Für Selbstbestimmung und soziale Sicherheit Strategien zur Überwindung von Hartz IV
anlässlich der öffentlichen Anhörung der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag am 24.02.2006 in Berlin gibt Erika Biehn, Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen (BAG-SHI e.V.) die nachfolgende sozialpolitische Stellungnahme ab.
Frank Jäger
+++ Presseinformation +++
24.02.2006
Für Selbstbestimmung und soziale Sicherheit Strategien zur Überwindung von Hartz IV
Anlässlich der öffentlichen Anhörung der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag am 24.02.2006 in Berlin gibt Erika Biehn, Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen (BAG-SHI e.V.) eine sozialpolitische Stellungnahme ab: Eine zunehmend restriktive Gewährungspraxis und die geschwächte Rechtsposition von Menschen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, führe zur Verunsicherung der Betroffenen, Existenzängsten und sie fördere soziale Ausgrenzung. Weil hier dringend gegengesteuert werden müsse, trägt sie konkrete Forderungen der Betroffenenorganisation vor.
• Die BAG-SHI e.V. fordert bereits seit vielen Jahren ein Existenzgeld. Das Existenzgeld soll die Teilhabe am gesellschaftlichen Reichtum sichern, es steht allen Personen, die sich dauerhaft in der Deutschland aufhalten, in gleicher Höhe zu. Dabei soll es ohne Unterhaltspflicht, ohne Bedürftigkeitsprüfung, ohne Arbeitszwang gewährt werden.
• Die BAG-SHI e.V. fordert eine sofortige Erhöhung jetzigen Regelleistung auf 690 Euro. Dies ist für die Betroffenenorganisation der Richtwert für ein soziokulturelles Existenzminimum, das gesellschaftliche Teilhabe gewährleistet.
• Die Pauschalierung der Beihilfen für Elektrogeräte, Möbel (die so genannten langlebigen Gebrauchsgüter) ist einzustellen. Die Pauschale für bisherige einmalige Leistungen für den regelmäßig wiederkehrenden Bedarf muss so ausgestaltet sein, dass ein ausreichender Puffer für das Ansparen der benötigten Beträge gegeben ist.
• Die Regelleistung wird durch die schleichende Hereinnahme von Kosten für die Unterkunft immer stärker entwertet, da viele Menschen die vom kommunalen Träger vorenthaltenen Mietanteile aus ihrer Regelleistung finanzieren müssen. Die BAG-SHI e.V. fordert die Übernahme der tatsächlichen Wohnkosten.
• Die Abwehr- und Schutzrechte werden immer weiter ausgehöhlt, mit zum Teil fragwürdigen Methoden. So wird der Druck erhöht über Telefonabfragen, rechtswidrige Hausbesuche, überzogene Nachweisforderungen usw. Diese Praktiken sind einzustellen.
• Das Vermögen von Arbeitslosengeld II-Beziehenden zur privaten Alterssicherung muss besser geschützt werden als bisher. Die private Alterssicherung gewinnt zunehmend an Bedeutung. Daher ist es notwendig, die Vermögensfreibeträge so zu gestalten, dass Erwerbslose ihr zur Alterssicherung erworbenes Vermögen nicht restlos aufbrauchen müssen, bevor überhaupt erst ein Anspruch auf Leistungen besteht.
• Niemand darf durch Entzug der Lebensgrundlage durch Leistungskürzungen zur Arbeit gezwungen werden. Die BAG-SHI e.V. fordert die Abschaffung der „Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung“ sowie des Sanktionsparagraphen § 31 SGB II und hier insbesondere die Sonderregelungen für Menschen unter 25 Jahren.
• Die BAG-SHI e.V. fordert darüber hinaus existenzsichernde versicherungspflichtige Arbeitsplätze.
• Es erscheint uns dringend geboten, die Rechtsposition der Betroffenen durch eine freie und unabhängige Beratung von Verbänden auf dem Gebiet des Sozialrechts, insbesondere auch durch Organisationen der Betroffenen (Sozialleistungsbeziehenden) zu stärken. Zum Recht auf unabhängige Beratung gehört selbstverständlich auch deren gesicherte Finanzierung.
