Datenschutz ist Pflicht, nicht Kür
#Die Linkspartei.PDS: Pressemitteilungen
29. Januar 2007
Auf die Initiative des Europarats findet heute erstmals europaweit der Europäische Datenschutztag statt. Aus diesem Anlass erklärt die stellvertretende Parteivorsitzende Katina Schubert:
Keine weiteren Einschränkungen des Datenschutzes zugunsten der Sicherheitsbehörden das ist die Aufgabe der Bundesregierung. In Zeiten zunehmender Technisierung und Verdatung von Kommunikation über Internet, Mobilfunk u.a. ist es im Gegenteil nötig, eine umfassende Aufklärungskampagne über den Datenschutz und die individuellen Rechte der Nutzerinnen und Nutzer von moderner Telekommunikation zu führen. Der Datenschutz ist mit dem "Volkszählungsurteil" des Bundesverfassungsgerichts von 1983 in den Rang eines Grundrechts erhoben worden und damit keine Schönwetterveranstaltung. Datenschutz ist auch kein Täterschutz, sondern begründet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, also das Recht, selbst über die eigenen Daten, ihre Erhebung und ihre Verwendung zu bestimmen. Das schließt auch das Recht ein, zu wissen, wer welche Daten über mich wo und zu welchem Zweck erhebt, speichert und verwendet. Allen Versuchen auf Bundes- und europäischer Ebene, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung mit Blick auf die Sicherheitslage auszuhöhlen oder einzuschränken, stellen wir uns entschieden entgegen. "Freiheit stirbt mit Sicherheit" - wenn die Grundrechte der Menschen unterminiert und damit grundlegende Elemente der Demokratie beschädigt werden.
http://sozialisten.de/presse/presseerklaerungen/view_html?zid=35051
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Erster europäischer Datenschutztag
Schäuble: Biometriepässe stärken den Datenschutz
„Bei einer Diskussionsrunde über den Schutz der Freiheit durch den Staat im Rahmen des ersten europäischen Datenschutztages prallten die Meinungen von Koalitionspolitikern und den Hütern der Privatsphäre in der Landesvertretung Sachsen-Anhalt in Berlin am Montagabend frontal aufeinander. "Ob man etwas zu verbergen hat oder nicht, darauf kommt es nicht mehr an, wenn der Präventionsstaat alle Daten abgreift", beklagte der sachsen-anhaltinische Landesdatenschutzbeauftragte Harald von Bose. So könne der Generalverdacht Alltag werden mit gravierenden Auswirkungen auf die Ausübung der Grundrechte. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble warf dem Datenschützer daraufhin vor, "Unsinn" zu reden. Natürlich müsse das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung genauso geschützt werden wie jedes andere auch. Es gebe aber "ein zunehmendes Spannungsverhältnis mit der Sicherheit"…“ Artikel von Stefan Krempl vom 30.01.2007 in heise online http://www.heise.de/newsticker/meldung/84463
Erster europäischer Datenschutztag: Placebo für die Datenschützer?
„Heute, am 28. Januar 2007, findet der erste europäische Datenschutztag statt. Das ist gut, doch ist er nicht nur kein Grund zum Feiern, vielmehr wird er auch von vielen gar nicht wahrgenommen und auch von den meisten Ländern nicht einmal aufgegriffen. Daran tragen auch die Datenschutzbeauftragten eine Mitschuld…” Artikel von Twister (Bettina Winsemann) in telepolis vom 28.01.2007 http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24534/1.html
Europäischer Datenschutztag
Sonderseite bei „Virtuelles Datenschutzbüro“ http://www.datenschutz.de/eu_datenschutztag/
Aus: LabourNet, 30. Januar 2007
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Durchsuchung online
Schaar: Pläne zur Online-Durchsuchung aufgeben
„Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs, nach der sog. verdeckte Online-Durchsuchungen im Strafverfahren unzulässig sind (…) Selbst wenn künftig eine ausdrückliche Rechtsgrundlage für Online-Durchsuchungen geschaffen werden sollte, ändert dies nichts daran, dass Online-Durchsuchungen das Vertrauen in die Sicherheit des Internets erheblich beschädigen. Ganz praktisch stellt sich nämlich die Frage, wie Online-Durchsuchungen durchgeführt werden sollen. Bisher wurden Nutzer und Hersteller von Computerprogrammen gewarnt, wenn staatliche Stellen – etwa das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik – Sicherheitslücken festgestellt hatten und es wurden ihnen Wege zu deren Behebung aufgezeigt. Sollen etwa in Zukunft derartige Warnungen unterbleiben, weil staatlichen Stellen ansonsten das Eindringen in Computer über das Internet erschwert würde? Oder sollen die Hersteller zukünftig ‚Hintertüren’ in ihre Software einbauen, die Online-Durchsuchungen ermöglichen?...“ Pressemitteilung vom 5. Februar 2006 http://www.bfdi.bund.de/cln_029/nn_533554/DE/Oeffentlichkeitsarbeit/Pressemitteilungen/2007/PM-04-07-Online-Durchsuchung.html
Vorauseilender Ungehorsam
