Schäuble setzt sich durch: Bundeswehr gegen den inneren Feind
Petition „Dem Frieden eine Chance – Truppen raus aus Afghanistan!“ – Letzte Chance für Unterschriften
DFG-VK informiert: Am 07. Oktober 2008 beabsichtigt der Deutschen Bundestag über weitere Truppenentsendungen in den Krieg nach Afghanistan zu diskutieren. In der dann folgenden Woche sollen die Abgeordneten über die Verlängerung des Kriegseinsatzes abstimmen. Diese Planungen wollen wir zum Anlass nehmen, um den Fraktionen des Bundestages am 07.10.2008 um 10:00 Uhr auf der Treppe des Reichstagsgebäudes die Forderungen von zehntausenden Menschen gegen die weitere Beteiligung am Krieg in Afghanistan zu übergeben. Listen, die bisher noch nicht eingeschickt wurden, sollten dringend eingeschickt werden, damit sie in die Zählung bis zur Übergabe an den Petitionsausschuss noch einfließen können. Noch kann online unterzeichnet werden: https://www.dfg-vk.de/thematisches/afghanistankampagne/2008/221
Militarisierung und die Bundeswehr
Schäuble setzt sich durch: Bundeswehr gegen den inneren Feind
Die Koalition ist sich einig über Einsätze der Bundeswehr zur Terrorbekämpfung im Inland. Die Armee kann damit bei Gefahren aus der Luft, zur See und zu Lande eingesetzt werden. Artikel von Christian Rath in der taz vom 6.10.08 http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/bundeswehr-gegen-den-inneren-feind/
Aus dem Text: „…Künftig könnte die Polizei im Fall einer Terrorwarnung gegen einen Staatsbesuch auch Panzer anfordern, zum Beispiel um Demonstranten in Schach zu halten, die Polizeimaßnahmen zum Schutz der Gäste behindern. Innenminister Schäuble verzichtet im Gegenzug auf Bundeswehreinsätze zum Objektschutz, gegen Piraten und im Quasiverteidigungsfall, die von der SPD abgelehnt wurden.“
Aus: LabourNet, 6. Oktober 2008
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6. Oktober 2008
Fortsetzung des innenpolitischen Irrweges
Die Große Koalition hat sich auf den Einsatz der Bundeswehr im Inneren verständigt. Dazu erklärt die stellvertretende Parteivorsitzende Halina Wawzyniak:
Mit der Einigung der Großen Koalition, den Artikel 35 des Grundgesetzes zu ändern, treten Union und SPD das Erbe des Parlamentarischen Rates mit Füßen. Während der Parlamentarische Rat vor 60 Jahren versucht hat, die Lehren aus der Zeit des Faschismus zu ziehen, fabuliert die Große Koalition heute von einer abstrakten Terrorismusgefahr und will die Bundeswehr im Inneren einsetzen. DIE LINKE bleibt dabei: Die Bundeswehr hat im Inneren nichts zu suchen. Die Regelungen des Artikels 35 des Grundgesetzes sind völlig ausreichend. Bündnis 90/Die Grünen und Hans-Christian Ströbele können sich die Krokodilstränen sparen. Die Große Koalition setzt jetzt fort, was Hans-Christian Ströbele mit dem Luftsicherheitsgesetz im Bundestag für Rot-Grün begründete und nur durch das Bundesverfassungsgericht gestoppt werden konnte. Ob Rot-Grün oder Schwarz-Rot: Die Würde des Menschen wird antastbar. Mit juristischen Verrenkungen soll offensichtlich der Begriff Notfall umdefiniert werden, damit die Bundeswehr auch im Inneren die Waffen in Anschlag bringen kann.
http://www.die-linke.de/presse/presseerklaerungen/detail/artikel/fortsetzung-des-innenpolitischen-irrweges/
9. Oktober 2008
Einknicken vor der CDU
Zur beabsichtigten Änderung des Grundgesetzes für den Einsatz der Bundeswehr im Inneren erklärt die stellvertretende Parteivorsitzende Halina Wawzyniak:
Bundesjustizministerin Zypries hat sich vor Schäubles Karren spannen lassen. Angesichts schwindender Umfragewerte versucht die Union ein Jahr vor der Bundestagswahl noch ihre abstrusen Sicherheitsphantasien in Gesetze zu gießen. Die SPD muss sich entscheiden, ob sie Schäubles-Sicherheitshysterie folgend sich erneut am Nasenring durch die Manege ziehen lassen will. Über die Grundgesetzänderung hat das Parlament zu entscheiden. Jeder Abgeordnete muss selbst entscheiden, ob er einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren mit seinem Gewissen vereinbaren kann. Vor 60 Jahren hat der Parlamentarische Rat versucht, bei der Erarbeitung des Grundgesetzes die Lehren aus der Zeit des Faschismus zu ziehen. Nicht umsonst sind die Hürden für eine Grundgesetzänderung hoch gesetzt. Niemand sollte aus Gründen der Koalitionsräson leichtfertig einer Änderung zustimmen. DIE LINKE bleibt dabei: Die Bundeswehr hat im Inneren nichts zu suchen.