Erika Biehn
Für Informationen:
0160-2 81 16 99
BAG-SHI Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen e.V. Geschäftsstelle Moselstraße 25 --- 60329 Frankfurt am Main, Fon: 069-27 22 08 98 - Fax: 069-27 22 08 97, email: info@bag-shi.de - Internet: http://www.bag-shi.de
Frank Jäger
+++ Presseinformation +++
24.02.2006
Für Selbstbestimmung und soziale Sicherheit Strategien zur Überwindung von Hartz IV
Anlässlich der öffentlichen Anhörung der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag am 24.02.2006 in Berlin gibt Erika Biehn, Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen (BAG-SHI e.V.) eine sozialpolitische Stellungnahme ab: Eine zunehmend restriktive Gewährungspraxis und die geschwächte Rechtsposition von Menschen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, führe zur Verunsicherung der Betroffenen, Existenzängsten und sie fördere soziale Ausgrenzung. Weil hier dringend gegengesteuert werden müsse, trägt sie konkrete Forderungen der Betroffenenorganisation vor.
• Die BAG-SHI e.V. fordert bereits seit vielen Jahren ein Existenzgeld. Das Existenzgeld soll die Teilhabe am gesellschaftlichen Reichtum sichern, es steht allen Personen, die sich dauerhaft in der Deutschland aufhalten, in gleicher Höhe zu. Dabei soll es ohne Unterhaltspflicht, ohne Bedürftigkeitsprüfung, ohne Arbeitszwang gewährt werden.
• Die BAG-SHI e.V. fordert eine sofortige Erhöhung jetzigen Regelleistung auf 690 Euro. Dies ist für die Betroffenenorganisation der Richtwert für ein soziokulturelles Existenzminimum, das gesellschaftliche Teilhabe gewährleistet.
• Die Pauschalierung der Beihilfen für Elektrogeräte, Möbel (die so genannten langlebigen Gebrauchsgüter) ist einzustellen. Die Pauschale für bisherige einmalige Leistungen für den regelmäßig wiederkehrenden Bedarf muss so ausgestaltet sein, dass ein ausreichender Puffer für das Ansparen der benötigten Beträge gegeben ist.
• Die Regelleistung wird durch die schleichende Hereinnahme von Kosten für die Unterkunft immer stärker entwertet, da viele Menschen die vom kommunalen Träger vorenthaltenen Mietanteile aus ihrer Regelleistung finanzieren müssen. Die BAG-SHI e.V. fordert die Übernahme der tatsächlichen Wohnkosten.
• Die Abwehr- und Schutzrechte werden immer weiter ausgehöhlt, mit zum Teil fragwürdigen Methoden. So wird der Druck erhöht über Telefonabfragen, rechtswidrige Hausbesuche, überzogene Nachweisforderungen usw. Diese Praktiken sind einzustellen.
• Das Vermögen von Arbeitslosengeld II-Beziehenden zur privaten Alterssicherung muss besser geschützt werden als bisher. Die private Alterssicherung gewinnt zunehmend an Bedeutung. Daher ist es notwendig, die Vermögensfreibeträge so zu gestalten, dass Erwerbslose ihr zur Alterssicherung erworbenes Vermögen nicht restlos aufbrauchen müssen, bevor überhaupt erst ein Anspruch auf Leistungen besteht.
• Niemand darf durch Entzug der Lebensgrundlage durch Leistungskürzungen zur Arbeit gezwungen werden. Die BAG-SHI e.V. fordert die Abschaffung der „Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung“ sowie des Sanktionsparagraphen § 31 SGB II und hier insbesondere die Sonderregelungen für Menschen unter 25 Jahren.
• Die BAG-SHI e.V. fordert darüber hinaus existenzsichernde versicherungspflichtige Arbeitsplätze.
• Es erscheint uns dringend geboten, die Rechtsposition der Betroffenen durch eine freie und unabhängige Beratung von Verbänden auf dem Gebiet des Sozialrechts, insbesondere auch durch Organisationen der Betroffenen (Sozialleistungsbeziehenden) zu stärken. Zum Recht auf unabhängige Beratung gehört selbstverständlich auch deren gesicherte Finanzierung.
Erika Biehn
Für Informationen:
0160-2 81 16 99
BAG-SHI Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen e.V. Geschäftsstelle Moselstraße 25 --- 60329 Frankfurt am Main, Fon: 069-27 22 08 98 - Fax: 069-27 22 08 97, email: info@bag-shi.de - Internet: http://www.bag-shi.de
rudkla - 24. Feb, 16:51