Führen eines Angriffskrieges laut Generalbundesanwalt nicht strafbar
Schröder straffrei: Führen eines Angriffskrieges laut Generalbundesanwalt nicht strafbar (03.02.06)
Nur die Vorbereitung eines Angriffskrieges ist nach deutschem Recht strafbar, nicht allerdings das Führen des Angriffskrieges selber. Diese Rechtsauffassung vertritt der Generalbundesanwalt in seiner Antwort auf eine Strafanzeige von Friedensorganisationen gegen den früheren Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) und andere Politiker. Weil der Angriffskrieg selbst nicht strafbar sei, sei auch "die Beteiligung an einem von anderen vorbereiteten Angriffskrieg nicht strafbar", heißt es in dem ngo-online vorliegenden Schreiben. Die Friedensorganisationen bezeichneten die Entscheidung als "hanebüchene Rechtsauffassung". Die Bundesanwaltschaft begebe sich in offenen Gegensatz zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur
Gehorsamsverweigerung eines Bundeswehr-Majors im Juni 2005. Das Gericht hatte damals festgestellt, dass schwere völkerrechtswidrige Bedenken gegen den Irak-Krieg und die Unterstützung desselben durch die Bundesregierung bestehen.
Die ganze Nachricht im Internet: http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?Nr=12853
Nur die Vorbereitung eines Angriffskrieges ist nach deutschem Recht strafbar, nicht allerdings das Führen des Angriffskrieges selber. Diese Rechtsauffassung vertritt der Generalbundesanwalt in seiner Antwort auf eine Strafanzeige von Friedensorganisationen gegen den früheren Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) und andere Politiker. Weil der Angriffskrieg selbst nicht strafbar sei, sei auch "die Beteiligung an einem von anderen vorbereiteten Angriffskrieg nicht strafbar", heißt es in dem ngo-online vorliegenden Schreiben. Die Friedensorganisationen bezeichneten die Entscheidung als "hanebüchene Rechtsauffassung". Die Bundesanwaltschaft begebe sich in offenen Gegensatz zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur
Gehorsamsverweigerung eines Bundeswehr-Majors im Juni 2005. Das Gericht hatte damals festgestellt, dass schwere völkerrechtswidrige Bedenken gegen den Irak-Krieg und die Unterstützung desselben durch die Bundesregierung bestehen.
Die ganze Nachricht im Internet: http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?Nr=12853
rudkla - 3. Feb, 22:35