Hartz IV: Der Bundessozialrichter zu Unterkunftskosten
Was Hartz IV-Empfänger für ihre Wohnung ausgeben dürfen, muss den aktuellen Mieten an ihrem Wohnort entsprechen, betont Peter Udsching, Vorsitzender Richter am 7. Senat des Bundessozialgerichts, gegenüber der ZEIT. Gegenwärtig übernehmen viele Kommunen nur einen Teil der Mietkosten und fordern die Menschen auf, sich eine billigere Bleibe zu suchen. "Die Leute haben einen Anspruch darauf, in ihrer Gemeinde mit den Kosten für angemessenes Wohnen versorgt zu werden", so Udsching. "Alle Gemeinden sind jetzt gezwungen zu erheben, welchen Wohnraum es bei ihnen zu welchem Preis gibt."
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rudkla - 10. Jun, 16:31