Alg II: Vorlagepflicht von Kontoauszügen?
„Bei Antragstellung verlangen die Sozialbehörden die Vorlage von Kontoauszügen. Dies nicht nur bei erstmaliger Antragstellung auf Arbeitslosengeld II, sondern auch bei allen Wiederholungsanträgen. Die Optionskommune Göttingen verlangt zum Beispiel bei jedem Wiederholungsantrag alle halbe Jahr die Vorlage der Kontoauszüge der letzten drei Monate. Dies würde bei Beachtung dazu führen, daß die Sozialbehörde im Zeitraum eines Jahres die Kontoauszüge eines halben Jahres eingesehen hätte. Obwohl die Datenschutzbeauftragten immer wieder darauf hinweisen, daß die Vorlage von Kontoauszügen nur bei erstmaligem Bezug von Alg II angemessen sei oder bei Bestehen eines Betrugsverdachtes, so ignorieren die Sozialbehörden dies und verlangen pauschal mit jedem Antrag die Vorlage der Kontoauszüge. So stellt sich die Frage, wie die Sozialgerichte dieses Thema beurteilen…“ Artikel von Herbert Masslau vom 11. Juni 2007 http://www.herbertmasslau.de/pageID_4361094.html
Aus: LabourNet, 21. Juni 2007
--------
Kritische Bewertung des Urteils des Bundessozialgerichts – Arbeitslose müssen Kontoauszüge vorlegen
(Ein Gast-Artikel von Martin Behrsing) - Die Eingangsinformation war eine Meldung in der Abendzeitung München vom 20.9.: "KASSEL- Arbeitslose müssen künftig ihre Kontoauszüge vorlegen, um Hartz IV-Leistungen zu erhalten. Tun sie das nicht, darf ihnen das Arbeitslosengeld II wegen fehlender Mitwirkung gestrichen werden, entschied das Bundessozialgericht. Auszüge dürfen aber zum Schutz sensibler Informationen teilweise geschwärzt werden".
Lesen Sie weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/bsgurteil009204.php
http://freepage.twoday.net/search?q=Hartz+IV
Aus: LabourNet, 21. Juni 2007
--------
Kritische Bewertung des Urteils des Bundessozialgerichts – Arbeitslose müssen Kontoauszüge vorlegen
(Ein Gast-Artikel von Martin Behrsing) - Die Eingangsinformation war eine Meldung in der Abendzeitung München vom 20.9.: "KASSEL- Arbeitslose müssen künftig ihre Kontoauszüge vorlegen, um Hartz IV-Leistungen zu erhalten. Tun sie das nicht, darf ihnen das Arbeitslosengeld II wegen fehlender Mitwirkung gestrichen werden, entschied das Bundessozialgericht. Auszüge dürfen aber zum Schutz sensibler Informationen teilweise geschwärzt werden".
Lesen Sie weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/bsgurteil009204.php
http://freepage.twoday.net/search?q=Hartz+IV
rudkla - 21. Jun, 13:58