Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht der Leistungsempfänger darstellen, nicht angeben, weil diese zentral nicht erfasst werden. Datenschützer hatten hingegen gefordert, dass der Grund des Hausbesuches in der Akte zu vermerken ist. Auch die Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Verlangens nach Kontoauszügen von Leistungsbeziehern ist nicht möglich, da auch hierzu die Bundesregierung keine Aussagen machen kann. Es steht zu vermuten, dass die Betroffenen bei dieser laxen Handhabung des Datenschutzes nicht erfahren, dass sie unter bestimmten Bedingungen die Berechtigung haben, Kontodaten zu schwärzen. Besonders skrupellos aber gebärdet sich die Gebühreneinzugszentrale (GEZ). In einer offensichtlichen Sammelwut – so geht es aus der Antwort auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor - hat sie den Vorschlag abgelehnt, automatisch eine sog. Drittbescheinigung zur Vorlage bei der GEZ zu übersenden. Erschreckend ist zudem, dass die Forderung nach einem behördlichen Datenschutzbeauftragten nicht umgesetzt wurde, sondern lediglich bei der Bundesagentur für Arbeit ein Beauftragter sitzt. Angesichts der aktuellen Debatten über einen verstärkten Datenschutz klingt diese Aussage der Bundesregierung wie Hohn. Nach der unzureichenden Antwort der Bundesregierung ist eines sicher: Hartz IV ist nicht nur herzlos, es macht die Menschen auch rechtlos. Die Bundesregierung soll nicht nur vom Datenschutz reden, sondern endlich ihre Verantwortung dafür wahrnehmen. Das geht auch ohne Grundgesetzänderung, weil der Datenschutz bereits im Grundgesetz steht und für alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen gilt.
http://www.die-linke.de/presse/presseerklaerungen/detail/artikel/bei-hartz-iv-keine-persoenlichkeits-und-datenschutzrechte/
http://freepage.twoday.net/search?q=Datenschutz
Über den Umgang mit persönlichen Daten von Hartz-IV-Empfängerinnen und Empfängern war bislang wenig bekannt. Hierzu erklären die stellvertretende Parteivorsitzende, Halina Wawzyniak und der Datenschutzbeauftragte der Linksfraktion, Jan Korte (MdB):
Während sich die Grünen in populistischen Forderungen nach der Aufnahme des Datenschutzes ins Grundgesetz ergehen, offenbart sich, dass die Ausführungen der von ihnen beschlossenen Hartz-IV-Gesetze eklatante Mängel im Bereich des Datenschutzes aufweisen. So sieht die Bundesregierung entgegen ausdrücklicher Forderungen von Datenschützern keinen Grund Einzelgespräche zwischen Sachbearbeitern und Hartz-IV-Empfängern in einem Einzelzimmer (Diskretionsraum) verpflichtend vorzuschreiben. Bislang werden lediglich Empfehlungen hierfür ausgesprochen. Obwohl sich die Bundesregierung bei der Beantwortung einer Kleinen Anfrage der Linksfraktion mehr Zeit zur Recherche erbat, war sie nicht in der Lage, konkrete Fragen der LINKEN gewissenhaft zu beantworten. So konnte beispielsweise die Bundesregierung die Zahl der nach den Hartz-IV-Gesetzen zulässigen Hausbesuche, die einen der stärksten Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht der Leistungsempfänger darstellen, nicht angeben, weil diese zentral nicht erfasst werden. Datenschützer hatten hingegen gefordert, dass der Grund des Hausbesuches in der Akte zu vermerken ist. Auch die Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Verlangens nach Kontoauszügen von Leistungsbeziehern ist nicht möglich, da auch hierzu die Bundesregierung keine Aussagen machen kann. Es steht zu vermuten, dass die Betroffenen bei dieser laxen Handhabung des Datenschutzes nicht erfahren, dass sie unter bestimmten Bedingungen die Berechtigung haben, Kontodaten zu schwärzen. Besonders skrupellos aber gebärdet sich die Gebühreneinzugszentrale (GEZ). In einer offensichtlichen Sammelwut – so geht es aus der Antwort auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor - hat sie den Vorschlag abgelehnt, automatisch eine sog. Drittbescheinigung zur Vorlage bei der GEZ zu übersenden. Erschreckend ist zudem, dass die Forderung nach einem behördlichen Datenschutzbeauftragten nicht umgesetzt wurde, sondern lediglich bei der Bundesagentur für Arbeit ein Beauftragter sitzt. Angesichts der aktuellen Debatten über einen verstärkten Datenschutz klingt diese Aussage der Bundesregierung wie Hohn. Nach der unzureichenden Antwort der Bundesregierung ist eines sicher: Hartz IV ist nicht nur herzlos, es macht die Menschen auch rechtlos. Die Bundesregierung soll nicht nur vom Datenschutz reden, sondern endlich ihre Verantwortung dafür wahrnehmen. Das geht auch ohne Grundgesetzänderung, weil der Datenschutz bereits im Grundgesetz steht und für alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen gilt.
http://www.die-linke.de/presse/presseerklaerungen/detail/artikel/bei-hartz-iv-keine-persoenlichkeits-und-datenschutzrechte/
http://freepage.twoday.net/search?q=Datenschutz
rudkla - 20. Aug, 15:40