Sozialwahlen: Wahlrechtentzug durch Hartz IV
Der Bundesgesetzgeber hat bei der Änderung des SGB Teil V durch „Hartz IV“ (Gesetz vom 23.12.2003, in kraft seit 1.1.2005) im Rahmen seiner Zuständigkeiten (Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG) und in einem ordnungsgemäßen Verfahren Maßnahmen getroffen, die auch zur Folge haben, dass eine große, bisher bei Sozialwahlen wahlberechtigte und wählbare Personengruppe wegen ihrer Umsetzung in die Familienversicherung ihr bisheriges aktives und passives Wahlrecht verliert, da die betr. Personen nach dieser Neuzuordnung keine "Mitglieder" in der Krankenversicherung mehr und damit nicht mehr "Versicherte" sind; dieser Status ist jedoch zwingende Voraussetzung für das Bestehen von Wahlrecht/Wählbarkeit. „Nachdem die Fristen zur Organklage ohne ernst gemeinte Interessenvertretung durch die Gewerkschaftsfunktionäre abgelaufen sind, ist es erforderlich, wirksame Interessenvertretung zu organisieren“, so unserer Informant. Siehe dazu:
Eine summarische Zusammenstellung von Argumenten zu Demokratie, Sozialwahl, Sozialpolitik und deren aktuelle Gefährdung (pdf) http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/allg/sozialwahlen1.pdf
„Kollateralschaden“ bei Sozialwahlen durch Hartz IV?
Presseerklärung von Prof. Dr. Ludwig Gramlich, Verfassungsrechtler an der TU Chemnitz, vom 11.4.05 (pdf) http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/allg/sozialwahlen2.pdf
Verfassungsbeschwerde gegen Hartz IV wegen Wahlrechtsentzug.
„…Deshalb fordern wir den Vorstand/Beirat der IG Metall auf, gegen Hartz IV Verfassungsbeschwerde einzulegen und damit gegen jede Verletzung der gewerkschaftseigenen Grundrechte einzuschreiten…“ Protestresolution der IG-Metall Delegiertenkonferenz Chemnitz vom 29.6.05 (pdf) http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/allg/sozialwahlen3.pdf
Aus: LabourNet, 25. April 2006
Eine summarische Zusammenstellung von Argumenten zu Demokratie, Sozialwahl, Sozialpolitik und deren aktuelle Gefährdung (pdf) http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/allg/sozialwahlen1.pdf
„Kollateralschaden“ bei Sozialwahlen durch Hartz IV?
Presseerklärung von Prof. Dr. Ludwig Gramlich, Verfassungsrechtler an der TU Chemnitz, vom 11.4.05 (pdf) http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/allg/sozialwahlen2.pdf
Verfassungsbeschwerde gegen Hartz IV wegen Wahlrechtsentzug.
„…Deshalb fordern wir den Vorstand/Beirat der IG Metall auf, gegen Hartz IV Verfassungsbeschwerde einzulegen und damit gegen jede Verletzung der gewerkschaftseigenen Grundrechte einzuschreiten…“ Protestresolution der IG-Metall Delegiertenkonferenz Chemnitz vom 29.6.05 (pdf) http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/allg/sozialwahlen3.pdf
Aus: LabourNet, 25. April 2006
rudkla - 25. Apr, 14:04