http://www.die-linke.de/presse/presseerklaerungen/detail/artikel/einknicken-vor-der-cdu/
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Bundeswehr-Einsätze im Inneren
Große Koalition will Grundgesetz für "Notfälle" ändern
Der Bundeswehr soll nach dem Willen der großen Koalition künftig in Notfällen leichter im Inland eingesetzt werden können. Dafür ist eine Grundgesetzänderung beim Artikel 35 (Amts- und Katastrophenhilfe) geplant, der um zwei Absätze ergänzt werden soll, teilten Innen- und Justizministerium am Montag (6. Oktober) in Berlin mit. Danach soll die Bundesregierung zur "wirksamen Bekämpfung besonders schwerer Unglücksfälle" auch die Streitkräfte heranziehen und den "Einsatz militärischer Mittel" anordnen dürfen. Die Opposition lehnte geschlossen eine solche Verfassungsänderung ab. Die Linke rechnet fest mit Bundeswehreinsätzen bei Demonstrationen.
http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?H=N&Nr=18724
Widerstand gegen Bundeswehreinsatz im Inneren
Geplanter Grundgesetzänderung droht Scheitern im Bundesrat
Die von der großen Koalition geplante Verfassungsänderung zum Bundeswehreinsatz im Inland droht im Bundesrat zu scheitern. Nordrhein-Westfalens FDP-Fraktionschef Gerhard Papke kündigte am Mittwoch (8. Oktober) an, dass die Freidemokraten über ihre Regierungsbeteiligungen in den Ländern versuchen würden, eine Zustimmung im Bundesrat zu verhindern. Grünen-Chefin Claudia Roth sagte, ihre Partei stelle sich "auf allen Ebenen, im Bundestag und Bundesrat", gegen eine Verfassungsänderung, die einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren erlauben würde. Für die rot-rote Koalition in Berlin schloss Innensenator Ehrhart Körting (SPD) aus, dass der Senat der geplanten Formulierung zustimmt. Für eine Grundgesetzänderung ist sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. In der Länderkammer verfügen Union und SPD mit ihren Alleinregierungen und gemeinsamen Koalitionen aber seit der Bremer Bürgerschaftswahl 2007 nicht mehr über die dafür notwendigen 46 der 69 Bundesratsstimmen.
http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?H=N&Nr=18739
http://freepage.twoday.net/search?q=Afghanistan
http://freepage.twoday.net/search?q=Kosovo
http://freepage.twoday.net/search?q=Schäuble
http://freepage.twoday.net/search?q=Zypries
http://freepage.twoday.net/search?q=Bundeswehr
http://freepage.twoday.net/search?q=Militarisierung
DFG-VK informiert: Am 07. Oktober 2008 beabsichtigt der Deutschen Bundestag über weitere Truppenentsendungen in den Krieg nach Afghanistan zu diskutieren. In der dann folgenden Woche sollen die Abgeordneten über die Verlängerung des Kriegseinsatzes abstimmen. Diese Planungen wollen wir zum Anlass nehmen, um den Fraktionen des Bundestages am 07.10.2008 um 10:00 Uhr auf der Treppe des Reichstagsgebäudes die Forderungen von zehntausenden Menschen gegen die weitere Beteiligung am Krieg in Afghanistan zu übergeben. Listen, die bisher noch nicht eingeschickt wurden, sollten dringend eingeschickt werden, damit sie in die Zählung bis zur Übergabe an den Petitionsausschuss noch einfließen können. Noch kann online unterzeichnet werden: https://www.dfg-vk.de/thematisches/afghanistankampagne/2008/221
Militarisierung und die Bundeswehr
Schäuble setzt sich durch: Bundeswehr gegen den inneren Feind
Die Koalition ist sich einig über Einsätze der Bundeswehr zur Terrorbekämpfung im Inland. Die Armee kann damit bei Gefahren aus der Luft, zur See und zu Lande eingesetzt werden. Artikel von Christian Rath in der taz vom 6.10.08 http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/bundeswehr-gegen-den-inneren-feind/
Aus dem Text: „…Künftig könnte die Polizei im Fall einer Terrorwarnung gegen einen Staatsbesuch auch Panzer anfordern, zum Beispiel um Demonstranten in Schach zu halten, die Polizeimaßnahmen zum Schutz der Gäste behindern. Innenminister Schäuble verzichtet im Gegenzug auf Bundeswehreinsätze zum Objektschutz, gegen Piraten und im Quasiverteidigungsfall, die von der SPD abgelehnt wurden.“
Aus: LabourNet, 6. Oktober 2008
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6. Oktober 2008
Fortsetzung des innenpolitischen Irrweges
Die Große Koalition hat sich auf den Einsatz der Bundeswehr im Inneren verständigt. Dazu erklärt die stellvertretende Parteivorsitzende Halina Wawzyniak:
Mit der Einigung der Großen Koalition, den Artikel 35 des Grundgesetzes zu ändern, treten Union und SPD das Erbe des Parlamentarischen Rates mit Füßen. Während der Parlamentarische Rat vor 60 Jahren versucht hat, die Lehren aus der Zeit des Faschismus zu ziehen, fabuliert die Große Koalition heute von einer abstrakten Terrorismusgefahr und will die Bundeswehr im Inneren einsetzen. DIE LINKE bleibt dabei: Die Bundeswehr hat im Inneren nichts zu suchen. Die Regelungen des Artikels 35 des Grundgesetzes sind völlig ausreichend. Bündnis 90/Die Grünen und Hans-Christian Ströbele können sich die Krokodilstränen sparen. Die Große Koalition setzt jetzt fort, was Hans-Christian Ströbele mit dem Luftsicherheitsgesetz im Bundestag für Rot-Grün begründete und nur durch das Bundesverfassungsgericht gestoppt werden konnte. Ob Rot-Grün oder Schwarz-Rot: Die Würde des Menschen wird antastbar. Mit juristischen Verrenkungen soll offensichtlich der Begriff Notfall umdefiniert werden, damit die Bundeswehr auch im Inneren die Waffen in Anschlag bringen kann.
