Sensible Zonen vor Mobilfunk schützen!
HLV INFO 31/AT
9-03-2006
Volker Hartenstein, MdL a.D. 8-03-06
Sehr geehrter Herr Hartenstein,
bitte leiten Sie diesen Aktionsvorschlag an Ihren Verteiler weiter; er
erfordert wenig Einsatz und bringt viel Aufmerksamkeit.
Vielen Dank,
Hans Schmidt
Sprecher Bürgerinitiative Wolfratshausen zum Schutz vor Elektrosmog
Hans Schmidt, 1. Vorsitzender
Gebhardtstr. 2d
WOR, den 06.03.06
82515 Wolfratshausen
Tel. 08171/29751,
Fax: 081717/911035
Aktionsvorschlag für Bürgerinitiativen:
Sensible Zonen vor Mobilfunk schützen!
1) Verlauf der Strahlung mit dem Abstand von Mobilfunk-Sendern
Literatur:
A) Studie des Landes Nordrhein-Westfalen, ausgeführt vom Institut für Mobil- und Satellitenfunktechnik GmbH (IMST) unter Leitung von Dr. Christian Bornkessel (sicher kein Freund der Mobilfunk-Kritiker), Abschlussbericht 29.08.02: Elektromagnetische Felder in NRW – Untersuchungen der Immissionen durch Mobilfunk-Basisstationen
B) Studie des Bundesamtes für Strahlenschutz, ausgeführt vom IMST unter Leitung von Dr. Bornkessel, Zwischenbericht 09.07.04:
Entwicklung von Mess- und Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Exposition der Bevölkerung durch elektromagnetische Felder in der Umgebung von Mobilfunk-Basisstationen
Verlauf der Leistungsflussdichte in Abhängigkeit vom lateralen Abstand (Höhendifferenz Sender-Empfänger 5 m) – siehe Anhang. Bild 2.2.15 in 1.B; identische Abbildung 3.6 in 1.A.
Ansatz: bis ca. 80 Meter vom Sender weg wird aufgrund von Nebenzipfeln eine ca. konstante, hohe Strahlung gemessen (und auch theoretisch gerechnet). Erst in ca. 210 Metern Entfernung ist die Strahlenbelastung auf 10 % des hohen Wertes abgesunken. Dieser Wert wird genommen als Grenze des „Sensiblen Bereiches“, innerhalb dessen kein Sender stehen sollte.
Aus dem Verlauf der Strahlung können vier Schlussfolgerungen gezogen werden:
1. Es gibt direkt unter dem Mobilfunksender keinen Bereich mit geringer Strahlung – die Bewohner des Hauses, auf dem der Sender steht, sind maximal belastet (die Mobilfunk-Betreiber behaupten immer noch das Gegenteil).
2. Viele kleine Sender in der Stadt machen keinen Sinn, da damit die gesamte Stadt hoch belastet wird. Es sollten hohe Sender weit weg von der Wohnbebauung installiert werden, um die Strahlenbelastung der Bevölkerung zu minimieren.
3. Realistischerweise kann erst ab einer Entfernung von ca. 210 Metern davon ausgegangen werden, dass die Strahlung eines einzelnen Senders gegenüber dem Maximalwert deutlich abgenommen hat.
4. Da außerhalb dieser Zone die Strahlung mit dem Quadrat des Abstandes fällt, vergrößert sich diese Zone bei 4 gleichen Sendern um den Faktor 2, bei 9 gleichen Sendern um den Faktor 3, usw.
2) Definition „sensibler Standort“
Nun haben die Mobilfunkbetreiber und die Bundesregierung in einer offiziellen freiwilligen Vereinbarung verabredet, dass „sensible Standorte“ gemieden werden sollen. Als sensible Zonen gelten offiziell nur Schulen und Kindergärten. Auch Altenheime und Krankenhäuser sollten dazugezählt werden, da hier verringerte Widerstandskraft vorliegt. Deshalb sollten Standorte für Mobilfunksender die oben angeführten Abstände zu sensiblen Zonen einhalten.
3) Neues Krankheitsbild im Umkreis von Sendern und DECT-Telefonen
siehe Anhang, Brief von Frau Dr. Waldmann-Selsam an den Bayerischen Umwelt- und Gesundheitsminister Schnappauf. Hochgerechnet auf Deutschland ergeben sich mehrere Zehntausend Kranke!
