G8-Razzien waren rechtswidrig
http://www.netzeitung.de/deutschland/867850.html
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4. Januar 2008
DIE LINKE begrüßt Urteil des BGH
Der Bundesgerichtshof hat die Razzien gegen G8-Gegner für rechtswidrig erklärt. Dazu erklärt der Bundesgeschäftsführer der Partei DIE LINKE, Dietmar Bartsch:
Nach der Niederlage der Bundesanwaltschaft und des BKA im Fall der "militanten Gruppe" und des Paragrafen 129a, weist der Bundesgerichtshof die Bundesanwaltschaft nun erneut in die Schranken geltenden Rechts. DIE LINKE begrüßt ausdrücklich die Erklärung des BGH, der die Razzien gegen G8-Gegner im Mai für rechtswidrig hält. Die, zum Teil gewaltsamen, Durchsuchungen bei Kritikern des G8-Gipfels hat DIE LINKE immer scharf verurteilt. Der Vorwurf einer organisierten terroristischen Vereinigung war und ist aus der Luft gegriffen und sollte im Vorfeld von Merkels Gipfelbegegnung ein Klima von Angst und Verunsicherung schaffen. Es wird zunehmend zu einem Problem, dass der BGH Entscheidungen der Bundesanwaltschaft kassieren muss, um Recht und Gerechtigkeit in Deutschland herzustellen. Diese Gesellschaft braucht viel mehr an außerparlamentarischem Protest.
http://www.die-linke.de/presse/presseerklaerungen/detail/artikel/die-linke-begruesst-urteil-des-bgh/
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Was zu beweisen war: Razzien im Vorfeld des G-8-Gipfels waren unzulässig
Urteil im G-8-Prozess - Bundesrichter kassieren Terrorvorwurf
Die Razzien im Vorfeld des G-8-Gipfels waren unzulässig, entscheidet der Bundesgerichtshof - und attestiert damit Generalbundesanwältin Monika Harms handwerkliche Inkompetenz. Artikel von Christian Rath in der taz vom 04.01.2008 http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/bundesrichter-kassieren-terrorvorwurf/?src=MT&cHash=7349d7b309
Keine Bundeszuständigkeit für die Durchsuchungsaktion gegen Globalisierungsgegner im Vorfeld des Weltwirtschaftgipfels
„Für die Durchsuchung von Wohnräumen und weitere strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen, die in einem von der Bundesanwaltschaft geführten Verfahren am 9. Mai 2007 im Rahmen einer koordinierten Aktion gegen Gegner des Weltwirtschaftsgipfels und Dritte durchgeführt worden sind, waren die Strafverfolgungsorgane des Bundes nicht zuständig. Dies hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (Staatsschutzsenat) auf die Beschwerde eines der Beschuldigten festgestellt und zugleich den ihn betreffenden Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss aufgehoben…“ Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofs vom 04.01.2008 http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2008&Sort=3&nr=42239&pos=0&anz=3
»Ohrfeige für die Karlsruher Ermittler«
Bundesgerichtshof verweist Bundesanwaltschaft in ihre Schranken. Ein Interview von Andreas Grünwald mit Carsten Gericke, Rechtsanwalt in Hamburg und Mitglied des Bundesvorstandes des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV) in der jungen Welt vom 05.01.2008 http://www.jungewelt.de/2008/01-05/013.php
Aus: LabourNet, 7. Januar 2008
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Das Ende des Interviews?
„Wer seine Persönlichkeitsrechte gegen die Presse schützen will, wendet sich gerne an das Hamburger Landgericht: Bei den Juristen der Zivilkammer 24 zieht die Pressefreiheit immer öfter den Kürzeren. Das jüngste Urteil der Hanseaten verordnet Zeitungen einen hanebüchenen Umgang mit Interviews…“ Artikel von Adrian Schimpf auf Spiegel-Online vom 08.05.2008 http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,552301,00.html
Terrorismusbekämpfung und Grundrechte > § 129a
"Ein Jahr nach den Durchsuchungen am 9. Mai - Bilanz der Überwachung"
Anläßlich des Jahrestages der bundesweiten Hausdurchsuchungen im Vorfeld des G8-Gipfels am 9. Mai 2007 forderten Katja Kipping (MdB Die Linke), Pedram Shahyar (Mitglied des Attac-Koordinationskreises) und die beiden RechtsanwältInnen Christina Clemm (Berlin) und Alexander Hoffmann (Kiel) die Einstellung der §129a-Verfahren gegen 40 linke Aktivisten. Eingeladen hatten zu der Pressekonferenz in Berlin Beschuldigte aus vier §129(a)-Verfahren. Siehe die Audio-Aufnahme der Pressekonferenz am 8.Mai 2008 http://einstellung.so36.net/de/983
Siehe dazu auch:
Vorwürfe gegen Bundesanwaltschaft. G8-Gegner fühlen sich gestalkt
„Der Bundesgerichtshof hat Ermittlungen nach Terrorparagraf 129a gegen G-8-Gegner zwar für unzulässig erklärt. Dennoch gingen die Überwachungen weiter, so Anwälte. Artikel von Lana Stille in der taz vom 09.05.2008 http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/polizei-trotzt-bgh-urteil/?src=AR&cHash=328635c626
Aus: LabourNet, 13. Mai 2008
http://freepage.twoday.net/search?q=Razzien
http://freepage.twoday.net/search?q=Überwachung
http://freepage.twoday.net/search?q=G-8-Gegner
http://freepage.twoday.net/search?q=129a
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4. Januar 2008
DIE LINKE begrüßt Urteil des BGH
Der Bundesgerichtshof hat die Razzien gegen G8-Gegner für rechtswidrig erklärt. Dazu erklärt der Bundesgeschäftsführer der Partei DIE LINKE, Dietmar Bartsch:
Nach der Niederlage der Bundesanwaltschaft und des BKA im Fall der "militanten Gruppe" und des Paragrafen 129a, weist der Bundesgerichtshof die Bundesanwaltschaft nun erneut in die Schranken geltenden Rechts. DIE LINKE begrüßt ausdrücklich die Erklärung des BGH, der die Razzien gegen G8-Gegner im Mai für rechtswidrig hält. Die, zum Teil gewaltsamen, Durchsuchungen bei Kritikern des G8-Gipfels hat DIE LINKE immer scharf verurteilt. Der Vorwurf einer organisierten terroristischen Vereinigung war und ist aus der Luft gegriffen und sollte im Vorfeld von Merkels Gipfelbegegnung ein Klima von Angst und Verunsicherung schaffen. Es wird zunehmend zu einem Problem, dass der BGH Entscheidungen der Bundesanwaltschaft kassieren muss, um Recht und Gerechtigkeit in Deutschland herzustellen. Diese Gesellschaft braucht viel mehr an außerparlamentarischem Protest.
