Die EU-Grundrechte-Charta und die Verfassungsdebatte
Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar; Begleitgesetz verfassungswidrig, soweit Gesetzgebungsorganen keine hinreichenden Beteiligungsrechte eingeräumt wurden
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes vom 30.06.2009 http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-072
und das Urteil vom 30. Juni 2009 – 2 BvE 2/08, 2 BvE 5/08, 2 BvR 1010/08, 2 BvR 1022/08, 2 BvR 1259/08 und 2 BvR 182/09 http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/es20090630_2bve000208.html
„Aus der Krise nichts gelernt? - Liberalisierung von Finanzdienstleistungen in neuen EU-Handelsabkommen“
„Einen spannenden handelspolitischen Beitrag zur gegenwärtigen Krisendiskussion leisten das Forum Umwelt & Entwicklung und WEED mit dem neuen Arbeitspapier "Aus der Krise nichts gelernt?". Der Text legt einen grundlegenden Widerspruch offen: Einerseits sind sich fast alle Diskutanten einig, dass es einer Re-Regulierung der Finanzmärkte bedarf. Andererseits drängt die EU in neuen Handelsabkommen auch bei den Finanzdienstleistungen (also den Dienstleistungen der Banken, Versicherungen, Finanzbroker etc.) auf weitere Liberalisierungen…“ Aus der Pressemitteilung von WEED / Forum Umwelt & Entwicklung vom 24.6.2009. Das Arbeitspapier steht kostenlos zum Download bei WEED (pdf)
http://www2.weed-online.org/uploads/weedforumue_finanzdienstleistungslib_in_eu_handelsabkommen_juni2009.pdf
Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik
Ein sozialeres Europa
Kommentar von Volker Bahl vom 4.6.09 http://www.labournet.de/diskussion/eu/sopo/bahl3.html
"Die Politik muss das Europarecht in Schranken weisen"
Der Kölner Politikwissenschaftler Martin Höpner warnt vor dem Europäischen Gerichtshof, der das deutsche Grundgesetz übergeht und ein neues Tarifrecht schafft. Artikel von Hermannus Pfeiffer in Freitag vom 06.06.2009 http://www.freitag.de/politik/0923-europa-euopaeischer-gerichtshof-soziale-rechte
Aus: LabourNet, 30. Juni 2009
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Lissabonvertrag: Verfassungsgericht stoppt fortschreitende Entdemokratisierung
http://www.meta-info.de/?site=metainfo&lid=33053
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Karlsruhe setzt Lissabon-Vertrag "Leitplanken"
Eine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz ist nur über Änderungen der Begleitgesetze möglich.
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30631/1.html
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Der Lissabon-Vertrag ist aus politischen Gründen abzulehnen
„Zum Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts erklärt der Sprecher des Bundesausschusses Friedensratschlag in Kassel: Das Urteil des BVerfG war zu erwarten. Zu Recht wird darin der Kerngehalt des Art. 23 GG als Norm herangezogen, wonach die Bundesrepublik Souveränitätsrechte auf einen übergeordnete "Staatenverbund" übertragen kann - ohne selbst auf staatliche Souveränität verzichten zu müssen. Welche Implikationen die vom BVerfG erlassenen Bedingungen für das Subsidiaritätsprinzip sowie die Gesetzgebung und Rechtsprechung des Bundes haben wird, bleibt dahin gestellt…“ Pressemitteilung des Bundesausschusses Friedensratschlag vom
30. Juni 2009 http://www.uni-kassel.de/fb5/frieden/themen/Europa/verf/bvg-urteil-baf.html
Nachtwächter über den Nachtwächterstaat
Kommentar von Wolfgang Lieb vom 1. Juli 2009 bei den Nachdenkseiten http://www.nachdenkseiten.de/?p=4032
Aus dem Text: „…Mit einem „Zwar-Aber“-Urteil hat das Bundesverfassungsgericht den Vertrag von Lissabon passieren lassen, die Selbstentmachtung von Bundestag und Bundesrat durch das Begleitgesetz zur Zustimmung jedoch kassiert. Das Gericht entzog sich weitgehend einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem Reformvertrag und stellte vor allem darauf ab, ob dieser die staatliche Souveränität tangiere. Das Gericht ließ den Lissabon-Vertrag passieren und schränkte nur die Reichweite dieses Vertrages etwa im Justizwesen und beim Militär ein. Nur für zukünftige Entscheidungen einer fortschreitenden europäischen Integration verlangte es „Einzelermächtigungen“ die dem „Demokratieprinzip“ (also vor allem der Zustimmung der Gesetzgebungsorgane) entsprechen. Der Sozialstaat sei durch die Vertragswerke der europäischen Union nicht tangiert. Das Bundesverfassungsgericht reduzierte seine Existenzberechtigung auf eine „Reservekomptenz“ über die „unverfügbare Verfassungsidentität“, also letztlich auf den Kernbestand der Staatlichkeit. Dem Gericht bleibt künftig die Rolle