Vorratsdatenspeicherung: Der Sturm auf Karlsruhe
Ab Januar werden die Kommunikationsdaten aller Deutschen für ein halbes Jahr gespeichert, auch ohne vorherigen Verdacht. Die Empörung ist groß: 70.000 beschweren sich beim Bundesverfassungsgericht - mit prominenter Unterstützung aus den Reihen der Liberalen.
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http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Datenschutz;art122,2443489
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"Grundlegende Verfassungsrechte missachtet": Hirsch legt Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatengesetz ein
Das Bundesverfassungsgericht wird sich mit dem Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung befassen. Der FDP-Politiker Burkhard Hirsch kündigte am 20. Dezember an, im Namen weiterer prominenter Liberaler Verfassungsbeschwerde einzulegen. "Wir sind der Überzeugung, dass das angefochtene Gesetz grundlegende Verfassungsrechte in grober Weise missachtet, und sind nicht bereit, dem immer weitergehenden Abbau unserer Grundrechte tatenlos zuzusehen", so der frühere Bundestagsvizepräsident. Telekommunikationsunternehmen sind ab Januar verpflichtet, für sechs Monate alle Teilnehmer, Zeitpunkt und Dauer von Telefonaten auf Vorrat zu speichern. Bei Handytelefonaten muss der Anbieter zusätzlich die Funkzelle speichern, in der das Gerät zu Beginn der Verbindung angemeldet ist. Zugriff auf die Daten haben Polizei und Staatsanwaltschaft nach richterlichem Beschluss. Das ist oftmals reine Routinesache.
http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?H=N&Nr=17164
http://freepage.twoday.net/search?q=Vorratsdatenspeicherung
http://freepage.twoday.net/search?q=Datenschutz
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"Grundlegende Verfassungsrechte missachtet": Hirsch legt Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatengesetz ein
Das Bundesverfassungsgericht wird sich mit dem Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung befassen. Der FDP-Politiker Burkhard Hirsch kündigte am 20. Dezember an, im Namen weiterer prominenter Liberaler Verfassungsbeschwerde einzulegen. "Wir sind der Überzeugung, dass das angefochtene Gesetz grundlegende Verfassungsrechte in grober Weise missachtet, und sind nicht bereit, dem immer weitergehenden Abbau unserer Grundrechte tatenlos zuzusehen", so der frühere Bundestagsvizepräsident. Telekommunikationsunternehmen sind ab Januar verpflichtet, für sechs Monate alle Teilnehmer, Zeitpunkt und Dauer von Telefonaten auf Vorrat zu speichern. Bei Handytelefonaten muss der Anbieter zusätzlich die Funkzelle speichern, in der das Gerät zu Beginn der Verbindung angemeldet ist. Zugriff auf die Daten haben Polizei und Staatsanwaltschaft nach richterlichem Beschluss. Das ist oftmals reine Routinesache.
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rudkla - 21. Dez, 16:44