4) Forderungen der Bürgerinitative: Gesundheitsamt muss aktiv werden!
Die Bürgerinitiative sieht deshalb dringenden Informations- und Handlungsbedarf: Zunächst soll das Gesundheitsamt des Landkreises Rede und Antwort stehen, wie die sensiblen Zonen geschützt werden können. Die Bürgerinitiative sieht als einzige Lösung einen Rückbau der besagten Sendeanlagen und eine generelle Reduzierung der Sendeleistungen, vor allem in der Nacht.
5) Konkret: Brief der BI an den Bürgermeister
(direkt anwendbar nur für Bayern, da hier der „Mobilfunkpakt“ gilt)
Bürger fordern Informationsveranstaltung mit dem Gesundheitsamt wegen besorgniserregender Gesundheitsgefährdung der Anwohner von Mobilfunk-Sendeanlagen
Sehr geehrter Herr XX,
seit kurzem gibt es Ergebnisse einer Studie des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundesamtes für Strahlenschutz zum Thema Immissionen durch Mobilfunk-Sendeanlagen, wo gezeigt wird, dass eine hochbelastete Zone um jeden einzelnen Senderstandort existiert, und nicht ein deutlicher Abfall der Strahlung mit der Entfernung vom Sender. In YY führt diese neue Information dazu, dass fast alle Schulen und etliche Kindergärten in dieser hochbelasteten Zone liegen (siehe Anlage).
Wie Sie wissen hat die Bamberger Ärzteinitiative ein neues Krankheitsbild bei Belastung durch Schnurlostelefone (DECT) und Mobilfunksendern ermittelt und findet immer mehr Kranke. Aktuell liegt ein Brief dieser Ärzteinitiative an den Bayerischen Gesundheitsminister Schnappauf vor, in dem viele Krankheitsfälle beschrieben und eine akute Gesundheitsgefährdung für die Anwohner von Mobilfunk-Basisstationen festgestellt werden (siehe Anlage).
Diese beiden Punkte führen bei vielen Bürgern zu großer Besorgnis, da sie um ihre Gesundheit fürchten.
Wir fordern deshalb mit Bezug auf die Freiwillige Vereinbarung im Rahmen des Umweltpaktes II (Mobilfunkpakt II), Abschnitt 4.3, den verantwortlichen Arzt im Gesundheitsamt des Landkreises im Rahmen einer Informationsveranstaltung der Stadt zu dieser Thematik zu hören („… Ärzte der Gesundheitsverwaltung werden zum Thema „Elektromagnetische Felder – Schwerpunkt Mobilfunk“ regelmäßig geschult, um als fachkundiger Gesprächspartner für Wirtschaft, Kommunen und Bevölkerung zur Verfügung zu stehen“).
Wir bitten Sie, Herr Bürgermeister, diese Veranstaltung in den nächsten Wochen durchzuführen – laut Brief dieser Ärzteinitiative ist ein sofortiges Einschreiten der Behörden geboten.
Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen übersandt
Volker Hartenstein, MdL a.D. 8-03-06
Sehr geehrter Herr Hartenstein,
leider ist der gutgemeinte Abstandsvorschlag aus Wolfratshausen weniger
als die halbe Miete und so nicht zufriedenstellend anwendbar.
Nur theoretisch ergeben sich die genannten und auch grafisch
dargestellten Werte um eine Sendeanlage. Dabei darf aber nicht vergessen
werden, dass sowohl die Topografie als auch die Höhe über Grund und
weitere technische Einstellungen der Sektorstrahler eine ganz
entscheidende Rolle mitspielen. Nicht selten ergeben sich dann nämlich
ganz andere Feldstärkeverläufe. Der Laie (unter den Gemeinderäten,
Bauamtsleitern, Initiativgruppen etc.) berücksichtigt hier aber schon
allein die Höhendifferenz zwischen Sender und Aufenthaltsort
erfahrungsgemäß nicht und verlässt sich auf den "Sicherheitsabstand".