des Nachtwächters über den Nachtwächterstaat. (…) So erfreulich die Festschreibung des Parlamentsvorbehalts für den Einsatz der Bundeswehr, so kritisierenswert ist die Aussage, dass der Vertrag von Lissabon das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 GG) nicht berühre. Der Reformvertrag wie schon die Vorgängerverträge übertragen der Europäischen Union umfangreiche Kompetenzen in allen wirtschaftspolitischen Fragen. Die Verträge sind - anders als das Grundgesetz - nicht wirtschaftspolitische neutral sondern nahezu durchgehend wirtschaftsliberal und vor allem angeblich wettbewerbsfördernd. Im Bereich der sozialen Sicherung gibt es auf europäischer Ebene jedenfalls keine dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes vergleichbaren Kompetenzen…“
Eine schallende Ohrfeige aus Karlsruhe. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgericht wird die Demokratie gestärkt
„In anderen Ländern entscheidet das Volk, in Deutschland entscheidet Karlsruhe. Mit seinem Urteil zu den Klagen gegen den Lissabon-Vertrag hat das Bundesverfassungsgericht einmal mehr seine überragende Bedeutung für die demokratische Ordnung der Bundesrepublik Deutschland unter Beweis gestellt. Sind die Verträge von Lissabon, die ursprünglich eine EU-Verfassung werden sollten, mit dem Grundgesetz zu vereinbaren? Ja, aber ... und das "aber" aus Karlsruhe ist gewichtig, gewichtiger, als Beobachter erwartet hatten. Der Bundestag muss nun sein "Begleitgesetz" zum Vertragswerk von Grund auf neu formulieren - eine schallende Ohrfeige aus Karlsruhe…“ Artikel von Jens Berger in telepolis vom 01.07.2009 http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30634/1.html
»Parlamentarische Fessel für EU-Battle-Groups«. Das Bundesverfassungsgericht hat mit einem Trick den Lissabon-Vertrag ratifizierbar gemacht.
Interview von Claudia Wangerin mit Tobias Pflüger, erschienen in junge Welt vom 01.07.2009, dokumentiert bei Tobias Pflüger http://tobiaspflueger.twoday.net/stories/5796145/
Aus: LabourNet, 3. Juli 2009
http://freepage.twoday.net/search?q=Lissabon
http://freepage.twoday.net/search?q=Reformvertrag
http://freepage.twoday.net/search?q=Europarecht
http://freepage.twoday.net/search?q=Sozialstaat
http://freepage.twoday.net/search?q=Liberalisierung
http://freepage.twoday.net/search?q=Finanzdienstleistung
http://freepage.twoday.net/search?q=Tobias+Pflüger
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes vom 30.06.2009 http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-072
und das Urteil vom 30. Juni 2009 – 2 BvE 2/08, 2 BvE 5/08, 2 BvR 1010/08, 2 BvR 1022/08, 2 BvR 1259/08 und 2 BvR 182/09 http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/es20090630_2bve000208.html
„Aus der Krise nichts gelernt? - Liberalisierung von Finanzdienstleistungen in neuen EU-Handelsabkommen“
„Einen spannenden handelspolitischen Beitrag zur gegenwärtigen Krisendiskussion leisten das Forum Umwelt & Entwicklung und WEED mit dem neuen Arbeitspapier "Aus der Krise nichts gelernt?". Der Text legt einen grundlegenden Widerspruch offen: Einerseits sind sich fast alle Diskutanten einig, dass es einer Re-Regulierung der Finanzmärkte bedarf. Andererseits drängt die EU in neuen Handelsabkommen auch bei den Finanzdienstleistungen (also den Dienstleistungen der Banken, Versicherungen, Finanzbroker etc.) auf weitere Liberalisierungen…“ Aus der Pressemitteilung von WEED / Forum Umwelt & Entwicklung vom 24.6.2009. Das Arbeitspapier steht kostenlos zum Download bei WEED (pdf)
http://www2.weed-online.org/uploads/weedforumue_finanzdienstleistungslib_in_eu_handelsabkommen_juni2009.pdf
Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik
Ein sozialeres Europa
Kommentar von Volker Bahl vom 4.6.09 http://www.labournet.de/diskussion/eu/sopo/bahl3.html
"Die Politik muss das Europarecht in Schranken weisen"
Der Kölner Politikwissenschaftler Martin Höpner warnt vor dem Europäischen Gerichtshof, der das deutsche Grundgesetz übergeht und ein neues Tarifrecht schafft. Artikel von Hermannus Pfeiffer in Freitag vom 06.06.2009 http://www.freitag.de/politik/0923-europa-euopaeischer-gerichtshof-soziale-rechte
Aus: LabourNet, 30. Juni 2009
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Lissabonvertrag: Verfassungsgericht stoppt fortschreitende Entdemokratisierung
http://www.meta-info.de/?site=metainfo&lid=33053
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Karlsruhe setzt Lissabon-Vertrag "Leitplanken"
Eine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz ist nur über Änderungen der Begleitgesetze möglich.
