Gericht schützt Imker vor Gen-Pollen
Rückschlag für Genmais-Anbau in Deutschland
Verwaltungsgericht Augsburg stärkt Eigentumsrechte eines Imkers
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/25/25280/1.html
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Das Verwaltungsgericht Augsburg hat den Freistaat Bayern verpflichtet, Honig vor Genmais Pollen zu schützen. Mit dem Urteil haben Imker Anspruch darauf, dass ihre Ernte frei von Gentechnik bleibt. Honig mit Genmais-Pollen stelle „ein nicht verkehrs- und verbrauchsfähiges Lebensmittel dar.“ Das Gericht verpflichtete mit Beschluss vom 4. Mai 2007 die Landwirtschaftsverwaltung des Freistaats, „den gentechnisch veränderten Mais vor der Blüte zu ernten oder die Pollenfahnen der Maispflanzen während der Blütezeit abzuschneiden“. Nur wenige Tage zuvor, am 27. April 2007, hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) einen Bescheid mit Sofortvollzug erlassen, die Monsanto bis auf Weiteres das Recht entzieht, den Gen-Mais MON 810 in Deutschland zu vertreiben. Nach EU-Recht erlischt 2007 die Verkaufsgenehmigung für Monsantos Bt-Mais. Für eine mögliche Neuzulassung muss der US-Konzern nun einen Monitoring-Plan vorlegen. Interessant ist vor allem die weitere Begründung der Behörde, wonach nach neuen Erkenntnissen berechtigter Grund zu der Annahme bestehe, „dass der gentechnisch veränderte Mais eine Gefahr für die menschliche Gesundheit und Umwelt darstellt“.
Weitere aktuelle Daten zum Gentechnik-Anbau in Deutschland: http://www.umweltinstitut.org/genmais2007
http://freepage.twoday.net/search?q=Genmais
Verwaltungsgericht Augsburg stärkt Eigentumsrechte eines Imkers
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/25/25280/1.html
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Das Verwaltungsgericht Augsburg hat den Freistaat Bayern verpflichtet, Honig vor Genmais Pollen zu schützen. Mit dem Urteil haben Imker Anspruch darauf, dass ihre Ernte frei von Gentechnik bleibt. Honig mit Genmais-Pollen stelle „ein nicht verkehrs- und verbrauchsfähiges Lebensmittel dar.“ Das Gericht verpflichtete mit Beschluss vom 4. Mai 2007 die Landwirtschaftsverwaltung des Freistaats, „den gentechnisch veränderten Mais vor der Blüte zu ernten oder die Pollenfahnen der Maispflanzen während der Blütezeit abzuschneiden“. Nur wenige Tage zuvor, am 27. April 2007, hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) einen Bescheid mit Sofortvollzug erlassen, die Monsanto bis auf Weiteres das Recht entzieht, den Gen-Mais MON 810 in Deutschland zu vertreiben. Nach EU-Recht erlischt 2007 die Verkaufsgenehmigung für Monsantos Bt-Mais. Für eine mögliche Neuzulassung muss der US-Konzern nun einen Monitoring-Plan vorlegen. Interessant ist vor allem die weitere Begründung der Behörde, wonach nach neuen Erkenntnissen berechtigter Grund zu der Annahme bestehe, „dass der gentechnisch veränderte Mais eine Gefahr für die menschliche Gesundheit und Umwelt darstellt“.
Weitere aktuelle Daten zum Gentechnik-Anbau in Deutschland: http://www.umweltinstitut.org/genmais2007
http://freepage.twoday.net/search?q=Genmais
rudkla - 14. Mai, 22:06