An einem Beispiel kann dies aufgezeigt werden: Messungen an einem Kindergarten (ebenerdige Bauweise) in ca. 90 und 120 Metern von einer Sendeanlage mit drei Sektorstrahlern entfernt "unterm Hauptstrahl" eines Sektors (gemessen jeweils im Garten mit Sichtverbindung zur Sendeanlage) und demgegenüber eine Vergleichsmessung in 200 Metern Entfernung (von Bäumen leicht verdeckte Sichtverbindung zur Sendeanlage, sonst freies Feld zum Kiga, seitlich dahinter die Sendeanlage) ergeben am weiter entfernten Messpunkt einen dreifach(!) höheren Messwert (erfasst mit Spektrumsanalyser). Mißt man hier in anderen Höhen über Grund oder ist die Sendeanlage niedriger montiert, bestehen sofort andere Verhältnisse an den beiden Messorten. Wäre beim geschilderten Fall der Kindergarten aber wie empfohlen mind. 200 Meter von der Sendeanlage entfernt gewesen, wäre die Strahlungsintensität dreimal so hoch. Die betreffende Gemeinde hatte bis dahin auch mit Abstandskreisen gearbeitet!
Ich möchte hier ausdrücklich vor einer "einfachen Abstandsdebatte" warnen - dies könnte nur ein erster Ansatz bei der Standortsuche sein - vernünftige Aufschlüsse ergeben entweder professionelle Messungen vor Ort (Spektrumsanalyzer) oder besser vorab Simulationen, die auch topgrafische (und in besonderen Fällen auch bauliche) Bedingungen berücksichtigen - leider ist die Hochfrequenzausbreitung nicht so
einfach gestrickt. Entsprechende Beispiele liegen vor, bei denen
"überraschend" hohe Werte nach über 200 Metern auftreten, weil z.B. das
Gelände steil ansteigt.
Den Begriff "Sensible Zonen" sollten wir als kritisch hinterfragende
Menschen schleunigst enttarnen: Was ist denn "unsensibel" an einem
Kinderzimmer oder Garten ums Haus, in dem die Kleinen 10 und mehr
Stunden spielend oder schlafend verbringen im Gegensatz zu Kindergarten
und Schule, in der Kinder je nach Alter vielleicht nur 3, 4 oder 5
Stunden täglich zubringen?
Mit herzlichen Grüssen von der Schwäbischen Alb
Dietrich Ruoff
Dipl.-Ing. und unabh. Sachverständiger
9-03-2006
Volker Hartenstein, MdL a.D. 8-03-06
Sehr geehrter Herr Hartenstein,
bitte leiten Sie diesen Aktionsvorschlag an Ihren Verteiler weiter; er
erfordert wenig Einsatz und bringt viel Aufmerksamkeit.
Vielen Dank,
Hans Schmidt
Sprecher Bürgerinitiative Wolfratshausen zum Schutz vor Elektrosmog
Hans Schmidt, 1. Vorsitzender
Gebhardtstr. 2d
WOR, den 06.03.06
82515 Wolfratshausen
Tel. 08171/29751,
Fax: 081717/911035
Aktionsvorschlag für Bürgerinitiativen:
Sensible Zonen vor Mobilfunk schützen!
1) Verlauf der Strahlung mit dem Abstand von Mobilfunk-Sendern
Literatur:
A) Studie des Landes Nordrhein-Westfalen, ausgeführt vom Institut für Mobil- und Satellitenfunktechnik GmbH (IMST) unter Leitung von Dr. Christian Bornkessel (sicher kein Freund der Mobilfunk-Kritiker), Abschlussbericht 29.08.02: Elektromagnetische Felder in NRW – Untersuchungen der Immissionen durch Mobilfunk-Basisstationen
B) Studie des Bundesamtes für Strahlenschutz, ausgeführt vom IMST unter Leitung von Dr. Bornkessel, Zwischenbericht 09.07.04:
Entwicklung von Mess- und Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Exposition der Bevölkerung durch elektromagnetische Felder in der Umgebung von Mobilfunk-Basisstationen
Verlauf der Leistungsflussdichte in Abhängigkeit vom lateralen Abstand (Höhendifferenz Sender-Empfänger 5 m) – siehe Anhang. Bild 2.2.15 in 1.B; identische Abbildung 3.6 in 1.A.
Ansatz: bis ca. 80 Meter vom Sender weg wird aufgrund von Nebenzipfeln eine ca. konstante, hohe Strahlung gemessen (und auch theoretisch gerechnet). Erst in ca. 210 Metern Entfernung ist die Strahlenbelastung auf 10 % des hohen Wertes abgesunken. Dieser Wert wird genommen als Grenze des „Sensiblen Bereiches“, innerhalb dessen kein Sender stehen sollte.