„Wäre das Private unverdächtig, zöge es sich nicht zurück. Wäre es erhaben über jeden Verdacht, dann würde es sich zeigen. Nur der verbirgt sich, der etwas zu verbergen hat. Der Verborgene ist der Verdächtige, der Verdächtigste ist also der Private. Das ist absurd? Gewiss. Das widerspricht dem Geist und dem Buchstaben des Grundgesetzes? Natürlich. Das kann doch nicht wahr sein? Wahr ist es selbstverständlich nicht, aber wirklich ist es schon…“ Leitartikel von Christian Bommarius in Berliner Zeitung, 06.02.2007 http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/print/meinung/626433.html
Verdeckter Zugriff auf Festplatten
„Online-Durchsuchung privater Computern, Hacken in staatlichem Auftrag und behördliches PC-Screening - droht uns das wirklich? Der Bundesgerichtshof hat gestern entschieden, dass die "verdeckte Online-Untersuchung" unzulässig sei. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat im Gegenzug gefordert, die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen…“ Artikel von Burkhard Schröder in telepolis vom 06.02.2007 http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24587/1.html
Vorratsdatenspeicherung: 10.000 wollen gegen Abbildung ihrer Kommunikation nach Karlsruhe ziehen
„Der Widerstand gegen die von der Bundesregierung geplante sechsmonatige Speicherung aller Telefon-, Handy- und E-Mail-Kontakte geht weiter. Nachdem sich im Januar über 30 Datenschutz-, Bürgerrechts-, Juristen-, Wirtschafts- und Medienverbände gegen die "weitreichende Registrierung des Verhaltens der Menschen in Deutschland" ausgesprochen haben, meldet der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung heute den zehntausendsten Teilnehmer an der vom Arbeitskreis vorbereiteten Verfassungsbeschwerde. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist sich sicher, dass die Gerichte nach der Rasterfahndung und den Online-Durchsuchungen auch die Vorratsdatenspeicherung für unzulässig erklären werden…“ Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 06.02.2007: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/index.php?option=com_content&task=view&id=81&Itemid=55
Aus: LabourNet, 6. Februar 2007
http://freepage.twoday.net/search?q=Datenschutz
http://freepage.twoday.net/search?q=Vorratsdatenspeicherung
http://freepage.twoday.net/search?q=Online-Durchsuchung
29. Januar 2007
Auf die Initiative des Europarats findet heute erstmals europaweit der Europäische Datenschutztag statt. Aus diesem Anlass erklärt die stellvertretende Parteivorsitzende Katina Schubert:
Keine weiteren Einschränkungen des Datenschutzes zugunsten der Sicherheitsbehörden das ist die Aufgabe der Bundesregierung. In Zeiten zunehmender Technisierung und Verdatung von Kommunikation über Internet, Mobilfunk u.a. ist es im Gegenteil nötig, eine umfassende Aufklärungskampagne über den Datenschutz und die individuellen Rechte der Nutzerinnen und Nutzer von moderner Telekommunikation zu führen. Der Datenschutz ist mit dem "Volkszählungsurteil" des Bundesverfassungsgerichts von 1983 in den Rang eines Grundrechts erhoben worden und damit keine Schönwetterveranstaltung. Datenschutz ist auch kein Täterschutz, sondern begründet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, also das Recht, selbst über die eigenen Daten, ihre Erhebung und ihre Verwendung zu bestimmen. Das schließt auch das Recht ein, zu wissen, wer welche Daten über mich wo und zu welchem Zweck erhebt, speichert und verwendet. Allen Versuchen auf Bundes- und europäischer Ebene, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung mit Blick auf die Sicherheitslage auszuhöhlen oder einzuschränken, stellen wir uns entschieden entgegen. "Freiheit stirbt mit Sicherheit" - wenn die Grundrechte der Menschen unterminiert und damit grundlegende Elemente der Demokratie beschädigt werden.
http://sozialisten.de/presse/presseerklaerungen/view_html?zid=35051
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Erster europäischer Datenschutztag
Schäuble: Biometriepässe stärken den Datenschutz
„Bei einer Diskussionsrunde über den Schutz der Freiheit durch den Staat im Rahmen des ersten europäischen Datenschutztages prallten die Meinungen von Koalitionspolitikern und den Hütern der Privatsphäre in der Landesvertretung Sachsen-Anhalt in Berlin am Montagabend frontal aufeinander. "Ob man etwas zu verbergen hat oder nicht, darauf kommt es nicht mehr an, wenn der Präventionsstaat alle Daten abgreift", beklagte der sachsen-anhaltinische Landesdatenschutzbeauftragte Harald von Bose. So könne der Generalverdacht Alltag werden mit gravierenden Auswirkungen auf die Ausübung der Grundrechte. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble warf dem Datenschützer daraufhin vor, "Unsinn" zu reden. Natürlich müsse das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung genauso geschützt werden wie jedes andere auch. Es gebe aber "ein zunehmendes Spannungsverhältnis mit der Sicherheit"…“ Artikel von Stefan Krempl vom 30.01.2007 in heise online http://www.heise.de/newsticker/meldung/84463
Erster europäischer Datenschutztag: Placebo für die Datenschützer?
