Urteil muss Konsequenzen für Telefon- und Telekommunikationsüberwachung haben

27. Februar 2008

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes über Online-Durchsuchungen erklärt die stellvertretende Parteivorsitzende Katina Schubert:

Einerseits hat das Bundesverfassungsgericht mit der Schaffung eines Grundrechts auf "Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" den vom Bundesinnenminister geplanten Online-Durchsuchungen klare Grenzen gesetzt. Dieses Grundrecht sollte jetzt ausgeweitet werden auf das prinzipielle Recht auf unbeobachtete Kommunikation, um dem immer massiver werdenden Drang der Sicherheitsbehörden nach Telefon- und Telekommunikationsüberwachung entgegenzutreten. Andererseits hat das Bundesverfassungsgericht Online-Durchsuchungen unter strengen Auflagen erlaubt. Jetzt gilt es diese Beschränkung auf die Gefährdung von Menschenleben und die Sicherheit des Staates zu untersetzen. Sonst besteht die Gefahr, dass sie zum schwammigen Catch-All-Begriff werden, mit dem letztendlich alles zu begründen ist. Der Kampf gegen den Terror wird von Bundesinnenminister Schäuble für eine zunehmende allumfassende Überwachung der Bürgerinnen und Bürger missbraucht. DIE LINKE bleibt dabei: Der Schutz von Bürgerrechten muss Priorität haben. Die Trennung von polizeilicher und geheimdienstlicher Arbeit darf nicht beseitigt werden. Alle Bürgerinnen und Bürger müssen das Recht haben, über persönliche Daten zu bestimmen. Unbeschadet vom heutigen Urteil bleiben wir bei unserer prinzipiellen Ablehnung von Online-Durchsuchungen.

http://www.die-linke.de/presse/presseerklaerungen/detail/artikel/urteil-muss-konsequenzen-fuer-telefon-und-telekommunikationsueberwachung-haben/

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Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichtes in Sachen "Online-Durchsuchung"

Vorschriften im Verfassungsschutzgesetz NRW zur Online-Durchsuchung und zur Aufklärung des Internet nichtig

Pressemitteilung vom 27. Februar 2008 zum Urteil vom 27. Februar 2008 – 1 BvR 370/07; 1 BvR 595/07 http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-022.html

Leitsätze zum Urteil des Ersten Senats vom 27. Februar 2008 http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080227_1bvr037007.html


Freude über Urteil zur Online-Durchsuchung

„Heute hat das Bundesverfassungsgericht die umstrittene Online-Durchsuchung in NRW gestoppt und hohe Hürden für den geplanten „Bundestrojaner“ aufgestellt. Das Gericht bezeichnet das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz in der derzeitigen Form als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar…“ FoeBuD-Meldung vom 27.2.08 http://www.foebud.org/datenschutz-buergerrechte/urteil-online-durchsuchung


Bundesverfassungsgericht schafft neues Grundrecht auf digitale Intimsphäre

„Das Bundesverfassungsgericht hat heute dem nordrheinwestfälischen Verfassungsschutzgesetz, das die sog. Online-Durchsuchung von Computern und anderen informationstechnischen Systeme erlauben sollte, eine deutliche Absage erteilt. Zugleich definierten die Richter ein neues Grundrecht, das den Bürger in seinem digitalen Leben weitgehend vor dem Zugriff des Staats schützt…“ CCC- Pressemitteilung vom 27. Februar 2008 http://www.ccc.de/updates/2008/trojaner-notschlachten?language=de


Aus für Bundestrojaner? ”Internationale Liga für Menschenrechte” begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur PC-Online-Durchsuchung

Pressemitteilung vom 27.2.2008 http://www.ilmr.de/?p=103


Schlechte Karten für "Bundestrojaner". Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das Verfassungsschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen für nichtig zu erklären, ist salomonisch und listig

„Das Urteil gestattet allen Beteiligten, das Gesicht zu wahren. Erst im Kleingedruckten - in der ausführlichen Begründung - wird deutlich, dass die juristischen Hürden für die vom Bundesinnenministerium gewünschten "Online-Durchsuchungen" fast unüberwindbar hoch sind…“ Artikel von Burkhard Schröder in telepolis vom 27.02.2008 http://www.heise.de/tp/r4/artikel/27/27387/1.html


Aus: LabourNet, 28. Februar 2008

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Benneter hält Überprüfung der Geheimdienstgesetze für nötig

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu heimlichen Online-Durchsuchungen hält der SPD-Innenpolitiker Klaus Uwe Benneter die Überprüfung der gesetzlichen Grundlagen für die Geheimdienste für erforderlich. "Bei der Überwachung aller Kommunikationswege und -mittel wird das Urteil eine Rolle spielen", sagte Benneter, der dem Vorstand der SPD-Bundestagsfraktion angehört, der "Berliner Zeitung". "Deshalb müssen wir auch die Arbeit der Geheimdienste überprüfen, die weit im Vorfeld von Ermittlungen agieren." Er habe seine Zweifel, dass das noch gehe. "Geheimdienste dürfen nicht einen Angriff auf informationstechnische Systeme starten, sondern nur dort, wo der Zugang offen ist", sagte der SPD-Politiker.

http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?H=N&Nr=17390



http://freepage.twoday.net/search?q=Online-Durchsuchung
http://freepage.twoday.net/search?q=Überwachung
http://freepage.twoday.net/search?q=Bundestrojaner
http://freepage.twoday.net/search?q=Schäuble

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