Justizministerin Zypries droht Haft wegen Datenspeicherung
//www.zdnet.de/news/tkomm/0,39023151,39186574,00.htm?h
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Vorratsprotokollierung: Bundesjustizministerin Brigitte Zypries droht Ordnungsgeld oder Haft
Das Amtsgericht Berlin Mitte hat mit Beschluss vom 10. Januar 2008 ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, ersatzweise eine bis zu sechsmonatige Inhaftierung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries angedroht (Az. 5 C 314/06). Hintergrund ist ein Urteil vom 27. März 2007, demzufolge die personenbeziehbare Protokollierung des Internet-Nutzungsverhaltens auf dem Informationsportal //www.bmj.bund.de gegen das Persönlichkeitsrecht der Nutzer verstieß. Eine Unterlassungserklärung wurde bislang nicht unterzeichnet. Die verbreitete Aufbewahrung der Kommunikationsspuren von Internetnutzern ermöglicht es, ihr Surf- und Suchverhalten detailliert nachzuvollziehen. In einer solchen Vorratsprotokollierung liege aber eine "Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung" der Betroffenen, so das Gericht.
//www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?H=N&Nr=17295
//freepage.twoday.net/search?q=Zypries
//freepage.twoday.net/search?q=Datenspeicherung
//freepage.twoday.net/search?q=IP-Adresse
//freepage.twoday.net/search?q=Persönlichkeitsrecht
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Vorratsprotokollierung: Bundesjustizministerin Brigitte Zypries droht Ordnungsgeld oder Haft
Das Amtsgericht Berlin Mitte hat mit Beschluss vom 10. Januar 2008 ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, ersatzweise eine bis zu sechsmonatige Inhaftierung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries angedroht (Az. 5 C 314/06). Hintergrund ist ein Urteil vom 27. März 2007, demzufolge die personenbeziehbare Protokollierung des Internet-Nutzungsverhaltens auf dem Informationsportal //www.bmj.bund.de gegen das Persönlichkeitsrecht der Nutzer verstieß. Eine Unterlassungserklärung wurde bislang nicht unterzeichnet. Die verbreitete Aufbewahrung der Kommunikationsspuren von Internetnutzern ermöglicht es, ihr Surf- und Suchverhalten detailliert nachzuvollziehen. In einer solchen Vorratsprotokollierung liege aber eine "Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung" der Betroffenen, so das Gericht.
//www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?H=N&Nr=17295
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rudkla - 14. Feb, 12:43