Streikbrecher? ABM-Kräfte und 1-Euro-Jobber
„Auch wenn die Arbeitgeber es gerne anders hätten: ABM-Kräfte und Beschäftigte in Arbeitsgelegenheiten nach Sozialgesetzbuch (SGB) II
(1-Euro-Jobber) dürfen nicht zur Streikbrecherarbeit gezwungen werden. In einem Urteil vom 25. Juli 1957 hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt, dass es einem "Arbeitnehmer nicht zuzumuten (ist), den Streikenden in den Rücken zu fallen. Es würde sich bei der direkten Streikarbeit um eine unmittelbare Beeinträchtigung der Aussichten des Streiks handeln, die der in den Kreisen der Arbeitnehmer mit Recht herrschenden Anschauung widerspricht". Dieses Recht muss auch für ABM-Kräfte und 1-Euro-Jobber gelten. (…) Wo ABM-Kräfte oder 1-Euro-Jobber dennoch zu Streikbrecherarbeit aufgefordert werden, sollten sie sich an die jeweilige Streikleitung oder an den für sie zuständigen ver.di-Bezirk wenden. ver.di-Mitglieder erhalten dabei kostenlosen Rechtsschutz.“ ver.di-Info vom 16.02.2006 http://www.verdi.de/tarifbewegung/kommunen_und_laender/streikbrecher/abm-kraefte_und_1-euro-jobber
Siehe dazu auch:
Streikbrecherarbeit - nicht mit uns! Special bei ver.di-Tarifbewegung http://www.verdi.de/tarifbewegung/kommunen_und_laender/streikbrecher
Aus: LabourNet, 20. Februar 2006
(1-Euro-Jobber) dürfen nicht zur Streikbrecherarbeit gezwungen werden. In einem Urteil vom 25. Juli 1957 hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt, dass es einem "Arbeitnehmer nicht zuzumuten (ist), den Streikenden in den Rücken zu fallen. Es würde sich bei der direkten Streikarbeit um eine unmittelbare Beeinträchtigung der Aussichten des Streiks handeln, die der in den Kreisen der Arbeitnehmer mit Recht herrschenden Anschauung widerspricht". Dieses Recht muss auch für ABM-Kräfte und 1-Euro-Jobber gelten. (…) Wo ABM-Kräfte oder 1-Euro-Jobber dennoch zu Streikbrecherarbeit aufgefordert werden, sollten sie sich an die jeweilige Streikleitung oder an den für sie zuständigen ver.di-Bezirk wenden. ver.di-Mitglieder erhalten dabei kostenlosen Rechtsschutz.“ ver.di-Info vom 16.02.2006 http://www.verdi.de/tarifbewegung/kommunen_und_laender/streikbrecher/abm-kraefte_und_1-euro-jobber
Siehe dazu auch:
Streikbrecherarbeit - nicht mit uns! Special bei ver.di-Tarifbewegung http://www.verdi.de/tarifbewegung/kommunen_und_laender/streikbrecher
Aus: LabourNet, 20. Februar 2006
rudkla - 20. Feb, 18:54