http://www.die-linke.de/presse/presseerklaerungen/detail/artikel/die-linke-begruesst-urteil-des-bgh/
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Was zu beweisen war: Razzien im Vorfeld des G-8-Gipfels waren unzulässig
Urteil im G-8-Prozess - Bundesrichter kassieren Terrorvorwurf
Die Razzien im Vorfeld des G-8-Gipfels waren unzulässig, entscheidet der Bundesgerichtshof - und attestiert damit Generalbundesanwältin Monika Harms handwerkliche Inkompetenz. Artikel von Christian Rath in der taz vom 04.01.2008 http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/bundesrichter-kassieren-terrorvorwurf/?src=MT&cHash=7349d7b309
Keine Bundeszuständigkeit für die Durchsuchungsaktion gegen Globalisierungsgegner im Vorfeld des Weltwirtschaftgipfels
„Für die Durchsuchung von Wohnräumen und weitere strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen, die in einem von der Bundesanwaltschaft geführten Verfahren am 9. Mai 2007 im Rahmen einer koordinierten Aktion gegen Gegner des Weltwirtschaftsgipfels und Dritte durchgeführt worden sind, waren die Strafverfolgungsorgane des Bundes nicht zuständig. Dies hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (Staatsschutzsenat) auf die Beschwerde eines der Beschuldigten festgestellt und zugleich den ihn betreffenden Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss aufgehoben…“ Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofs vom 04.01.2008 http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2008&Sort=3&nr=42239&pos=0&anz=3
»Ohrfeige für die Karlsruher Ermittler«
Bundesgerichtshof verweist Bundesanwaltschaft in ihre Schranken. Ein Interview von Andreas Grünwald mit Carsten Gericke, Rechtsanwalt in Hamburg und Mitglied des Bundesvorstandes des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV) in der jungen Welt vom 05.01.2008 http://www.jungewelt.de/2008/01-05/013.php
Aus: LabourNet, 7. Januar 2008
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Das Ende des Interviews?
„Wer seine Persönlichkeitsrechte gegen die Presse schützen will, wendet sich gerne an das Hamburger Landgericht: Bei den Juristen der Zivilkammer 24 zieht die Pressefreiheit immer öfter den Kürzeren. Das jüngste Urteil der Hanseaten verordnet Zeitungen einen hanebüchenen Umgang mit Interviews…“ Artikel von Adrian Schimpf auf Spiegel-Online vom 08.05.2008 http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,552301,00.html
Terrorismusbekämpfung und Grundrechte > § 129a
"Ein Jahr nach den Durchsuchungen am 9. Mai - Bilanz der Überwachung"
Anläßlich des Jahrestages der bundesweiten Hausdurchsuchungen im Vorfeld des G8-Gipfels am 9. Mai 2007 forderten Katja Kipping (MdB Die Linke), Pedram Shahyar (Mitglied des Attac-Koordinationskreises) und die beiden RechtsanwältInnen Christina Clemm (Berlin) und Alexander Hoffmann (Kiel) die Einstellung der §129a-Verfahren gegen 40 linke Aktivisten. Eingeladen hatten zu der Pressekonferenz in Berlin Beschuldigte aus vier §129(a)-Verfahren. Siehe die Audio-Aufnahme der Pressekonferenz am 8.Mai 2008 http://einstellung.so36.net/de/983
Siehe dazu auch:
Vorwürfe gegen Bundesanwaltschaft. G8-Gegner fühlen sich gestalkt
„Der Bundesgerichtshof hat Ermittlungen nach Terrorparagraf 129a gegen G-8-Gegner zwar für unzulässig erklärt. Dennoch gingen die Überwachungen weiter, so Anwälte. Artikel von Lana Stille in der taz vom 09.05.2008 http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/polizei-trotzt-bgh-urteil/?src=AR&cHash=328635c626
Aus: LabourNet, 13. Mai 2008
http://freepage.twoday.net/search?q=Razzien
http://freepage.twoday.net/search?q=Überwachung
http://freepage.twoday.net/search?q=G-8-Gegner
http://freepage.twoday.net/search?q=129a
rudkla - 4. Jan, 16:18