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30631/1.html
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Der Lissabon-Vertrag ist aus politischen Gründen abzulehnen
„Zum Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts erklärt der Sprecher des Bundesausschusses Friedensratschlag in Kassel: Das Urteil des BVerfG war zu erwarten. Zu Recht wird darin der Kerngehalt des Art. 23 GG als Norm herangezogen, wonach die Bundesrepublik Souveränitätsrechte auf einen übergeordnete "Staatenverbund" übertragen kann - ohne selbst auf staatliche Souveränität verzichten zu müssen. Welche Implikationen die vom BVerfG erlassenen Bedingungen für das Subsidiaritätsprinzip sowie die Gesetzgebung und Rechtsprechung des Bundes haben wird, bleibt dahin gestellt…“ Pressemitteilung des Bundesausschusses Friedensratschlag vom
30. Juni 2009 http://www.uni-kassel.de/fb5/frieden/themen/Europa/verf/bvg-urteil-baf.html
Nachtwächter über den Nachtwächterstaat
Kommentar von Wolfgang Lieb vom 1. Juli 2009 bei den Nachdenkseiten http://www.nachdenkseiten.de/?p=4032
Aus dem Text: „…Mit einem „Zwar-Aber“-Urteil hat das Bundesverfassungsgericht den Vertrag von Lissabon passieren lassen, die Selbstentmachtung von Bundestag und Bundesrat durch das Begleitgesetz zur Zustimmung jedoch kassiert. Das Gericht entzog sich weitgehend einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem Reformvertrag und stellte vor allem darauf ab, ob dieser die staatliche Souveränität tangiere. Das Gericht ließ den Lissabon-Vertrag passieren und schränkte nur die Reichweite dieses Vertrages etwa im Justizwesen und beim Militär ein. Nur für zukünftige Entscheidungen einer fortschreitenden europäischen Integration verlangte es „Einzelermächtigungen“ die dem „Demokratieprinzip“ (also vor allem der Zustimmung der Gesetzgebungsorgane) entsprechen. Der Sozialstaat sei durch die Vertragswerke der europäischen Union nicht tangiert. Das Bundesverfassungsgericht reduzierte seine Existenzberechtigung auf eine „Reservekomptenz“ über die „unverfügbare Verfassungsidentität“, also letztlich auf den Kernbestand der Staatlichkeit. Dem Gericht bleibt künftig die Rolle des Nachtwächters über den Nachtwächterstaat. (…) So erfreulich die Festschreibung des Parlamentsvorbehalts für den Einsatz der Bundeswehr, so kritisierenswert ist die Aussage, dass der Vertrag von Lissabon das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 GG) nicht berühre. Der Reformvertrag wie schon die Vorgängerverträge übertragen der Europäischen Union umfangreiche Kompetenzen in allen wirtschaftspolitischen Fragen. Die Verträge sind - anders als das Grundgesetz - nicht wirtschaftspolitische neutral sondern nahezu durchgehend wirtschaftsliberal und vor allem angeblich wettbewerbsfördernd. Im Bereich der sozialen Sicherung gibt es auf europäischer Ebene jedenfalls keine dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes vergleichbaren Kompetenzen…“
Eine schallende Ohrfeige aus Karlsruhe. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgericht wird die Demokratie gestärkt
„In anderen Ländern entscheidet das Volk, in Deutschland entscheidet Karlsruhe. Mit seinem Urteil zu den Klagen gegen den Lissabon-Vertrag hat das Bundesverfassungsgericht einmal mehr seine überragende Bedeutung für die demokratische Ordnung der Bundesrepublik Deutschland unter Beweis gestellt. Sind die Verträge von Lissabon, die ursprünglich eine EU-Verfassung werden sollten, mit dem Grundgesetz zu vereinbaren? Ja, aber ... und das "aber" aus Karlsruhe ist gewichtig, gewichtiger, als Beobachter erwartet hatten. Der Bundestag muss nun sein "Begleitgesetz" zum Vertragswerk von Grund auf neu formulieren - eine schallende Ohrfeige aus Karlsruhe…“ Artikel von Jens Berger in telepolis vom 01.07.2009 http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30634/1.html
»Parlamentarische Fessel für EU-Battle-Groups«. Das Bundesverfassungsgericht hat mit einem Trick den Lissabon-Vertrag ratifizierbar gemacht.
Interview von Claudia Wangerin mit Tobias Pflüger, erschienen in junge Welt vom 01.07.2009, dokumentiert bei Tobias Pflüger http://tobiaspflueger.twoday.net/stories/5796145/
Aus: LabourNet, 3. Juli 2009
http://freepage.twoday.net/search?q=Lissabon
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http://freepage.twoday.net/search?q=Europarecht
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rudkla - 30. Jun, 13:20