„Heute, am 28. Januar 2007, findet der erste europäische Datenschutztag statt. Das ist gut, doch ist er nicht nur kein Grund zum Feiern, vielmehr wird er auch von vielen gar nicht wahrgenommen und auch von den meisten Ländern nicht einmal aufgegriffen. Daran tragen auch die Datenschutzbeauftragten eine Mitschuld…” Artikel von Twister (Bettina Winsemann) in telepolis vom 28.01.2007 http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24534/1.html
Europäischer Datenschutztag
Sonderseite bei „Virtuelles Datenschutzbüro“ http://www.datenschutz.de/eu_datenschutztag/
Aus: LabourNet, 30. Januar 2007
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Durchsuchung online
Schaar: Pläne zur Online-Durchsuchung aufgeben
„Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs, nach der sog. verdeckte Online-Durchsuchungen im Strafverfahren unzulässig sind (…) Selbst wenn künftig eine ausdrückliche Rechtsgrundlage für Online-Durchsuchungen geschaffen werden sollte, ändert dies nichts daran, dass Online-Durchsuchungen das Vertrauen in die Sicherheit des Internets erheblich beschädigen. Ganz praktisch stellt sich nämlich die Frage, wie Online-Durchsuchungen durchgeführt werden sollen. Bisher wurden Nutzer und Hersteller von Computerprogrammen gewarnt, wenn staatliche Stellen – etwa das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik – Sicherheitslücken festgestellt hatten und es wurden ihnen Wege zu deren Behebung aufgezeigt. Sollen etwa in Zukunft derartige Warnungen unterbleiben, weil staatlichen Stellen ansonsten das Eindringen in Computer über das Internet erschwert würde? Oder sollen die Hersteller zukünftig ‚Hintertüren’ in ihre Software einbauen, die Online-Durchsuchungen ermöglichen?...“ Pressemitteilung vom 5. Februar 2006 http://www.bfdi.bund.de/cln_029/nn_533554/DE/Oeffentlichkeitsarbeit/Pressemitteilungen/2007/PM-04-07-Online-Durchsuchung.html
Vorauseilender Ungehorsam
„Wäre das Private unverdächtig, zöge es sich nicht zurück. Wäre es erhaben über jeden Verdacht, dann würde es sich zeigen. Nur der verbirgt sich, der etwas zu verbergen hat. Der Verborgene ist der Verdächtige, der Verdächtigste ist also der Private. Das ist absurd? Gewiss. Das widerspricht dem Geist und dem Buchstaben des Grundgesetzes? Natürlich. Das kann doch nicht wahr sein? Wahr ist es selbstverständlich nicht, aber wirklich ist es schon…“ Leitartikel von Christian Bommarius in Berliner Zeitung, 06.02.2007 http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/print/meinung/626433.html
Verdeckter Zugriff auf Festplatten
„Online-Durchsuchung privater Computern, Hacken in staatlichem Auftrag und behördliches PC-Screening - droht uns das wirklich? Der Bundesgerichtshof hat gestern entschieden, dass die "verdeckte Online-Untersuchung" unzulässig sei. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat im Gegenzug gefordert, die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen…“ Artikel von Burkhard Schröder in telepolis vom 06.02.2007 http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24587/1.html
Vorratsdatenspeicherung: 10.000 wollen gegen Abbildung ihrer Kommunikation nach Karlsruhe ziehen
„Der Widerstand gegen die von der Bundesregierung geplante sechsmonatige Speicherung aller Telefon-, Handy- und E-Mail-Kontakte geht weiter. Nachdem sich im Januar über 30 Datenschutz-, Bürgerrechts-, Juristen-, Wirtschafts- und Medienverbände gegen die "weitreichende Registrierung des Verhaltens der Menschen in Deutschland" ausgesprochen haben, meldet der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung heute den zehntausendsten Teilnehmer an der vom Arbeitskreis vorbereiteten Verfassungsbeschwerde. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist sich sicher, dass die Gerichte nach der Rasterfahndung und den Online-Durchsuchungen auch die Vorratsdatenspeicherung für unzulässig erklären werden…“ Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 06.02.2007: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/index.php?option=com_content&task=view&id=81&Itemid=55
Aus: LabourNet, 6. Februar 2007
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rudkla - 29. Jan, 13:14