MOBILFUNK ALS THEMA IN DER SCHULE
oder:
Von der Verpflichtung eines jeden Lehrers, hier tätig zu werden!
Seit der Einführung eines Handynutzungsverbots an allen bayerischen Schulen, wird an unseren Bildungseinrichtungen vermehrt über das Thema Mobilfunk diskutiert. Einerseits geht es dabei zunächst vor allem um die sinnvolle Umsetzung des Handynutzungsverbots, andererseits aber auch um die Problematiken der Handynutzung bzw. der Mobilfunktechniken insgesamt. Vielfach werden dabei durch Unkenntnis, oder gar durch politische Einstellungen verursacht, Fehlinformationen weitergegeben. Es sind sogar schon Fälle bekannt geworden, wo für Umweltschutz, Gesundheits- und Medienerziehung engagierte Lehrerinnen und Lehrer wegen der Thematisierung der gesundheitlichen Auswirkungen der derzeit verwendeten Mobilfunktechnik von ihren Vorgesetzten gemaßregelt wurden. Als Argumentationshilfe darum hier einige entscheidende Belege für das Aufgreifen dieser Thematik im Unterricht:
1. BESCHLUSS DES BAYERISCHEN LANDTAGS (14. 5. 2002)
Antrag der Abgeordneten Kreidl, Steinmaßl CSU
Handy-Gebrauch durch Kinder und Jugendliche: Informationen an den Schulen
„Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Sinne eines vorbeugenden Gesundheitsschutzes darauf hinzuwirken, dass an den bayerischen Schulen Kinder und Jugendliche in geeigneter Weise über einen verantwortungsvollen Gebrauch von Mobiltelefonen (Handys) informiert werden. Dabei sollten sie, um die Exposition gegenüber elektromagnetischer Strahlung zu minimieren, angehalten werden, „Dauertelefonate“ mit Handys zu vermeiden sowie nach Möglichkeit Freisprecheinrichtungen zu benutzen.“
2. Artikel 56 Absatz 5 Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz:
„Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten. Bei Zuwiderhandlungen kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden.“
3. Beschluss des Bayerischen Landtags (15. 2. 2001)
„Die Staatsregierung wird aufgefordert, das freiwillige Engagement von Lehrkräften im Bereich der Umwelterziehung im Sinne der Bayern-Agenda 21 zusammen mit bereits bestehenden Kriterien bei der dienstlichen Beurteilung zu werten.“
Weitere Informationen zum Thema Mobilfunk und Schule unter: http://www.uip-online.de/
Hans Schütz
Umweltfachberater
Füssener Str. 52
86971 Peiting
--------
Handy-Verbot an Schulen
http://freepage.twoday.net/stories/1677088/
Schule und Mobilfunk
http://omega.twoday.net/stories/403986/
Von der Verpflichtung eines jeden Lehrers, hier tätig zu werden!
Seit der Einführung eines Handynutzungsverbots an allen bayerischen Schulen, wird an unseren Bildungseinrichtungen vermehrt über das Thema Mobilfunk diskutiert. Einerseits geht es dabei zunächst vor allem um die sinnvolle Umsetzung des Handynutzungsverbots, andererseits aber auch um die Problematiken der Handynutzung bzw. der Mobilfunktechniken insgesamt. Vielfach werden dabei durch Unkenntnis, oder gar durch politische Einstellungen verursacht, Fehlinformationen weitergegeben. Es sind sogar schon Fälle bekannt geworden, wo für Umweltschutz, Gesundheits- und Medienerziehung engagierte Lehrerinnen und Lehrer wegen der Thematisierung der gesundheitlichen Auswirkungen der derzeit verwendeten Mobilfunktechnik von ihren Vorgesetzten gemaßregelt wurden. Als Argumentationshilfe darum hier einige entscheidende Belege für das Aufgreifen dieser Thematik im Unterricht:
1. BESCHLUSS DES BAYERISCHEN LANDTAGS (14. 5. 2002)
Antrag der Abgeordneten Kreidl, Steinmaßl CSU
Handy-Gebrauch durch Kinder und Jugendliche: Informationen an den Schulen
„Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Sinne eines vorbeugenden Gesundheitsschutzes darauf hinzuwirken, dass an den bayerischen Schulen Kinder und Jugendliche in geeigneter Weise über einen verantwortungsvollen Gebrauch von Mobiltelefonen (Handys) informiert werden. Dabei sollten sie, um die Exposition gegenüber elektromagnetischer Strahlung zu minimieren, angehalten werden, „Dauertelefonate“ mit Handys zu vermeiden sowie nach Möglichkeit Freisprecheinrichtungen zu benutzen.“
2. Artikel 56 Absatz 5 Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz:
„Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten. Bei Zuwiderhandlungen kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden.“
3. Beschluss des Bayerischen Landtags (15. 2. 2001)
„Die Staatsregierung wird aufgefordert, das freiwillige Engagement von Lehrkräften im Bereich der Umwelterziehung im Sinne der Bayern-Agenda 21 zusammen mit bereits bestehenden Kriterien bei der dienstlichen Beurteilung zu werten.“
Weitere Informationen zum Thema Mobilfunk und Schule unter: http://www.uip-online.de/
Hans Schütz
Umweltfachberater
Füssener Str. 52
86971 Peiting
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Handy-Verbot an Schulen
http://freepage.twoday.net/stories/1677088/
Schule und Mobilfunk
http://omega.twoday.net/stories/403986/
rudkla - 29. Nov, 17:50