Angst vor Kündigungen wegen Bagatell-Delikten
„Ein Dutzend gebrauchte Umzugs-Kartons in Trossingen, sechs Maultaschen in Konstanz, ein paar Brötchen in Dortmund: Kündigungen wegen so genannter Bagatelldelikte haben stark zugenommen, sagen die Gewerkschaften. Unter Arbeitnehmern geht die Angst um - und die Empörung wächst. Ist es moralisch gesehen richtig, einem Arbeitnehmer wegen sechs Maultaschen zu kündigen? Die Arbeitsgerichte stehen in der Kritik, bei Bagatell-Fällen das Maß der Dinge aus den Augen verloren zu haben. Wie viele solcher Fälle es derzeit gibt, das kann Markus Klemt nicht sagen. Aber: Kündigungen wegen Bagatelldelikten häufen sich massiv in den letzten Jahren, sagt der Verdi-Gewerkschaftssekretärs im Fachbereich Medien, Kunst und Industrie. Unter den Gekündigten gebe es kaum junge Menschen. In der Mehrheit handle es sich um ältere Angestellte, die noch dazu seit vielen Jahren in einem Betrieb arbeiten…“ Artikel im Südkurier vom 14.11.2009 http://www.suedkurier.de/region/schwarzwald-baar-heuberg/schwarzwald-baar-kreis/Angst-vor-Kuendigungen-wegen-Bagatell-Delikten;art372502,4033888
Öffentlicher Dienst: Job nur nach Arzt-Check
Viele Bundesländer schicken Stellenbewerber noch zum Amtsarzt - obwohl das im neuen Tarifvertrag nur noch für Ausnahmefälle vorgesehen ist. Artikel von Luise Strothmann in der taz vom 16.11.2009 http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/job-nur-nach-arzt-check/
Aus dem Text: „…"Sich hier als Bewerber auf den Tarifvertrag zu beziehen ist allerdings nicht ganz einfach", sagt Arbeitsrechtsexperte Rüdiger Krause von der Universität Göttingen. Denn weil der Vertrag ab der Unterzeichnung gelte, sei der Zeitpunkt kurz davor eine Grauzone. Deshalb hänge die Einhaltung besonders an den Tarifpartnern. "Wir halten die Personalräte an, darauf zu achten, dass hier keine Routine fortgesetzt wird", sagt Schaefer von der GEW. Auch wenn das in vielen Ländern momentan noch geschehe.“
Aus: LabourNet, 16. November 2009
Öffentlicher Dienst: Job nur nach Arzt-Check
Viele Bundesländer schicken Stellenbewerber noch zum Amtsarzt - obwohl das im neuen Tarifvertrag nur noch für Ausnahmefälle vorgesehen ist. Artikel von Luise Strothmann in der taz vom 16.11.2009 http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/job-nur-nach-arzt-check/
Aus dem Text: „…"Sich hier als Bewerber auf den Tarifvertrag zu beziehen ist allerdings nicht ganz einfach", sagt Arbeitsrechtsexperte Rüdiger Krause von der Universität Göttingen. Denn weil der Vertrag ab der Unterzeichnung gelte, sei der Zeitpunkt kurz davor eine Grauzone. Deshalb hänge die Einhaltung besonders an den Tarifpartnern. "Wir halten die Personalräte an, darauf zu achten, dass hier keine Routine fortgesetzt wird", sagt Schaefer von der GEW. Auch wenn das in vielen Ländern momentan noch geschehe.“
Aus: LabourNet, 16. November 2009
rudkla - 16. Nov, 14:34