http://www.die-linke.de/presse/presseerklaerungen/detail/artikel/fortsetzung-des-innenpolitischen-irrweges/
9. Oktober 2008
Einknicken vor der CDU
Zur beabsichtigten Änderung des Grundgesetzes für den Einsatz der Bundeswehr im Inneren erklärt die stellvertretende Parteivorsitzende Halina Wawzyniak:
Bundesjustizministerin Zypries hat sich vor Schäubles Karren spannen lassen. Angesichts schwindender Umfragewerte versucht die Union ein Jahr vor der Bundestagswahl noch ihre abstrusen Sicherheitsphantasien in Gesetze zu gießen. Die SPD muss sich entscheiden, ob sie Schäubles-Sicherheitshysterie folgend sich erneut am Nasenring durch die Manege ziehen lassen will. Über die Grundgesetzänderung hat das Parlament zu entscheiden. Jeder Abgeordnete muss selbst entscheiden, ob er einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren mit seinem Gewissen vereinbaren kann. Vor 60 Jahren hat der Parlamentarische Rat versucht, bei der Erarbeitung des Grundgesetzes die Lehren aus der Zeit des Faschismus zu ziehen. Nicht umsonst sind die Hürden für eine Grundgesetzänderung hoch gesetzt. Niemand sollte aus Gründen der Koalitionsräson leichtfertig einer Änderung zustimmen. DIE LINKE bleibt dabei: Die Bundeswehr hat im Inneren nichts zu suchen.
http://www.die-linke.de/presse/presseerklaerungen/detail/artikel/einknicken-vor-der-cdu/
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Bundeswehr-Einsätze im Inneren
Große Koalition will Grundgesetz für "Notfälle" ändern
Der Bundeswehr soll nach dem Willen der großen Koalition künftig in Notfällen leichter im Inland eingesetzt werden können. Dafür ist eine Grundgesetzänderung beim Artikel 35 (Amts- und Katastrophenhilfe) geplant, der um zwei Absätze ergänzt werden soll, teilten Innen- und Justizministerium am Montag (6. Oktober) in Berlin mit. Danach soll die Bundesregierung zur "wirksamen Bekämpfung besonders schwerer Unglücksfälle" auch die Streitkräfte heranziehen und den "Einsatz militärischer Mittel" anordnen dürfen. Die Opposition lehnte geschlossen eine solche Verfassungsänderung ab. Die Linke rechnet fest mit Bundeswehreinsätzen bei Demonstrationen.
http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?H=N&Nr=18724
Widerstand gegen Bundeswehreinsatz im Inneren
Geplanter Grundgesetzänderung droht Scheitern im Bundesrat
Die von der großen Koalition geplante Verfassungsänderung zum Bundeswehreinsatz im Inland droht im Bundesrat zu scheitern. Nordrhein-Westfalens FDP-Fraktionschef Gerhard Papke kündigte am Mittwoch (8. Oktober) an, dass die Freidemokraten über ihre Regierungsbeteiligungen in den Ländern versuchen würden, eine Zustimmung im Bundesrat zu verhindern. Grünen-Chefin Claudia Roth sagte, ihre Partei stelle sich "auf allen Ebenen, im Bundestag und Bundesrat", gegen eine Verfassungsänderung, die einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren erlauben würde. Für die rot-rote Koalition in Berlin schloss Innensenator Ehrhart Körting (SPD) aus, dass der Senat der geplanten Formulierung zustimmt. Für eine Grundgesetzänderung ist sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. In der Länderkammer verfügen Union und SPD mit ihren Alleinregierungen und gemeinsamen Koalitionen aber seit der Bremer Bürgerschaftswahl 2007 nicht mehr über die dafür notwendigen 46 der 69 Bundesratsstimmen.
http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?H=N&Nr=18739
http://freepage.twoday.net/search?q=Afghanistan
http://freepage.twoday.net/search?q=Kosovo
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rudkla - 6. Okt, 13:27