Sind Kommunen wirklich handlungsunfähig?
HLV INFO 115/AT
11-11-2006
Wegen der Brisanz der Thematik Mobilfunk im Zusammenhang mit den immer wieder aufs Neue kolportierten Aussagen der Kommunen, sie seien machtlos und wären gezwungen, den gesetzgeberischen Richtlinien entsprechend pauschal Anlagen zu genehmigen, eine nochmalige für alle Betroffenen klare Aussage mit Hinweis von Herrn Prof. Dr. Lebrecht von Klitzing.
HLV-Redaktion
Prof. Dr. Lebrecht von Klitzing 9-11-06
Lieber Herr Tittmann,
erst heute konnte ich Ihre Nachricht lesen.
Es ist immer die selbe Argumentation der Kommunen: wir können nichts machen.
Natürlich kann man vieles machen, nur muss es richtig angegangen werden. Unser Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO) erlauben viele Möglichkeiten.
Bedauerlicherweise halten es viele Kommunen für unnötig, sich hier richtig zu informieren (warum auch immer).
Wir empfehlen für solche Verfahren das in Papierform und auf CD zusammengefasste Wissen einer von uns initiierten Tagung im Juli 2006. Ein Teil steht im Internet unter http://www.attendorn.de mit dem Link „Mobilfunk“ http://www.attendorn.de/mobilfunk ; das vollständige Druckwerk kann über uns bezogen werden (umweltphysik @t-online.de).
Mit freundlichen Grüßen
L. von Klitzing
Umweltphysikalische Messungen GbR
Lohstr. 170 A
D-23617 Stockelsdorf
Tel. 0451-49 62 92
Fax. 0451-8 80 57 61
http://www.umweltphysik.com
11-11-2006
Wegen der Brisanz der Thematik Mobilfunk im Zusammenhang mit den immer wieder aufs Neue kolportierten Aussagen der Kommunen, sie seien machtlos und wären gezwungen, den gesetzgeberischen Richtlinien entsprechend pauschal Anlagen zu genehmigen, eine nochmalige für alle Betroffenen klare Aussage mit Hinweis von Herrn Prof. Dr. Lebrecht von Klitzing.
HLV-Redaktion
Prof. Dr. Lebrecht von Klitzing 9-11-06
Lieber Herr Tittmann,
erst heute konnte ich Ihre Nachricht lesen.
Es ist immer die selbe Argumentation der Kommunen: wir können nichts machen.
Natürlich kann man vieles machen, nur muss es richtig angegangen werden. Unser Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO) erlauben viele Möglichkeiten.
Bedauerlicherweise halten es viele Kommunen für unnötig, sich hier richtig zu informieren (warum auch immer).
Wir empfehlen für solche Verfahren das in Papierform und auf CD zusammengefasste Wissen einer von uns initiierten Tagung im Juli 2006. Ein Teil steht im Internet unter http://www.attendorn.de mit dem Link „Mobilfunk“ http://www.attendorn.de/mobilfunk ; das vollständige Druckwerk kann über uns bezogen werden (umweltphysik @t-online.de).
Mit freundlichen Grüßen
L. von Klitzing
Umweltphysikalische Messungen GbR
Lohstr. 170 A
D-23617 Stockelsdorf
Tel. 0451-49 62 92
Fax. 0451-8 80 57 61
http://www.umweltphysik.com
rudkla - 11. Nov, 15:06