Aus dem Verlauf der Strahlung können vier Schlussfolgerungen gezogen werden:
1. Es gibt direkt unter dem Mobilfunksender keinen Bereich mit geringer Strahlung – die Bewohner des Hauses, auf dem der Sender steht, sind maximal belastet (die Mobilfunk-Betreiber behaupten immer noch das Gegenteil).
2. Viele kleine Sender in der Stadt machen keinen Sinn, da damit die gesamte Stadt hoch belastet wird. Es sollten hohe Sender weit weg von der Wohnbebauung installiert werden, um die Strahlenbelastung der Bevölkerung zu minimieren.
3. Realistischerweise kann erst ab einer Entfernung von ca. 210 Metern davon ausgegangen werden, dass die Strahlung eines einzelnen Senders gegenüber dem Maximalwert deutlich abgenommen hat.
4. Da außerhalb dieser Zone die Strahlung mit dem Quadrat des Abstandes fällt, vergrößert sich diese Zone bei 4 gleichen Sendern um den Faktor 2, bei 9 gleichen Sendern um den Faktor 3, usw.
2) Definition „sensibler Standort“
Nun haben die Mobilfunkbetreiber und die Bundesregierung in einer offiziellen freiwilligen Vereinbarung verabredet, dass „sensible Standorte“ gemieden werden sollen. Als sensible Zonen gelten offiziell nur Schulen und Kindergärten. Auch Altenheime und Krankenhäuser sollten dazugezählt werden, da hier verringerte Widerstandskraft vorliegt. Deshalb sollten Standorte für Mobilfunksender die oben angeführten Abstände zu sensiblen Zonen einhalten.
3) Neues Krankheitsbild im Umkreis von Sendern und DECT-Telefonen
siehe Anhang, Brief von Frau Dr. Waldmann-Selsam an den Bayerischen Umwelt- und Gesundheitsminister Schnappauf. Hochgerechnet auf Deutschland ergeben sich mehrere Zehntausend Kranke!
4) Forderungen der Bürgerinitative: Gesundheitsamt muss aktiv werden!
Die Bürgerinitiative sieht deshalb dringenden Informations- und Handlungsbedarf: Zunächst soll das Gesundheitsamt des Landkreises Rede und Antwort stehen, wie die sensiblen Zonen geschützt werden können. Die Bürgerinitiative sieht als einzige Lösung einen Rückbau der besagten Sendeanlagen und eine generelle Reduzierung der Sendeleistungen, vor allem in der Nacht.
5) Konkret: Brief der BI an den Bürgermeister
(direkt anwendbar nur für Bayern, da hier der „Mobilfunkpakt“ gilt)
Bürger fordern Informationsveranstaltung mit dem Gesundheitsamt wegen besorgniserregender Gesundheitsgefährdung der Anwohner von Mobilfunk-Sendeanlagen
Sehr geehrter Herr XX,
seit kurzem gibt es Ergebnisse einer Studie des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundesamtes für Strahlenschutz zum Thema Immissionen durch Mobilfunk-Sendeanlagen, wo gezeigt wird, dass eine hochbelastete Zone um jeden einzelnen Senderstandort existiert, und nicht ein deutlicher Abfall der Strahlung mit der Entfernung vom Sender. In YY führt diese neue Information dazu, dass fast alle Schulen und etliche Kindergärten in dieser hochbelasteten Zone liegen (siehe Anlage).
Wie Sie wissen hat die Bamberger Ärzteinitiative ein neues Krankheitsbild bei Belastung durch Schnurlostelefone (DECT) und Mobilfunksendern ermittelt und findet immer mehr Kranke. Aktuell liegt ein Brief dieser Ärzteinitiative an den Bayerischen Gesundheitsminister Schnappauf vor, in dem viele Krankheitsfälle beschrieben und eine akute Gesundheitsgefährdung für die Anwohner von Mobilfunk-Basisstationen festgestellt werden (siehe Anlage).
Diese beiden Punkte führen bei vielen Bürgern zu großer Besorgnis, da sie um ihre Gesundheit fürchten.
Wir fordern deshalb mit Bezug auf die Freiwillige Vereinbarung im Rahmen des Umweltpaktes II (Mobilfunkpakt II), Abschnitt 4.3, den verantwortlichen Arzt im Gesundheitsamt des Landkreises im Rahmen einer Informationsveranstaltung der Stadt zu dieser Thematik zu hören („… Ärzte der Gesundheitsverwaltung werden zum Thema „Elektromagnetische Felder – Schwerpunkt Mobilfunk“ regelmäßig geschult, um als fachkundiger Gesprächspartner für Wirtschaft, Kommunen und Bevölkerung zur Verfügung zu stehen“).
Wir bitten Sie, Herr Bürgermeister, diese Veranstaltung in den nächsten Wochen durchzuführen – laut Brief dieser Ärzteinitiative ist ein sofortiges Einschreiten der Behörden geboten.
Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen übersandt
Volker Hartenstein, MdL a.D. 8-03-06
Sehr geehrter Herr Hartenstein,
leider ist der gutgemeinte Abstandsvorschlag aus Wolfratshausen weniger
als die halbe Miete und so nicht zufriedenstellend anwendbar.
Nur theoretisch ergeben sich die genannten und auch grafisch
dargestellten Werte um eine Sendeanlage. Dabei darf aber nicht vergessen
werden, dass sowohl die Topografie als auch die Höhe über Grund und
weitere technische Einstellungen der Sektorstrahler eine ganz
entscheidende Rolle mitspielen. Nicht selten ergeben sich dann nämlich
ganz andere Feldstärkeverläufe. Der Laie (unter den Gemeinderäten,
Bauamtsleitern, Initiativgruppen etc.) berücksichtigt hier aber schon
allein die Höhendifferenz zwischen Sender und Aufenthaltsort
erfahrungsgemäß nicht und verlässt sich auf den "Sicherheitsabstand".
An einem Beispiel kann dies aufgezeigt werden: Messungen an einem Kindergarten (ebenerdige Bauweise) in ca. 90 und 120 Metern von einer Sendeanlage mit drei Sektorstrahlern entfernt "unterm Hauptstrahl" eines Sektors (gemessen jeweils im Garten mit Sichtverbindung zur Sendeanlage) und demgegenüber eine Vergleichsmessung in 200 Metern Entfernung (von Bäumen leicht verdeckte Sichtverbindung zur Sendeanlage, sonst freies Feld zum Kiga, seitlich dahinter die Sendeanlage) ergeben am weiter entfernten Messpunkt einen dreifach(!) höheren Messwert (erfasst mit Spektrumsanalyser). Mißt man hier in anderen Höhen über Grund oder ist die Sendeanlage niedriger montiert, bestehen sofort andere Verhältnisse an den beiden Messorten. Wäre beim geschilderten Fall der Kindergarten aber wie empfohlen mind. 200 Meter von der Sendeanlage entfernt gewesen, wäre die Strahlungsintensität dreimal so hoch. Die betreffende Gemeinde hatte bis dahin auch mit Abstandskreisen gearbeitet!
Ich möchte hier ausdrücklich vor einer "einfachen Abstandsdebatte" warnen - dies könnte nur ein erster Ansatz bei der Standortsuche sein - vernünftige Aufschlüsse ergeben entweder professionelle Messungen vor Ort (Spektrumsanalyzer) oder besser vorab Simulationen, die auch topgrafische (und in besonderen Fällen auch bauliche) Bedingungen berücksichtigen - leider ist die Hochfrequenzausbreitung nicht so
einfach gestrickt. Entsprechende Beispiele liegen vor, bei denen
"überraschend" hohe Werte nach über 200 Metern auftreten, weil z.B. das
Gelände steil ansteigt.
Den Begriff "Sensible Zonen" sollten wir als kritisch hinterfragende
Menschen schleunigst enttarnen: Was ist denn "unsensibel" an einem
Kinderzimmer oder Garten ums Haus, in dem die Kleinen 10 und mehr
Stunden spielend oder schlafend verbringen im Gegensatz zu Kindergarten
und Schule, in der Kinder je nach Alter vielleicht nur 3, 4 oder 5
Stunden täglich zubringen?
Mit herzlichen Grüssen von der Schwäbischen Alb
Dietrich Ruoff
Dipl.-Ing. und unabh. Sachverständiger
rudkla - 9. Mär, 19:35